ZERTPRO
FINANZ GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 26.06.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.821,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.821,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.708,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.820,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.888,71 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
73.111,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
108.641,17 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-13.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
86.111,42 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
73.111,42 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
106.641,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
108.641,17 |
Anhang
zur Bilanz per 31. Dezember 2017
Die Gesellschaft firmiert unter ZERTPRO FINANZ GmbH mit
Sitz in Rosenheim,
HRB 26285 - Amtsgericht Traunstein
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Für das Berichtsjahr werden die mit dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
eingeführten Regelungen angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Sonstige Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit den Nominalwerten angesetzt.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestanden in Höhe von EUR 95.000,00, davon mit einer
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren in Höhe von EUR
95.000,00.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden in Höhe von EUR 3.079,01 davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
3.079,01. Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in Höhe
von EUR 8.562,16, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr in Höhe von EUR 8.562,16.
Die Gesellschaft hatte zum Abschlussstichtag
gegenüber den Gesellschaftern folgende Verpflichtungen
(§ 42 (3) GmbHG):
Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnungen EUR 0,00
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2017 und sind weiterhin Herr Peter Pinck, Vogtareuth und
Herr Claus Rieger, Schifferstadt.
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 2 Angestellte (davon 2
Geschäftsführer) beschäftigt.
Es besteht zum 31.12.2017 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR
73.111,42. Auf die vorliegende bilanzielle (formelle)
Überschuldung und deren Konsequenzen wurde die
Geschäftsleitung hingewiesen. Zahlungsschwierigkeiten
sind nicht gegeben.
Rosenheim, den 20.02.2019
gez. Peter Pinck
Geschäftsführer
gez. Claus Rieger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2019 festgestellt.
|