Beidel-Gottschling GmbHLiquidiert

65933 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35149
Vorher
Beidel - Gottschling Malerbetrieb GmbH
Eingetragen
4.6.1992
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnLackieren von Kraftwagen
Gegenstand
Die Erbringung von Maler- und Lackiererarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Renate Gottschling
seit 27.10.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beidel-Gottschling GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 13.540,00 21.665,00
I. Sachanlagen 13.540,00 21.665,00
B. Umlaufvermögen 193.801,34 178.349,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 193.427,91 176.240,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.237,53 4.767,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 373,43 2.108,95
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 21.912,88 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 229.254,22 200.014,10

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 4.577,20
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnrücklagen 36.406,94 36.406,94
III. Verlustvortrag 57.429,74 68.288,83
IV. Jahresfehlbetrag 26.490,08 -10.859,09
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 21.912,88 0,00
B. Rückstellungen 49.518,00 19.101,00
C. Verbindlichkeiten 179.736,22 176.335,90
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 179.736,22 153.114,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 229.254,22 200.014,10

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Beidel-Gottschling GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei den Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen jeweils erläutert. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB.

Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen. Die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB wurden eingehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden auf fünf Jahre linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 € bis zu 1.000,00 €, die in den Jahren 2010 und 2011 angeschafft wurden, werden jeweils in einem Sammelposten ausgewiesen und pauschal auf fünf Jahre abgeschrieben. Als ursprüngliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 übernommen und fortgeführt worden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 v. H. auf den Nettobetrag der Forderungen gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben von 3.051,03 € ist erst nach mehr als einem Jahr fällig, alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegen- stände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Daher wurde bei der Berechnung dieser Rückstellung ein Zinssatz von 3,89 % angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte  nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungs- mathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtung, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt. Da die Höhe der Pensionsansprüche der berechtigten Personen nicht von deren laufenden Bezügen abhängig ist, wurden keine Gehalts- und Rentenanpassungen mit eingerechnet.

Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensions- verpflichtungen und sind dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den Bestimmungen des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Wertansatz, der sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG zum 31.12.2015 für die Pensionsrückstellung ergeben hat, verrechnet. Zum 31.12.2015 betrug der Erfüllungsbetrag nach dem versicherungsmathematischen Gutachten 261.481 €. Der Zeitwert des Deckungsvermögens betrug zum Bilanzstichtag 219.763 €.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausreichend bemessen. Die Rückstellungen wurden für Jahresabschlusskosten und für Aufbewahrungsverpflichtungen gebildet. Für die Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen wurde ein Zeitraum von zehn Jahren unterstellt. Die dafür anfallenden Aufwendungen wurden daher auf diesen Zeitraum hoch gerechnet und mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und alle innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 50.000,00 €.

Die Gesellschaft hat nach § 274 a Nr. 5 HGB auf den Ausweis von latenten Steuern verzichtet.

3. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war bestellt:

Herr Heinz Gottschling, Malermeister

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnungen vorzutragen.

Frankfurt, den 10. Juni 2016

        Heinz Gottschling
         Geschäftsführer

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.000,00 EUR.

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.000,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2016 festgestellt.

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