Beidel-Gottschling GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.540,00 |
21.665,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.540,00 |
21.665,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
193.801,34 |
178.349,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.427,91 |
176.240,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.237,53 |
4.767,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
373,43 |
2.108,95 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
21.912,88 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
229.254,22 |
200.014,10 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.577,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
36.406,94 |
36.406,94 |
| III.
Verlustvortrag |
57.429,74 |
68.288,83 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
26.490,08 |
-10.859,09 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
21.912,88 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
49.518,00 |
19.101,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
179.736,22 |
176.335,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
179.736,22 |
153.114,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
229.254,22 |
200.014,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der
Beidel-Gottschling GmbH wurde gemäß §§
242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei
den Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen jeweils
erläutert. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach
den handelsrechtlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung vorgenommen. Die Gliederungsvorschriften
der §§ 266, 275 HGB wurden eingehalten. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und werden auf fünf Jahre
linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von
mehr als 150,00 € bis zu 1.000,00 €, die in den
Jahren 2010 und 2011 angeschafft wurden, werden jeweils in
einem Sammelposten ausgewiesen und pauschal auf fünf
Jahre abgeschrieben. Als ursprüngliche Anschaffungs-
und Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2014 übernommen und
fortgeführt worden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 v.
H. auf den Nettobetrag der Forderungen gebildet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben von
3.051,03 € ist erst nach mehr als einem Jahr
fällig, alle anderen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegen- stände sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen für
Pensionen wurden auf der Grundlage des § 253
HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei
wurde gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei
den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine
Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Daher wurde bei der
Berechnung dieser Rückstellung ein Zinssatz von 3,89 %
angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungs- mathematik mittels der
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtung, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt. Da die
Höhe der Pensionsansprüche der berechtigten
Personen nicht von deren laufenden Bezügen
abhängig ist, wurden keine Gehalts- und
Rentenanpassungen mit eingerechnet.
Die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensions- verpflichtungen und sind
dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Sie wurden
nach den Bestimmungen des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Wertansatz, der
sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der
Allianz Lebensversicherungs-AG zum 31.12.2015 für die
Pensionsrückstellung ergeben hat, verrechnet. Zum
31.12.2015 betrug der Erfüllungsbetrag nach dem
versicherungsmathematischen Gutachten 261.481 €. Der
Zeitwert des Deckungsvermögens betrug zum
Bilanzstichtag 219.763 €.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ausreichend bemessen. Die Rückstellungen
wurden für Jahresabschlusskosten und für
Aufbewahrungsverpflichtungen gebildet. Für die
Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen
wurde ein Zeitraum von zehn Jahren unterstellt. Die
dafür anfallenden Aufwendungen wurden daher auf diesen
Zeitraum hoch gerechnet und mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt und alle innerhalb eines
Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
von 50.000,00 €.
Die Gesellschaft hat nach § 274 a Nr. 5 HGB auf
den Ausweis von latenten Steuern verzichtet.
3. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war
bestellt:
Herr Heinz Gottschling, Malermeister
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnungen vorzutragen.
Frankfurt, den 10. Juni 2016
Heinz
Gottschling
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.000,00 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2016 festgestellt.
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