Stadtwerke Rinteln Erneuerbare Energien GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Philipp Giltmann seit 13.12.2021 | Prokura |
Ulrich Karl seit 14.4.2021 | Geschäftsführer |
Horst Söffker seit 15.12.2010 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Rinteln GmbHRintelnJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023A. Grundlagen des Unternehmens Das operative Geschäft der Stadtwerke Rinteln umfasst die Strom-, Gas-, Wasser- und Flüssiggasversorgung sowie alternative Versorgungstechnik. Gesellschafter sind zu 90 % die Bäderbetriebe Rinteln GmbH, Rinteln, sowie zu 10 % die Gemeinnützige Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft mbH, Rinteln. Mit Datum vom 27. Juni 2002 hat die Gesellschaft mit der Bäderbetriebe Rinteln GmbH, Rinteln, als herrschendem Unternehmen einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Das Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Rinteln GmbH umfasst seit dem 1. Januar 2015 zusätzlich zum Stadtgebiet Rinteln und allen dazugehörigen Ortsteilen auch das Stromnetz der Gemeinde Auetal. Das Stromnetz im Auetal befindet sich im Eigentum der Netzgesellschaft Auetal mbH, Auetal (NGA). Der Stadtwerke Rinteln GmbH obliegen als Pächterin des Netzes ab dem 1. Januar 2015 sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Netz; dementsprechend ist die Stadtwerke Rinteln GmbH auch Betreiberin des Netzes i. S. d. § 3 Nr. 3 EnWG. Die Pächterin ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes erforderlichen Erneuerungen und Erweiterungen in eigener Verantwortung, jedoch zu Lasten der NGA, durchzuführen. Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2014 ein Service-Level-Agreement betreffend der Betreuung des Strom- und Gasnetzes im Netzgebiet Kalletal mit der Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG (SWLWS), Detmold, abgeschlossen. Die für die SWLWS zu erbringenden Leistungen umfassen zum einen die Wartung und Instandhaltung des Netzes im nördlichen Kalletal. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft die Pflege und Darstellung der Netzstruktur und der Lagepläne über das Geoinformationssystem und stellt die Netzführung über die TBM-Software sicher. B. Wirtschaftsbericht Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2023 Das Geschäftsjahr der Stadtwerke Rinteln GmbH schloss mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von T€ 1.431 ab. Geplant war ein Jahresergebnis in Höhe von T€ 1.091. Hauptgründe für die Abweichung vom Planergebnis waren höherer Umsatzerlöse (+T€ 3.652), geringere aktivierte Eigenleistungen (-T€ 112) sowie höhere sonstige Erträge (+ T€ 268), niedrigerer Personalaufwand (-T€ 405), davon Auflösung der Rückstellungen Arbeitsteilzeit (-T€ 90). Dem gegenüber standen höhere Aufwendungen des geplanten Materialaufwandes (+T€ 3.860), Abschreibungen (+T€ 180), sonstige betriebliche Aufwendungen (+T€ 1.749) sowie gesunkene Steuern insbesondere Strom- und Erdgassteuern (-T€ 54). Im Jahr 2023 wurden die Arbeitspreise in den Bereichen der Stromversorgung, der Gasversorgung sowie der Wasserversorgung einmal angepasst. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug T€ 62.806 gegenüber T€ 65.746 zum 31. Dezember 2022. Bezogen auf die Bilanzsumme ergab sich eine Eigenkapitalquote von 27,0 % (Vj. 25,8 %). Im Berichtsjahr wurde die volle Konzessionsabgabe von T€ 1.375 eingebucht, davon entfallen T€ 147 auf die Gemeinde Auetal für das gepachtete Stromnetz. Hinsichtlich der öffentlichen Zwecksetzung ist festzustellen, dass die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet ist. Die Energieversorgung wird wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll durchgeführt. Die Betriebsergebnisse inkl. interner Leistungsverrechnungen (vor Gewinnabführung, Ertragsteuern und der Ausgleichszahlung) stellen sich wie folgt dar: Betriebsergebnisse *
