Murphy & Spitz Green Energy Aktiengesellschaft

Weberstraße 75, 53113 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 17205
Eingetragen
6.7.2009
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungBeteiligungsgesellschaftenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
ist der Erwerb, das Halten, der Betrieb, die Verwaltung, die Entwicklung und die Veräußerung von Kraftwerken, Anlagen oder Gesellschaften zur Gewinnung von erneuerbaren Energien

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Spitz
seit 29.7.2011
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Murphy & Spitz Green Energy Aktiengesellschaft

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

Lagebericht der Murphy & Spitz Green Energy AG für das Jahr 2023

1 Geschäftsmodell

Die Murphy&Spitz Green Energy AG ist eine Betreibergesellschaft für Solarstrom- und Windenergieanlagen in Deutschland und Europa ("Independent Power Producer"). Neben dem Betrieb von Energieanlagen beteiligt sich die Gesellschaft auch an Projektentwicklungen.

Die Murphy&Spitz Green Energy AG und ihre Tochtergesellschaften betreiben 26 Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 27,7 MWp in Deutschland, Italien und der Tschechischen Republik sowie zwei Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von
5,3 MW in Westfalen und Thüringen.

Mit ihren Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt die Gesellschaft ca. 40 Millionen kWh regenerative Energie pro Jahr, davon 96% in Deutschland. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 24.000 Tonnen CO2 gegenüber der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern.

Über 95% der Stromerzeugung und der Umsatzerlöse erfolgt über die Tochtergesellschaften ("Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe").

2 Strategie der Murphy & Spitz Green Energy

Die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe investiert basierend auf dem Fundament des Bestandsportfolios von 32,956 MWp und einer Jahres-Stromerzeugung von ca. 40 Mio. kWh in die Chancen der Strommärkte in Europa. Dabei ist der Zielmarkt insbesondere große Solarstromanlagen in Deutschland, deren Stromvermarktung und deren Projektentwicklung.

Der weitere Ausbau des Portfolios von Energieerzeugungsanlagen soll vornehmlich über Anlagen erfolgen, die als technische und kaufmännische Einheiten jeweils über Jahresarbeitszahlen von deutlich über 1.000.000 kWh (= über 1 Gigawattstunde) verfügen.

Es ist geplant, solche Anlagen in der Regel mit Partnern zu entwickeln und vorwiegend selbst zu betreiben. Dazu investiert die Gesellschaft in Projektentwicklungen.

Chancen in den Zielmärkten ergeben sich insbesondere aus den (sehr) niedrigen Vergütungen aus Solar-Ausschreibungen und optionalen, jedoch schwer planbaren Mehrerlösen aus der Vermarktung des Stroms (bspw. durch einen höheren Monatsmarktwert Solar oder aus Stromlieferverträgen). Risiken ergeben sich insbesondere aus regulatorischen Eingriffen in die Vergütung am Markt ebenso wie zunehmend aus Überkapazitäten im Kraftwerkspark des Markts.

Neben klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlagen zielen die eigenen Entwicklungsaktivitäten auch auf (Agrar- oder) Agri-Photovoltaikanlagen in Deutschland. Grundsätzlich sind auch
- opportunistisch bei einem attraktiven Chance-Risiko-Profil des Investments - Investitionen in Windenergieanlagen, in Photovoltaikanlagen in anderen europäischen Staaten und in Speichertechnologien möglich.

3 Geschäftsfelder der Murphy & Spitz Green Energy

Betrieb von Photovoltaikanlagen

Die Photovoltaikanlagen nutzen Globalstrahlung zur Umwandlung in Strom. Gemäß den Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind in der Vergangenheit nur geringe Jahres-schwankungen bei der Globalstrahlung (Summe aus direktem Sonnenlicht und diffusem Licht) aufgetreten. Diese Schwankungen reduzieren sich über zehn Jahre auf nur wenige Prozent.

Die Umsätze aus Photovoltaikanlagen sind daher unter Annahme einer hohen technischen Verfügbarkeit bereits kurzfristig gut, langfristig sogar sehr gut planbar.

