Stadion Europe GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ervin Kalac seit 31.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ervin Kalac | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERVIN BAU GmbHGießen (vormals: Linden)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a HGB einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der ERVIN BAU GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungspositionen wurden zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 127.744,91€ (Vorjahr 90.710,53€) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahr/en bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 0,00€). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen in Höhe von 79.230,01€ (Vorjahr 56.832,93€).
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei - Herrn Ervin Kalac. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Gießen, den 29. September 2025 gez. Ervin Kalac Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. September 2025 |
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