* vor Steuern vom Einkommen und Ertrag und vor Ausgleichszahlung und Gewinnabführung Die Umsatzerlöse im Bereich der Stromversorgung sind von T€ 27.487 auf T€ 34.874 gestiegen, hierin sind auch die Umsatzerlöse für das im Auetal gepachtete Netz mit enthalten. Ebenfalls sind die Materialaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um T€ 8.997 auf T€ 30.016 gestiegen. Im Bereich der Gasversorgung sind die Umsatzerlöse von T€ 13.366 auf T€ 21.710 gestiegen. Zwar wurde gegenüber dem Vorjahr 10.901 MWh weniger Gas vertrieben jedoch ist die Steigerung des Umsatzes auf die Preisänderungen zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Vertriebsmenge aufgrund von Einsparungen und dem milden Witterungsverlauf zurückgegangen. Die Abgabemenge an fremdversorgte Kunden ist mit rd. 154 Mio. kWh rd. 26 Mio. kWh geringer als im Vorjahr. In der Propanversorgung sind die Umsatzerlöse mengen- und preisbedingt um T€ 102 gesunken (T€ 890; Vj. T€ 992). Hauptgrund ist hier die geringen Verkäufe an Propanflaschen und einem geringeren Preis an den Tankanlagen. In der Sparte Wasserversorgung sind die Umsatzerlöse von T€ 3.398 auf T€ 4.179 gestiegen. Im Bereich der alternativen Versorgungstechnik ist ein starker Anstieg der Umsatzerlöse, um T€ 1.233 auf T€ 4.692, aufzuweisen da innerhalb dieser Sparte auch Dienstleistungen ausgewiesen werden, insbesondere gegenüber der Stadtwerke Lippe Weser Service. Strom- und Gasbeschaffung Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber zur Entlastung der Letztverbraucher das Gesetz zur Einführung der Preisbremsen für Strom und Gas eingeführt. Die Gesetze dienten u.a. dafür, die preisliche Obergrenze in Höhe von brutto 40 Cent/kWh für Strom und brutto 12 Cent/kWh für Gas für ein Grundkontigent der Verbrauchsmenge zu begrenzen. Im Lieferjahr 2023 haben die Kunden der Stadtwerke Rinteln GmbH durch die Einführung der Gesetze in Verbindung mit der Preissituation stark profitiert. Seit Beginn des Jahres 2023 sind die Strom- und Gaspreise kontinuierlich bis auf wenige Gegenbewegungen entspannt. Die Hauptgründe für den entsprechenden Rückgang am Energiemarkt für die Lieferjahre ab 2023 lagen insbesondere in den positiven Entwicklungen im Bereich einer gesicherten Erdgasversorgung für Deutschland und einer guten Versorgungssituation, u.a. auch im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Wechselquote der Kunden der Stadtwerke Rinteln GmbH hat sich im Laufe des Jahres erhöht, jedoch haben die Stadtwerke trotz der Preissituation sehr treue Kunden. Bereits im Sommer 2023 wurde ein erstes neues Stromprodukt entwickelt und den Kunden, welche einen Wechsel in Erwägung ziehen wollten, aktiv angeboten. Anhand der zukunftsorientierten Beschaffungsstrategie und der täglichen Marktbetrachtung wurde im Jahr 2023 das Ziel verfolgt, die Endpreise für die Kunden wieder auf ein ansprechendes Niveau zu bringen. Durch die Festlegung von Limits (variieren je nach Quartal und Entwicklung am Markt) und der Beschaffung von fixen Quartalsmengen ist es gelungen, dass zum Jahreswechsel alle Kunden mit einer deutlichen Preissenkung angeschrieben werden konnten. Die Beschaffungskosten für Strom konnten um ca. 44 % gesenkt werden. Zeitlich zum Jahreswechsel wurden noch weitere neue Strom- und Gasprodukte eingeführt. Ein neues Segment ist das Produkt für kleine und mittlere Unternehmen, sowie landwirtschaftliche Betriebe. Dieses Produkt bietet dem Kunden drei Wahlmöglichkeiten an Laufzeiten und eine gesicherte Energiepreisgarantie. Im Haushaltskundenbereich sind jeweils zwei neue Strom- und Gasprodukte eingeführt. Diese Produkte werden im Mai im Rahmen einer Kampagne in Rinteln aktiv vermarktet, in der 1. Stufe werden ca. 5.000 Kunden in Rinteln auf die neuen Produkte aufmerksam gemacht. Im Bereich der Großkunden sind bereits im Lieferjahr 2023 Verträge für zwei/drei Lieferjahre abgeschlossen. Diese Verträge wurden "back-to-back" eingedeckt, das bedeutet, dass die entsprechenden Mengen direkt bei Abschluss des Vertrages beschafft wurden. Es ist gelungen, mehrere Großkunden wieder zurück in die Versorgung durch die Stadtwerke Rinteln zu holen, so dass die Mengenverluste durch die Wechsel der Haushaltskunden kompensiert wurde. Ebenfalls wurde eine Ausschreibung für Strom erfolgreich für die Stadtwerke gewonnen und somit wurden Lieferstellen mit einer Gesamtmenge von ca. 7.500 MWh in das Portfolio 2024 aufgenommen. Zusätzlich wurden im Bereich der Großkunden weitere Kunden akquiriert. So konnte bereits heute für das Lieferjahr 2025 ein Neukundenzuwachs von ca. 12.500 MWh abgeschlossen werden. Propanbeschaffung Im Bereich der Flüssiggasversorgung ist der Vorlieferant der Stadtwerke Rinteln GmbH der Raiffeisen Landbund, Niedernwöhren. Etwaige Preisanpassungen werden unter Berücksichtigung der Marktpreissituation zeitnah an die Kunden weitergegeben. Wärmeversorgung Die Sparte Wärmeversorgung bezieht seine Energieeinsatzmengen von der Gassparte der Stadtwerke Rinteln GmbH. Wasserversorgung Die Stadtwerke Rinteln GmbH fördern in Bezug auf die gesamte Absatzmenge rund 61,2 % des benötigten Trinkwassers in eigenen Wassergewinnungsanlagen. Die restlichen 38,8 % werden im Wesentlichen von der Schaumburger Trinkwasser Verbund- und Aufbereitungsgesellschaft mbH fremdbezogen. Durch einen langfristigen Bezugsvertrag ist hierdurch die Belieferung der Kunden im gesamten Versorgungsgebiet der Stadtwerke Rinteln gesichert. I. Lage des Unternehmens Vermögenslage Die für die Beurteilung der Bilanz wichtigen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:
