Microflow
GmbH
Kaufbeuren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
702.234,00 |
772.476,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.950,00 |
2.695,00 |
| II.
Sachanlagen |
699.284,00 |
769.781,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.063.583,56 |
3.400.459,35 |
| I.
Vorräte |
508.456,74 |
528.974,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.127.555,22 |
1.280.775,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
842.009,42 |
1.034.545,60 |
| davon
gegen Gesellschafter |
842.009,42 |
1.034.545,60 |
| III.
Wertpapiere |
739.653,45 |
439.653,45 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
687.918,15 |
1.151.055,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.975,67 |
5.624,44 |
| Aktiva |
3.768.793,23 |
4.178.559,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.599.347,12 |
1.872.955,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.547.955,72 |
1.659.149,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.391,40 |
188.806,53 |
| B.
Rückstellungen |
1.973.938,42 |
1.875.625,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
195.507,69 |
429.978,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
195.507,69 |
429.978,11 |
| Summe
Passiva |
3.768.793,23 |
4.178.559,79 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des am 25.05.2009 verkündeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und unter Zugrundelegung einer
Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben.
Die Bilanzierung von
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Einbeziehung eventuell
angefallener Nebenkosten. Die beweglichen Gegenstände
des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.
Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) richten sich nach
der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer des Anlageguts
unter Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Entsprechend
der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im
Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Einzelanschaffungskosten bis netto 800,00 Euro werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang
erfasst.
Bei
Vorräten einschl. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte die Aktivierung zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Tageswerten. Für Bestandsrisiken und Ungängigkeit
wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag
aktiviert. Das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand
aus Lieferungen und Leistungen sowie zu erwartenden Skonti
wird durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die
Forderungen gegen den Gesellschafter Eberhard
Westermayr resultieren aus dem Finanzverkehr. Das Konto
wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet.
Das Gesellschafter-Verrechnungskonto II wurde im
Berichtszeitraum mit einem Zinssatz von 3,0 % verzinst. Die
Zinsberechnung erfolgte nach einer vereinfachten
Zinsstaffelmethode.
Das Gesellschafter-Verrechnungskonto III wurde im
Berichtszeitraum mit einem Zinssatz von 1,0 % verzinst. Die
Zinsberechnung erfolgte nach einer vereinfachten
Zinsstaffelmethode.
Da mit dem Ausgleich nicht innerhalb der
nächsten 12 Monate ab Bilanzstichtag gerechnet werden
kann, erfolgt der Ausweis unter Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter Eberhard
Westermayr resultieren aus dem Finanzverkehr. Das Konto
wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet.
Das Gesellschafter-Verrechnungskonto I wurde im
Berichtszeitraum mit einem Zinssatz von 3,0 % verzinst. Die
Zinsberechnung erfolgte nach einer vereinfachten
Zinsstaffelmethode.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
den anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels der
"Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein
Rechnungszins von 1,82 % bei der Bewertung zugrunde
gelegt. Der Berechnung wurde ein Gehaltsanpassungstrend von
0 %, ein Rententrend von 0 % sowie eine
Fluktuation von 0 % zugrunde gelegt. Der
Unterschiedsbetrag gemäß §253 Abs. 6 HGB
beträgt 16.169,40 Euro.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
soweit sie passivierungsfähig sind.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktivposten
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr i. H. v. TEUR 842 (VJ: TEUR 1.034) enthalten.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00
Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
|
EUR
|
Vortrag zum 01.01.2023
|
1.847.955,72
|
Ausschüttung
|
-300.000,00
|
Jahresüberschuss
2023
|
26.391,40
|
Bilanzgewinn 31.12.2023
|
1.574.347,12
|
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, die gemäß § 285
Nr. 27 i. V. m. § 251 HGB und § 268 Nr. 7
HGB anzugeben sind.
Geschäftsführung
Zusammensetzung im Geschäftsjahr 2023: Herr
Eberhard Westermayr, Beruf: Kaufmann Von der Schutzklausel
gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird hinsichtlich
der Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9a und
Nr. 9b HGB Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt vor, vom
Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von
1.574.347,12 € eine Gewinnausschüttung in
Höhe von 1.200.000,00 € vorzunehmen und den
verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 374.347,12
€ auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Kaufbeuren, den
07.04.2025
gezeichnet
Eberhard Westermayr, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025
festgestellt.
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