Betrieb von Windanlagen

Beim Windaufkommen sind Schwankungen von bis zu 20 % vom langjährigen Mittel normal. Diese Schwankungen führen zu einer noch stärkeren Abweichung der Energieerzeugung der Windenergieanlagen. Grund dafür ist, dass die Windgeschwindigkeit mit der dritten Potenz in die Leistung einer Windenergieanlage eingeht.

Die Umsätze aus Windenergieanlagen sind daher kurzfristig schwer planbar. Langfristig sind diese aber gut planbar bei ausreichend konservativen Annahmen. Die operativen Kosten des Betriebs der Solarstrom- und Windenergieanlagen ("OPEX", insbesondere Betriebsführung und Wartungen, Reparaturen, Versicherungen etc.) der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe sind gut planbar und haben einen geringen bis mittleren Anteil an den Umsätzen. Reparaturen an Photovoltaikanlagen sind überwiegend mit wenig Aufwand verbunden. Bei den Windenergieanlagen bestehen langfristig abgeschlossene Vollwartungsverträge mit dem Anlagenhersteller Vestas, welche fast alle Großreparaturen abdecken und eine technische Verfügbarkeit von grundsätzlich mindestens 95 % garantieren.

Die Gesellschaft hat außer dem Vorstand nur in sehr geringfügigem Umfang eigenes Personal für die Kommunikation (in der Projektentwicklung) aufgebaut. Der Vorstand wird bei kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten durch das Team der Murphy&Spitz Green Capital AG in Bürogemeinschaft unterstützt. Hierfür sind Umlagezahlungen für Verwaltungsleistungen vertraglich vereinbart. Die technische Betriebsführung und Wartungen werden grundsätzlich durch Dienstleister erbracht.

Die Murphy&Spitz Green Energy AG baut im Betrieb von Anlagen kein nennenswertes
working capital mit entsprechender Liquiditätsbindung auf: Es wird grundsätzlich kein Warenbestand aufgebaut mit Ausnahme geringer Mengen an Ersatz-Modulen, Wechselrichtern und Datenloggern.

Projektentwicklung

Die Energiewende sowie die politischen Ziele in Deutschland und großen Teilen der Europäischen Union erfordern einen starken Zubau weiterer Solarstrom- und Windenergieanlagen, um CO2-emittierende Energieanlagen, insbesondere Kohlekraftwerke, aus dem Strommarkt zu verdrängen und die Energie-Importabhängigkeit von bisherigen Lieferstaaten zu reduzieren.

Die Entwicklung von Energieprojekten ist seit dem Jahr 2019 ein Geschäftsgegenstand der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe. Mit dem Erwerb der Badfeld PV-Anlagen GmbH und deren baureifer Projektfläche sowie der Teilnahme an einer Solar-Ausschreibung 2019 begannen eigene Aktivitäten zur Entwicklung und zum Bau von Energieanlagen.

Das Ziel der Aktivitäten sind die Entwicklung von Projekten bis zur Baureife und die Übernahme der errichteten Energieanlagen in den Eigenbestand. Grundsätzlich ist auch ein Verkauf von Projektrechten denkbar. Die Aktivitäten sind grundsätzlich durch die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern kooperativ strukturiert.

Das Chance-Risiko-Profil dieser Aktivitäten ist gegensätzlich zum Betrieb von Anlagen mit gut planbaren Liquiditätsflüssen. Für einen Erfolg müssen viele Faktoren zusammenpassen, wodurch das Risiko von Abschreibungen auf teilentwickelte Projekte erheblich ist. Gleich-zeitig erlauben eigene Entwicklungsaktivitäten, Anlagen zu deutlich günstigeren Investitions-kosten zu errichten als schlüsselfertig erworbene Anlagen.