Finanzlage Zur Finanzlage der Stadtwerke Rinteln GmbH ist folgendes festzustellen
Bei dieser Betrachtung bleibt unberücksichtigt, dass die vertraglich kurzfristigen Liquiditätshilfen des Abwasserbetriebes der Stadt Rinteln (T€ 0; Vj. T€ 0) aufgrund der Finanzplanung der gesamten Gruppe als mittel- und längerfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Kapitalflussrechnung Die Entwicklung der Finanz- und Liquiditätslage wird anhand der folgenden Kapitalflussrechnung dargestellt
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 5.559 erzielt. Diesem Mittelzufluss stand ein Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von T€ 2.938 und ein Mittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von T€ 3.801, im Wesentlichen für Auszahlungen von Investitionen ins Sachanlagevermögen, gegenüber. Per Saldo ergibt sich ein um T€ 1.180 gesunkener Finanzmittelfond in Höhe von T€ 7.100. Die Gesellschaft ist in das zentrale Cash-Management der Stadtwerke-Gruppe (Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln, Gemeinnützige Verwaltungs- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie Bäderbetriebe Rinteln GmbH) eingebunden. Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke Rinteln GmbH war im laufenden Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Personalaufwand
Zum Stichtag 31.12.2023 waren bei der Gesellschaft 79 Mitarbeiter sowie 11 Auszubildende beschäftigt. Investitionen Die Stadtwerke Rinteln hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt T€ 4.198 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Damit wurden insgesamt rd. T€ 195 weniger investiert als im Vorjahr. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:
Im Bereich der Immateriellen Vermögensgegenstände wurde rd. T€ 224 investiert. II. Tätigkeitsabschlüsse Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Zu den Tätigkeitsbereichen der Stadtwerke Rinteln GmbH zählen die Elektrizität- und die Gasverteilung sowie der Messstellenbetrieb. Die Tätigkeitsabschlüsse sind mit dem geprüften Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. In der internen Rechnungslegung führen wir gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Elektrizitäts- und die Gasverteilung, für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Für die Elektrizität- und die Gasverteilung sowie für den Messstellenbetrieb erstellen wir eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Stromnetz: Die Abgabemenge im Stromnetz ist im Jahr 2023 von 108.133 MWh auf 102.908 MWh gesunken. Die rückgängige Abnahme resultiert größtenteils aus dem gesunkenen Bedarf bei den Tarifkunden und Sondervertragskunden. Im Bereich der Elektrizitätsverteilung wurden Gesamtumsatzerlöse von T€ 17.979 (Vj.: T€ 15.216) erzielt. Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung betrug T€ 12.967 (Vj.: T€ 12.733). Grund hierfür ist die Anwendung einer Cash-Pool-Lösung in der die Forderungen und Verbindlichkeiten in eine separate Sparte umgegliedert werden. Gasnetz: Die Abgabemenge im Gasnetz im Jahr 2023 ist mit 277.776 MWh (Vj. 303.988 MWh) um rd. 26.212 MWh gesunken. Die rückgängige Abnahme resultiert größtenteils aus dem gesunkenen Bedarf bei den Tarifkunden und Sondervertragskunden. Innerhalb der Abgabemenge werden 8.649 MWh (Vj. 9.142 MWh) für die Durchleitung von Drittanbietern ausgewiesen. In 2023 wurden 29 neue Netzanschlüsse (Vj. 29) erstellt. Im Bereich der Gasverteilung wurden Gesamtumsatzerlöse von T€ 4.882 (Vj.: T€ 4.672) erzielt. Die Bilanzsumme des Bereiches Gasverteilung betrug T€ 9.989 (Vj.: T€ 9.781). Auch hier fand die Cash-Pool-Lösung Anwendung. Messstellenbetrieb: Im Bereich des Messstellenbetriebes wurden Gesamtumsatzerlöse von T€ 140 (Vj.: T€ 111) erzielt. Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Messstellenbetrieb betrug T€ 697 (Vj.: T€ 757). C. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens I. Chancen- und Risikobericht Aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist die Geschäftsführung verpflichtet, das Risikomanagementsystem auf Zweckmäßigkeit und Anwendbarkeit ständig zu überprüfen bzw. zu verbessern. Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat bereits im Jahre 2012 ein Risikomanagementsystem eingeführt. Hierdurch sollen Risiken frühzeitig identifiziert werden, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Weiterhin werden Quartalsabschlüsse erstellt, welche den Planzahlen gegenübergestellt werden. Hierbei werden Abweichungsanalysen sowohl in Bezug auf die Energiedaten als auch auf Wirtschaftsplandaten erstellt (Mengen- und Wertkomponente). Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf dem Vergleich der Verkaufs- und Einkaufspreise, d. h. der ständigen Verfolgung der Margenentwicklung. Aufgrund stetig anwachsender gesetzlicher Anforderungen sind die Stadtwerke Rinteln GmbH bestrebt, durch Beteiligungen und Gründung neuer Gesellschaften zu partizipieren. Aufgrund des Bevölkerungsrückganges und des weiter fortschreitenden Einsatzes energiesparender Haushaltsgeräte sowie dem Selbstverbrauch von EEG erzeugtem Strom und dem Austausch alter Gasheizungen durch hocheffiziente Gasbrennwerttechniken, ist in Zukunft mit niedrigeren Verbrauchs- bzw. Abgabemengen der privaten Haushalte zu rechnen. Da sich der Markt sowohl im Bereich des Strom- als auch des Gasabsatzes in den letzten Jahren stetig verschärft, gilt es, die Wechselquoten in diesen Bereichen genau zu analysieren. Marketingmaßnahmen sowie Preispolitik sind mit dem Ziel der Kundenbindung stets zu überprüfen. Im Bereich der Netznutzung wird den Preisrisiken mit einem konsequenten Kosten- und Investitionsmanagement begegnet. Das Beschaffungsrisiko im Energiebezug gilt es mit einer laufenden Marktbeobachtung und dem Aufbau des notwendigen Wissens über die neu strukturierten Beschaffungsmärkte zu begegnen. Hierzu ist ein Risikohandbuch Energiebeschaffung implementiert, welches regelmäßig überprüft und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst wird. Um Risiken von Preisveränderungen im Bereich der Strom- und Gasversorgung zu streuen, ist die Stadtwerke Rinteln GmbH, wie vorher erwähnt, auf tranchenbasierte Beschaffungsmodelle übergegangen. In der Energieverteilung betreibt die Stadtwerke Rinteln GmbH technisch komplexe und vernetzte Anlagen. Den Störungs- und Ausfallrisiken begegnet sie mit der Fortführung des begonnenen Sanierungsprogramms für störanfällige Teile der Versorgungsnetze. Der Instandhaltungsbedarf wird langfristig geplant. Des Weiteren wird seit dem 1. Januar 2015 das Stromnetz in der Gemeinde Auetal von der Netzgesellschaft Auetal mbH gepachtet und durch die Stadtwerke Rinteln GmbH betrieben. Aufgrund der resultierenden angestiegenen Netzmengen sind in Zukunft höhere Erlöse im Stromnetzbereich zu erwarten. Insgesamt besteht durch das zusätzliche Netz die Möglichkeit, Synergie- und Skaleneffekte zu erzielen, sodass auf mittelfristige Sicht eine effizientere Kostensituation erreicht werden kann. Die für die SWLWS laut Service-Level-Agreement zu erbringenden Dienstleistungen im nördlichen Kalletal lassen in Zukunft gesicherte Erlöse aus Nebentätigkeiten erwarten und führen so zu einer Verbesserung der Ertragslage. Aufgrund der Größe der Stadtwerke Rinteln GmbH nehmen diese bisher am sogenannten vereinfachten Verfahren sowohl in der Stromnetz- als auch in der Gasnetzregulierung teil. Finanzielle Risiken entstehen außerdem aus der sich weiter entwickelnden Rechtsprechung im liberalisierten Energiemarkt. Dem begegnet die Stadtwerke Rinteln GmbH mit einer intensiven rechtlichen Beratung. Weitere Risiken, welche die zukünftige Entwicklung der Stadtwerke Rinteln GmbH entscheidend negativ beeinflussen können, sind über die oben genannten Faktoren hinaus - nicht erkennbar. II. Voraussichtliche Entwicklung bzw. Prognosebericht Die Stadtwerke Rinteln GmbH stellt sich kontinuierlich durch Kooperationen und Einbringung ihrer technischen und kaufmännischen Erfahrungen neuen Herausforderungen. Durch Beteiligungen an neu gegründeten Gesellschaften soll von Synergieeffekten profitiert werden. Im Bereich der Strom- und Gasversorgung orientiert sich die Stadtwerke Rinteln GmbH weiterhin auch in Versorgungsgebieten außerhalb von Rinteln. Aufgrund von stark veränderten Witterungsverhältnissen sind die Abgabemengen im Bereich der Gas-, Wärme- und Propanversorgung erschwert zu kalkulieren. Bei der Stromversorgung führen der erhöhte Einsatz von energieeffizienten Geräten sowie die Zunahme von Eigenvermarktung bei den