Improving
Earth GmbH
Reinfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2018 bis zum 31.05.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2019
EUR |
31.5.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.484,00 |
8.258,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.856,00 |
7.766,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.628,00 |
492,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
347.406,88 |
316.885,69 |
| I.
Vorräte |
153.685,54 |
178.792,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.516,13 |
8.115,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.205,21 |
129.977,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.586,80 |
34.767,36 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
19.442,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
389.477,68 |
379.353,69 |
Passiva
|
|
31.5.2019
EUR |
31.5.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
696,39 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
49.442,64 |
41.066,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.139,03 |
-8.376,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
19.442,64 |
| B.
Rückstellungen |
9.630,47 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.150,82 |
378.153,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
389.477,68 |
379.353,69 |
Anhang
Improving Earth GmbH
Anhang zum 31. Mai 2019
1. Allgemeine Angaben
Die Kapitalgesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in
der Bilanz gewählt.
Gegenüber den Vorjahren haben sich keine
Änderungen bezüglich der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der
handelsrechtlichen Handhabung zu Anschaffungskosten
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden bis zu einem, um die
gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert von unter
800,00 €, im Jahr des Zugangs aktiviert, voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das
allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen
mit 2 % auf den Nettoforderungsbestand vorgenommen.
Die uneinbringlichen Forderungen werden
einzelwertberichtigt.
Währungsforderungen wurden mit dem Kurs zum Tage
ihrer Entstehung oder soweit eingetreten, mit dem
niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb
des Bilanzpostens " Sonstige Verbindlichkeiten " wird
gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten €
50,00 übersteigt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer sind Karsten Lutz und Simon
Jost.
Reinfeld, den 30.04.2020
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jost/Lutz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2020 festgestellt.
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