4 Die Marktsituation

Nach Sektoren betrachtet lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Sektorenergieverbrauch in Deutschland sehr unterschiedlich hoch bzw. niedrig:

• Stromsektor: 52 Prozent des Bruttostromverbrauchs (Jahr 2023)

• Wärmesektor: 17,4 Prozent des Bruttowärmeverbrauchs (Jahr 2022)

• Transportsektor: 6,8 Prozent des Bruttoenergieverbrauchs (Jahr 2022)

(Quelle: BDEW und ZSW, AGEE Stat)

Sowohl im Wärme- als auch im Transportsektor wurden bis zum Jahr 2022 nur vereinzelte Maßnahmen zum Ausbau von auf erneuerbaren Energien beruhenden Primärenergieträgern vorgenommen. Aufgrund des starken Ausbaus von Wärmepumpen und der Elektromobilität ist im Jahr 2023 mit einem Wachstum der Sektoranteile Wärme und Transport zu rechnen.

4.1 Der Markt für Photovoltaik und Windenergie in Deutschland bis zum Jahr 2023

Der Bestand an Strom-Erzeugungskapazitäten von Wind- und Photovoltaikanlagen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren in unterschiedlichem Maße gewachsen. Ursache ist insbesondere eine diskontinuierliche Regulatorik bzw. restriktive Förderung gewesen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 23) und weiterer paralleler Gesetzgebung zielt Deutschland auf einen Rekordausbau bei neu installierten Energieanlagen.
Im Jahr 2023 wurde der langfristige Trend zur Installation von klimafreundlichen Strom-erzeugungstechnologien zusätzlich durch starke Preissteigerungen für netzbezogenen Strom und das zunehmende Angebot und Interesse am Betrieb eigener Solar- und Batterietechnologie in Privathaushalten verstärkt.

Stark profitiert hat im Jahr 2023 der deutsche Markt für Photovoltaikanlagen mit Neu-Installationen von 14,3 GWp (Vorjahr: 8,7 GWp). Damit wurden der im EEG 23 vorgesehene Ausbaupad deutlich übertroffen.

Für EU-Europa wird ebenfalls ein deutliches Wachstum der Neu-Installationen auf 56 GWp (Vorjahr: 41,4 GWp) nach vorläufigen Zahlen durch den Branchenverband Solar Power Europe erwartet, mit den größten Wachstumsraten in Österreich, Italien und Deutschland.

Für die Windenergie ist in Deutschland im Jahr 2023 ein Anstieg der Installationszahlen auf einem eher niedrigen Niveau zu verzeichnen gewesen. Die neu installierte Netto-Kapazität betrug 2,9 GW (Vorjahr 2,1 GW). Aufgrund der stark gestiegenen Genehmigungsmenge wird mit weiterem Wachstum gerechnet.

Die Investitionskosten für neue Photovoltaikanlagen reduzierten sich - im Gegensatz zu Windenergieanlagen - aufgrund des scharfen Preisrückgangs der Solarmodule. Während die Lieferzeiten einzelner Komponenten und auch Leistungen (Zertifizierungen) teilweise zu verzögerten Inbetriebnahmen von Anlagen führten, erwies sich zunehmend der langsame Netzausbau in Deutschland als der Engpass für große Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig
erhöhte der schnelle Zinsanstieg die Finanzierungskosten neuer Anlagen deutlich.

Die Vergütungen im Rahmen der finanziellen Förderung des EEG für Windenergieanlagen und für große Photovoltaikanlagen (ab 1 MWp) werden in Deutschland über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Für Windenergie blieben diese im Jahr 2023 unterzeichnet.
Die Ausschreibungen für Photovoltaik waren 2023 jedoch stark überzeichnet. Dies ist einerseits auf Nachholeffekte aus 2022 (Höchstgrenze bis zu EUR 59/MWh, ab 2023: 73,50 MWh), aber auch auf die Zulassung von Geboten mit Größen über 20 MWp zurückzuführen.

4.2 Auf starkes Wachstum ausgerichtetes Marktumfeld im Strommarkt in Deutschland ab dem Jahr 2023

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll in Deutschland der Ausbau des Kraftwerksparks Photovoltaik und Windenergie in deutlich erhöhtem Tempo fortgesetzt werden.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Energieimporten zu werden, soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent (bisheriges Ausbauziel: 65 %) steigen. 2023 waren es 52 Prozent.