EEG-Anlagen, insbesondere der Photovoltaikanlagen, auch weiterhin zu sinkenden Absatzmengen. Hier kann durch Ausweitung des Vertriebsgebietes entgegengewirkt werden. Preisanpassungen Die Strompreise wurden zum 01.01.2024 im Basis-Mini um 17,18 ct/kWh und im Basis-Maxi um 17,00 ct/kWh gesenkt, während sich der Grundpreis im Basis-Mini um 6,28 € erhöhte. Eine Steigung der Preise erfolgte zum 01.03.2024 um 1,14 ct/kWh und bei den Grundpreisen um 22,98 €. Zum 01.01.2024 wurden die Erdgaspreise um 0,83 ct/kWh gesenkt. Ukraine-Krieg Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Ukraine-Krieg, besteht weiterhin Ungewissheit auf die wirtschaftliche Lage. Aus diesem Grund muss weiterhin mit Steigerungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebskosten gerechnet werden. Planergebnis 2024 Als Jahresergebnis für 2024 rechnet die Gesellschaft gemäß Wirtschaftsplan bei geplanten Erlösen von T€ 54.726 und Aufwendungen von T€ 53.584 - davon T€ 34.997 Energiebezugskosten - mit einem Jahresergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von rund T€ 1.142. Für das Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen von insgesamt T€ 8.727 vorgesehen. Investitionsschwerpunkte werden - neben dem weiteren Ausbau und der Erneuerung der Leitungsnetze der Versorgungssparten - Investitionen in PV-Anlagen sowie die Erneuerung der Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden und einer neuen Kabeltrasse im Bereich Schaumburg-Paschenburg. Für den Erwerb von Grundstücken sind 900.000 € eingeplant worden. Im Einzelnen verteilt sich das Investitionsvolumen auf die Geschäftsfelder wie folgt:
Rinteln, 25. Mai 2024 Stadtwerke Rinteln GmbH Ulrich Karl, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 - 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 II HGB auf. Sie hat dementsprechend den Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Weiterhin wurden die Vorgaben des § 6b EnWG beachtet. Abweichend zum Gliederungsschema gemäß §§ 266, 275 HGB wurden der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Positionen hinzugefügt: Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB als Darstellungsform gewählt worden. Berichtspflichten, die wahlweise in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im Anhang zu erfüllen sind, werden überwiegend mit Angaben im Anhang aufgenommen. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Stadthagen unter der Nummer HRB 2231. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen (einschließlich Zähler unter € 150,00) sind in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 253 I HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingte lineare Abschreibungen gemäß § 253 I 1, III HGB bewertet. Bei den selbsterstellten Anlagen wurden gemäß § 255 II HGB im angemessenen Umfang Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge sowie Verwaltungskosten der technischen Verwaltung berücksichtigt. Die Wirtschaftsgüter von € 250,00 bis € 800,00 werden über die Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Stromleitungsnetze sowie Hausanschlüsse werden über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren, Gas,- und Wasserleitungsnetze sowie Hausanschlüsse werden über eine Nutzungsdauer von 45 Jahren linear abgeschrieben. Beteiligungen sowie Wertpapiere des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten bewertet worden. Ausleihungen werden zum Nennwert ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den fortgeführten durchschnittlichen Einstandspreisen, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Ab dem 01.01.2010 werden vereinnahmte Baukostenzuschüsse passiviert und analog zu den Nutzungsdauern der Leitungsnetze pro rata temporis aufgelöst. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, soweit erforderlich, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Soweit notwendig wurde eine entsprechende Kostensteigerung berücksichtigt. Am Bilanzstichtag bestehende schwebende Energiebeschaffungs- und -absatzgeschäfte der Bereiche Strom und Gas, die in sachlicher und zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken unterliegen, wurden abweichend vom Grundsatz der imparitätischen Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 und Nr. 4 HGB) für Zwecke der bilanziellen Bewertung in Vertragsportfolios zusammengefasst. Da zwischen den jeweiligen Energiebeschaffungs- und -absatzgeschäften ein sehr enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, würde die konsequente Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes gegebenenfalls zum Ausweis drohender Verluste führen, die tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in diese Höhe eintreten würden. Die Bewertung der Vertragsportfolios erfolgt auf Grundlage einer portfoliobezogenen Deckungsbeitragsrechnung. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter, gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie gegen die Stadt betreffen - wie im Vorjahr - ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Folgejahr abziehbare Vorsteuern von T€ 0 (Vorjahr: T€ 6.712) enthalten, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 5.112.918,81 € und ist voll eingezahlt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen (T€ 232), energiewirtschaftliche Verpflichtungen (T€ 3.314), Jahresabschlusskosten (T€ 48,1) sowie sonstige Rückstellungen (T€ 3.100). Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um mittelfristige Darlehen mit kurzen Zinsfestschreibungszeiträumen in Höhe von T€ 20.252. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Bürgschaften der Stadt Rinteln gesichert. Erhaltene Anzahlungen Unter dieser Position werden Vorauszahlungen von Tarifkunden für Energielieferungen sowie Überzahlungen von Flüssiggaskunden ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Darunter werden offene Lieferantenrechnungen, insbesondere für Energielieferungen, ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Hierunter werden Energielieferungen der Biogaspool II für Stadtwerke GmbH & Co. KG sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Schaumburger Trinkwasser Verbund- und Aufbereitungs-GmbH ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführungsverpflichtung (T€ 1.397, Vorjahr T€ 1.492), Überzahlung aus Energielieferung gegenüber der Bäderbetriebe (T€ 63), Überzahlung aus Energielieferung gegenüber der GVS (T€ 6), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen GVS (T€ 15) sowie Ausgleichszahlung (T€ 34, Vorjahr T€ 34). Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt enthalten mit T€ 26 Verbindlichkeiten für Kanalgebühren gegenüber dem Abwasserbetrieb. Zudem werden Überzahlungen in Höhe von T€ 165 für Energielieferungen, T€ 88 Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgaben sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30 gegenüber der Stadt Rinteln ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Überzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung und Umsatzsteuer. V. Anteilbesitz an Unternehmen mit mindestens 20% (285 Nr. 11 HGB)
VI. Angaben zum Jahresergebnis Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages hat die Stadtwerke Rinteln GmbH den - unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter - sich sonst ergebenden Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.397 an die Bäderbetriebe Rinteln GmbH abzuführen. VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (ohne Strom- und Energiesteuer) entwickelten sich wie folgt:
VIII. Organe der Gesellschaft Gesellschafter
Aufsichtsrat
Geschäftsführer: Ulrich Karl (Dipl. Ingenieur)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Sitzungsgelder in Höhe von 2.786,69 €. Auf die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Belegschaft
Die Stadtwerke Rinteln GmbH ist Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege einer privatrechtlichen Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Der derzeitige Umlagesatz der VBL, bei dem alle Mitarbeiter versichert sind, beträgt einschließlich 1,81 % Arbeitnehmeranteil 7,30 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL im sog. Umlageverfahren (Abschnittdeckungsverfahren) erfolgt, bestehen Unterdeckungen für künftige Versorgungslasten. Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor. Von dem Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der geschätzte Gegenwert betrug zum 31. Dezember 2023 gem. Mitteilung der VBL T€ 9.300. Sonstiges: Gemäß § 285 Nr. 17 a HGB beträgt das erfasste Honorar des Abschlussprüfers T€ 48, das sich wie folgt aufteilt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bis zum Bilanzstichtag geschlossenen Energiebezugsverträgen für Strom und Gas bestehen nach § 285 Abs. 1 Nr. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen von rund T€ 33.738 für die Jahre 2024 bis 2031. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von rund T€ 715 sind Mieten, Pachten, Leasinggebühren und Versicherungen. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs außerhalb der Energieversorgungstätigkeiten mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind wie folgt getätigt worden:
