Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 52875
Vorher
VSB EDV-Software-Systeme GmbHVSB Bauer Software GmbH
Eingetragen
28.11.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Herstellung von Software-Programmen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der EDV sowie Beratung, Organisation und Vertrieb von Systemen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Bauer
seit 22.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dominik Bauer
Saarwellingen
30.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauer Software GmbH

Saarwellingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 51.675,00 97.074,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.289,00 437,00
II. Sachanlagen 48.386,00 96.637,00
B. Umlaufvermögen 703.312,20 638.139,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 244.765,11 212.644,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 458.547,09 425.494,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.784,50 0,00
Summe Aktiva 765.771,70 735.213,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 421.110,55 353.516,21
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 33.516,21 32.933,48
III. Jahresüberschuss 357.594,34 290.582,73
B. Rückstellungen 143.933,00 263.126,23
C. Verbindlichkeiten 200.728,15 118.570,75
Summe Passiva 765.771,70 735.213,19

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Bauer Software GmbH hat ihren Sitz in Saarwellingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken, Handelsregister B 52875.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagespiegel dargestellt. Wegen der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) ist der Anlagespiegel nicht Bestandteil des Anhangs.

Umlaufvermögen

Unter den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 30.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren oder durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten haben nicht bestanden.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 0,5 (Vorjahr: TEUR 63,9) ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Angaben nach § 264 Abs. 2 HGB

Über Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren keine Angaben zu machen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, in Höhe von jährlich TEUR 164,5. Davon betreffen die Altersversorgung TEUR 0,4.

Beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 12. Die Ermittlung erfolgte entsprechend § 267 Abs. 5 HGB.

Weitere Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Saarwellingen, den 28.06.2024

gez. Dominik Bauer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024.

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