Hintergrund ist neben den Klimaschutzbemühungen mit Entkarbonisierung der Energieerzeugung auch das Ziel der Reduzierung des mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unübersehbar gewordenen Risikos der Abhängigkeit beim Import von fossilen Energien. Die zentrale Rolle in der politischen Planung spielen Wind- und Solarstrom, welche in der Sektorkopplung Strom-Wärme-Transport emissionsfreien Strom auch für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und zur Wasserstofferzeugung bereitstellen sollen.

Daher zielt der Gesetzgeber auf einen beschleunigten Ausbaupfad der Strommengen insbesondere aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen ab:

4.3 Maßnahmen zur Erreichung der Ausbauziele in Deutschland

Um die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Deutschland zu erreichen, sind insbesondere folgende Maßnahmen (Auswahl mit Schwerpunkt Photovoltaik) gesetzlich implementiert worden:

Gebäudeenergiegesetz

Durch dieses Gesetz sollen neue Heizungsanlagen in Deutschland ab den Jahren 2024 und 2028 grundsätzlich mit mind. 65 % erneuerbare Energien errichtet werden und eine Wärmeleitplanung in den Kommunen bis zum Jahr 2028 verabschiedet werden. Strombetriebene Wärmepumpen spielen in der Planung eine zentrale Rolle.

Verbot von fossil betriebenen Verbrennungsmotoren

Ab dem Jahr 2035 sollen keine Neuwagen mit Benzin- oder Dieselmotor mehr in der EU verkauft werden dürfen. Eine starke Stromnachfrage wird durch Elektroautos erwartet.

Größere Ausschreibungsvolumina Wind und Solar

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 werden größere Ausschreibungsvolumina von bis zu 11.000 MWp bei der Photovoltaik und von bis zu 10.000 MW bei der Windenergie festgelegt.

Erhöhungen gesetzlich bestimmter Strom-Vergütungen

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 wurden die zulässigen anzulegenden Werte und Ausschreibungsvergütungen deutlich erhöht. So beträgt der Höchstwert in Solar-
Ausschreibungen der Bundesnetzagentur in den Jahren 2023 und 2024 bis EUR 73,5/MWh (2022: bis zu EUR 59/MWh).

Solarpaket 1

Hier soll neben Erleichterungen bei der Verlegung von Anschlusskabeln der Anlagen auch ein eigenes, anfangs kleines Segment für besondere Solaranlagen, u.a. Agri-Photovoltaikanlagen, eingeführt werden.

Erweiterung der geförderten Flächen

Schwimmende Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen auf Ackerland und Grünflächen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell nach den EEG 23 gefördert werden und können im Falle der Agrar-PV eine zusätzliche finanzielle Förderung von bis zu EUR 10/MWh in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhalten.

Es gibt jedoch auch Gesetzesänderungen bzw. verfehlte gesetzliche Ziele, welche aus Sicht der Planung neuer Energieanlagen kritisch sind bzw. neue Investitionen weniger attraktiv machen können:

Fehlender Netzausbau

Aus verschiedenen Gründen verlief der Ausbau von Verteil- und Übertragungsnetzen in Deutschland deutlich langsamer als für die Verteilung und den Transport der Strommengen neu errichteter Anlagen notwendig. Daraus folgen erhöhte Redispatchkosten sowie teilweise fehlende Netzverknüpfungspunkte für neue Energieanlagen.

Negative Strompreisregelung und Pönalen im EEG 23

Die Netzbetreiber haben schärfere Sanktionsinstrumente bei Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben für geförderte Anlagen wie Pönalen bei defekter Regel- und Kommunikationstechnik.

Zudem steigt nach EEG 23 aufgrund der 1-Stunden-Regel (für neue Anlagen) zukünftig (von sehr niedrigem Niveau ausgehend) die Wahrscheinlichkeit, den erzeugten Strom aufgrund von negativen Börsenstrompreisen nicht vollständig finanziell vergütet zu bekommen.

Insgesamt bewertet die Murphy&Spitz Green Energy die politischen Maßnahmen als geeignete Gesetzeskulisse zur Erreichung der langfristigen Ausbauziele, wenn auch begünstigende Marktbedingungen (Zinsniveau, Verfügbarkeit von Komponenten, Tempo von Netzausbaumaßnahmen und qualifizierte Arbeitskräfte) mitentscheidend für das Tempo der Umsetzung sein werden.