IX. Nachtragsbericht Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Ukraine-Krieg, besteht weiterhin Ungewissheit auf die wirtschaftliche Lage. Aus diesem Grund muss weiterhin mit Steigerungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebskosten gerechnet werden. Zusätzlich führt der Fachkräftemangel zu Kapazitätsengpässen bei den ausführenden Dienstleistungsunternehmen, was bei gleichzeitig steigender Nachfrage zu Preissteigerungen führt. Die sich stetig ändernden Anforderungen in Bezug auf die Umsetzung der Gesetzgebung wird zukünftig zu steigenden EDV-Kosten führen. Beispiele sind MDA 2.0 (Marktdatenaustausch) Voraussetzung für AS 4, MaKo 2023, Netzlokation, Neueinteilung der Höhenzonen gemäß G 685 was alles bis zum 01.10.2023 umgesetzt werden muss sowie das zum 01.01.2024 verpflichtende Netzanschlussportal und zum das Energieeinspeiseportal zum 01.01.2025. Zurzeit gibt es keine Anzeichen, dass das Erreichen des Planergebnisses 2024 in Höhe von T€ 1.142 gefährdet ist.
Rinteln, den 25. Mai 2024 Stadtwerke Rinteln GmbH Ulrich Karl, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Rinteln GmbH, Rinteln: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Rinteln GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Rinteln GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGPrüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und moderne Messstellen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Krefeld, den 07. Juni 2024 Dr.
Heilmaier & Partner GmbH
Abts, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen laufend über die Geschäftsentwicklungen unterrichtet. Aufsichtsratssitzungen fanden am 14.03. / 18.04. / 27.06. / 07.11. und 12.12.2023 statt. Die Gesellschafterversammlung erörterte Angelegenheiten der Stadtwerke Rinteln GmbH am 27.06.2023. Die Gremien informierten sich ausführlich über die Geschäftsentwicklung und berieten bzw. beschlossen über:
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Entlastung der Geschäftsfuhrung wurden am 27.06.2023 gefasst. Dem Aufsichtsrat wurde am 27.06.2023 von der Gesellschafterversammlung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt. Der Rat der Stadt Rinteln hat diesem Beschluss am 31.08.2023 zugestimmt. Der Aufsichtsrat war uneingeschränkt in der Lage, seine gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Liegen nicht vor. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Sind nicht bekannt. Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Sind nicht bekannt. Auswirkungen auf die Umwelt: Liegen nicht vor. Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der GeschäftsleitungBeschlüsseDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11.06.2024 festgestellt. Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 - ElektrizitätsverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung (Elektrizitätsverteilung) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 - GasverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung (Gasverteilung) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 - Grundzuständigen MessstellenbetriebAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung (G-MSB) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen Elektrizitätsverteilung / Strom-G-MSB / Gasverteilung 2023 der Stadtwerke Rinteln GmbHA. Allgemeine Angaben Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden Tätigkeitsabschlüsse für die folgenden Tätigkeiten erstellt:
Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, einschließlich der Abschreibungsmethoden, entsprechen den Methoden im handelsrechtlichen Abschluss. Berichtspflichten, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden überwiegend in die Erläuterungen übernommen. Soweit eine direkte Zuordnung von den Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen. Die Zuordnung der nicht direkt zuzuordnenden Positionen erfolgte dabei, für Bilanz u. GuV, mit nachfolgenden Schlüsseln: Schlüssel Buchrestwerte Bei diesem Schlüssel werden die Buchrestwerte einer jeden Sparte (ohne Finanzanlagen) ins Verhältnis gesetzt. Schlüssel Zählpunkte/Umlage EDV Bei diesem Schlüssel werden die Zählpunkte einer jeden Sparte ins Verhältnis gesetzt. Schlüssel Netze Bei diesem Schlüssel werden die Zählpunkte einer jeden Netzsparte ins Verhältnis gesetzt. Stromnetz, Gasnetz und Wassernetz. Mischschlüssel Netz