5 Geschäftsverlauf Murphy & Spitz Green Energy-Gruppe im Jahr 2023

5.1 Stromerzeugung und Umsatzerlöse

Installierte Erzeugungsleistung

Insgesamt betreibt die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe zum Bilanzstichtag Energieanlagen mit einer installierten Leistung von 32.956 kWp.

Stromerzeugung

Die Stromerzeugung Photovoltaik wurde im Berichtsjahr durch eine knapp durchschnittlich eingeschätzte, im Vergleich zum Vorjahr schwächere Globalstrahlung beeinflusst. Die Stromerzeugung Wind wurde durch ein deutlich überdurchschnittliches Windaufkommen begünstigt.

Im Jahr 2023 führte der erstmalige ganzjährige Betrieb der PVA Meinheim sowie das weit überdurchschnittliche Windaufkommen zu einer Rekordstromerzeugung der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe. In den vergangenen Jahren hatte der Betrieb von neuen Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereits zum deutlichen Wachstum der Stromerzeugung der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe geführt.

Umsatz Murphy & Spitz Green Energy-Gruppe

Nach den sehr hohen Marktwerten des Stroms im Jahr 2022 fielen die Stromerlöse im Jahr 2023 deutlich. Der außerordentlich hohe Umsatz 2022 wurde nicht erneut erzielt. Dennoch konnten die großen Photovoltaikanlagen Cronheim Bahn und Meinheim aufgrund von im Jahr 2022 abgeschlossenen Stromlieferverträgen auch im Jahr 2023 außerordentlich hohe Erlöse erzielen. Unter Eliminierung der internen Verrechnungspreise wird ein konsolidierter (vorläufiger, ungeprüfter) Umsatz 2023 von knapp EUR 5.500.000 (Vorjahr: EUR 6.208.026, Jahr 2021: EUR 3.651.934) für die Murphy&Spitz Green Energy AG und ihre Tochtergesellschaften erwartet.

In den Umsatzzahlen 2022 sind Erlösabschöpfungen von EUR 126.595 enthalten, welche ausschließlich die italienische PVA betraf. Von den Umsatzerlösen 2022 und 2023 wurden Erlöse in Deutschland für den Zeitraum Dezember 2022 bis Juni 2023 in Höhe von EUR 21.473 abgeschöpft im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes. Diese wurden als Erlösschmälerungen gebucht.

Die Abrechnungen von Ausfallarbeit für das Jahr 2022 führten aufgrund der Gutschriften im Folgejahr zu Erlösen, ebenso wurden auch Gutschriften für Ausfallarbeit für das Jahr 2023 noch nicht erstellt. Diese werden im mittleren einstelligen Prozentbereich der Erlöse 2023 erwartet.

Durchschnittsvergütung

Die Höhe der Vergütung je kWh Strom beruht auf den gesetzlich bzw. in Ausschreibungen bestimmten Werten. Dabei haben typischerweise die älteren Anlagen hohe, für insgesamt 20 Jahre bestimmte Vergütungen. Im Verlauf der Entwicklung der Murphy&Spitz Green Energy AG sank die durchschnittliche Vergütung, zuletzt durch die Inbetriebnahme großer Freiflächen-Photovoltaikanlagen, sehr schnell:

Damit betreibt die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe ein sehr chancenorientiertes Erzeugungsportfolios, insbesondere in Deutschland, welches einerseits stabile langfristige Erlöse besitzt und zusätzlich aufgrund der stark gesunkenen Förderhöhe hohe Mehrerlöspotenziale bei höheren Marktwerten - wie in den Jahren 2021-2023 - beinhaltet.