Bei diesem Schlüssel werden die Zählpunkte und die Buchrestwerte der Netzsparten ins Verhältnis gesetzt. Schlüssel Kundenanzahl Bei diesem Schlüssel werden die Vertriebskunden der Sparten ins Verhältnis gesetzt. Geschäftsführung Mit diesem Schlüssel werden die Kosten der Geschäftsführung sachgerecht verteilt. Schlüssel Personalkostenumlage Bei diesem Schlüssel wird das Personal einer jeden Sparte ins Verhältnis gesetzt. Schlüssel Stromnetz _ GMSB Mit diesem Schlüssel werden alle in das Stromnetz geschlüsselten Positionen im Verhältnis der Umsatzerlöse zwischen Stromnetz und G-MSB aufgeteilt. Verteilung GVS: Ausgleichszahlung/Körperschaftssteuer Mit diesem Schlüssel werden die Positionen Ausgleichszahlung an die GVS und Körperschaftssteuer entsprechend der Jahresergebnisse zugeordnet. Schlüssel Finanzbedarf Bei diesem Schlüssel wird der Finanzbedarf einer jeden Sparte ermittelt. Hierzu werden das Eigenkapital und die Zuschüsse einer Sparte vom Anlagevermögen in Abzug gebracht. Das Verhältnis vom Finanzbedarf der Sparte zum gesamten Finanzbedarf ergibt die Schlüsselung. B. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln Auf Grund der Organisationsstruktur der Stadtwerke Rinteln GmbH werden auf Basis von Einzelkonten und Kontenmerkmalen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich mit Schlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen. Zuordnung der nicht direkt zuzuordnenden Aktiv- und Passivposten: Im Bereich der Immateriellen Vermögensgegenstände werden die gemeinsamen Vermögensgegenstände mit den Schlüsseln Buchrestwerte und zum Teil mit dem Schlüssel Zählpunkte den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Die übrigen Posteninhalte werden den Sparten direkt zugeordnet. Bei den Sachanlagen wird ebenfalls zuerst die direkte Zuordnung angewandt. Die allgemeinen Posten werden analog zu den Immateriellen Vermögensgegenständen mit dem Schlüssel Buchrestwerte zugeordnet. Die Finanzanlagen werden nicht geschlüsselt, sondern direkt den sonstigen Geschäftsbereichen zugeordnet. Die Aufteilung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu den jeweiligen Tätigkeiten erfolgt direkt. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird den sonstigen Geschäftsbereichen zugeordnet. Das je Aktivität zugeordnete Eigenkapital basiert auf der Zuordnung des Vorjahres und wurde sachgerecht unter Berücksichtigung der Veränderungen fortentwickelt. Das zugeordnete Eigenkapital der Elektrizitätsverteilung beläuft sich auf 8.505.650,65 € (Vj. 8.505.650,65€). Das Eigenkapital der Gasverteilung beträgt 2.850.371,54 € (Vj. 2.850.371,54 €). Die Jahresergebnisse der Elektrizitäts- und Gasverteilung wurden vor Ausweis der Ergebnisabführung unter den Forderungen / Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern dargestellt. Die Empfangenen Zuschüsse werden den Sparten direkt zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden entsprechend des jeweiligen Finanzbedarfs sachgerecht den Aktivitäten zugerechnet. Im Geiste einer gesamtunternehmerischen Liquiditätssteuerung erfolgt daher die Abbildung der Finanzierung in einem internen Finanzfond, welcher alle im Außenverhältnis bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten bilanziert sowie die Bankverbindungen unterhält. Der Finanzfond ist den sonstigen Aktivitäten zugeordnet und bündelt die Positionen "Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände", "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" sowie die Positionen "Rückstellungen" und "Verbindlichkeiten" (mit Ausnahme der bereits zugeordneten Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten). Ausleihungen an den Finanzfond werden als Forderungen unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzfond unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" dargestellt. Die Darstellungsweise orientiert sich an der spartenübergreifenden, tatsächlichen Finanzierungs- und Liquiditätssteuerung und bildet daher, in besonders nachvollziehbarem Maße, den Finanzierungsbedarf der Sparten ab. Ein Kapitalverrechnungsposten ist durch die optimierte und verursachungsgerechte Zuordnung des Fremdkapitals entbehrlich. C. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Tätigkeitsbilanzen Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten teilen sich folgendermaßen auf die Tätigkeitsbereiche auf:
Rinteln, den 25. Mai 2024 Stadtwerke Rinteln GmbH Ulrich Karl, Geschäftsführer |
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