Der Gesamtbestand der Solarstromanlagen in Deutschland erhält eine deutlich höhere finanzielle Förderung nach dem EEG:

Die Dauer der gesetzlich bestimmten Vergütung von 20 Jahren gilt auch für die jüngeren Anlagen, wobei diese Vergütungen zwischen EUR 110/MWh und EUR 35,50/MWh haben. Eine Teil-Photovoltaikanlage mit 3,8 MWp hat eine Ausschreibungsvergütung von EUR 35,50/MWh und damit die niedrigste in Deutschland nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bestimmte Vergütung. Damit beweist die Murphy&Spitz Green Energy, dass Photovoltaik auch in Deutschland die günstigste und gleichzeitig im Betrieb emissionsfreie Stromerzeugungstechnologie sein kann.

Die tatsächliche Höhe der Vergütung im Portfolio der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe wich auch im Jahr 2023 bei den großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen signifikant positiv von der geförderten Vergütung ab. Durch höhere Preise je MWh in Stromlieferverträgen konnten deutlich höhere Erlöse erzielt werden.

Bei Betrachtung der Vergütungen in den geografischen Märkten zeigt sich die in den vergangenen Jahren betriebene Verjüngung des Anlagen-Portfolios in Deutschland mit Schwerpunkt auf kostengünstig erzeugende moderne, große Anlagen.

Die Photovoltaikanlagen in Italien und in der Tschechischen Republik wurden im Jahr 2010 und 2011 errichtet und erhalten für 20 Jahre die hohen gesetzlich bestimmten Vergütungen aufgrund der damals noch sehr hohen Investitionskosten von Photovoltaikanlagen.

Stromvermarktung

Alle Anlagen der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe erhalten eine gesetzlich bestimmte Förderung (anzulegender Wert oder Ausschreibungswert) nach dem EEG respektive vergleichbarer Gesetze außerhalb Deutschlands. Im Jahr 2023 hat die Gruppe die Möglichkeit zur sonstigen Direktvermarktung aufgrund eines bilateralen Stromabnahmevertrags mit einem Energiehändler oder einem sonstigen Abnehmer bei folgenden Anlagen wahrgenommen:

• Die PVA Meinheim hat ihren Strom im Jahr 2023 an einen Energiehändler zu einem Fixpreis
je MWh vermarktet, welcher signifikant über den Ausschreibungswerten liegt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2024.

• Die PVA Cronheim Bahn (Badfeld PV-Anlagen GmbH) hat ihren Strom im Jahr 2023 an einen Energiehändler zu einem Fixpreis je MWh vermarktet, welcher leicht bis signifikant über den Ausschreibungswerten bzw. anzulegenden Werten der einzelnen drei Teilanlagen liegt. Der Vertrag hatte eine Laufzeit bis Ende 2023.

Aufgrund der Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bei negativen Strompreisen
(§51 EEG, Wegfall Marktprämie bei negativem Strompreis am day-ahead-Markt) besteht das Risiko, die Marktprämie als Teil der Stromvergütung nach dem EEG für den Strom nicht ausgezahlt zu bekommen. Im Gesamtjahr 2023 betrug die Anzahl nicht vergüteter Stunden bis zu 260, im Vorjahr bis zu 59 Stunden (2021: bis zu 117 Stunden), auch aufgrund der außergewöhnlich guten Windverhältnisse.

Auch aufgrund der rückläufigen Marktwerte des Stroms sind die finanziellen Auswirkungen größer
als in den Vorjahren gewesen und bewegen sich bei den Stromerzeugungseinheiten im Portfolio
der Murphy&Spitz Green Energy AG zwischen 0 und einem niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Netzengpässe und Redispatch 2.0

Bei den Photovoltaikanlagen Meinheim und Cronheim Bahn, aber auch bei weiteren Erzeugungsanlagen wurde von den Netzbetreibern an teilweise Dutzenden Tagen die Anlagenleistung geregelt, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Der Ausbauzustand des Übertragungsnetzes in der Region war im Jahr 2023 für die Gesamt-Anlagenleistung aller Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Region unzureichend.

Der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Vergütung dieser Strommengen ("Ausfallarbeit") besteht dennoch, die Abrechnungsprozesse für diesen abgeregelten Strom führten jedoch aufgrund der Einführung des Redispatch 2-Systems zu - im Vergleich zum Vorjahr verringerten - verzögerten Abrechnungen, so dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht alle Ausfallarbeits-Abrechnungen vorlagen.

Betriebsführung und Verfügbarkeit der Anlagen

Die Verfügbarkeit der Anlagen ist im Jahr 2023 sehr gut bis befriedigend gewesen. Der größte Teil der Anlagen wies eine gute technische Verfügbarkeit auf.

Der Ausfall von einzelnen Wechselrichtern blieb bei den Anlagen Cronheim Bahn 1+2, Treia, Meinheim, den PVAs Laussig, der PVA Rote Jahne und der PVA Brevniste ein regelmäßiges Thema. Zudem
kam es vereinzelt aufgrund gefallener Leistungsschalter an Trafostationen zu kurzen Ausfällen.

Nach dem Brandereignis an einer Anlage in Laussig (mit erheblichem Sachschaden an einem Teilgebäude) konnten mit der Überarbeitung sämtliche baugleichen Photovoltaikanlagen der
PVA Laussig GmbH bis auf eine (48 kWp) im März 2023 wieder in Betrieb genommen werden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Murphy & Spitz Green Energy AG (Einzelabschluss)

Die Umsatzerlöse der Murphy&Spitz Green Energy AG stammen ausschließlich aus den ältesten Photovoltaikanlagen der Baujahre 2010 (Zossen und Meusdorf) sowie den gruppeninternen Dienstleistungen für kaufmännische Betriebsführung. Die gestiegenen Umsatzerlöse resultieren auch aus außerperiodischen Erlösen in Form von nach Aufstellung des Abschlusses 2022 erhaltenen Gutschriften für Stromerlöse im Jahr 2022 (Marktprämie).

Die operativen Kosten sind gesunken aufgrund sinkender Personalkosten und auch Werbeaufwendungen. Die Rückbaukosten für die Photovoltaikanlagen wurden neu berechnet und erhöhten sich auf EUR 7.102 (Vorjahr: EUR 2.534). Die Reparaturkosten erhöhten sich aufgrund der Maßnahmen des Modernisierungsprogramms.

Deutlich gewinnreduzierend wirkte die Bildung einer Rückstellung von EUR 360.000 aufgrund einer Patronatserklärung gegenüber der PVA Laussig GmbH. Hintergrund sind mögliche Zahlungen für Schäden am Gebäude mit einer Photovoltaikanlage der Gesellschaft.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Kosten des Dienstleistungsvertrags mit der Murphy&Spitz Green Capital AG, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Prüfung und Buchhaltung.

Das EBITDA der Murphy&Spitz Green Energy AG ist typischerweise niedriger als jenes der Tochtergesellschaften, da die Murphy&Spitz Green Energy AG die Strukturkosten für die Gruppe trägt und Gewinnanteile der Tochtergesellschaften (Dividenden, Ergebnisabführungen) in das (Finanz-)Ergebnis der Murphy&Spitz Green Energy AG eingehen.

Im Finanzergebnis enthalten ist das aufgrund der rückläufigen Strompreise niedrigere Beteiligungsergebnis der Personengesellschaft WEA Delbrück KG, deren Alleinkommanditistin die Gesellschaft ist, mit EUR 95.236 (Vorjahr: 195.583). Zudem wurde eine Dividende der Solarni Park Hamr s.r.o. in Höhe von EUR 118.033 verbucht.

Ergebnissteigernd wirkten die nochmals gesunkenen Finanzierungskosten. Diese sanken im
Jahr 2022 auf EUR 173.057 (Vorjahr: EUR 212.520). Der Zinsaufwand wurde somit im Vergleich zum Zinsaufwand im Jahr 2017 mit EUR 421.000 um knapp 60 % reduziert. In den Zinsaufwendungen sind Zinsen in Höhe von EUR 149.850 (Vorjahr: EUR 149.538) an Kapital-anleger (Genussrechte und Anleihe) enthalten.

Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Badfeld PV-Anlagen GmbH wurde ein Ergebnisbeitrag von EUR 1.213.805 (Vorjahr: 1.347.516) der Gesellschaft zugerechnet.

Das Ergebnis vor Steuern der Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt EUR 849.372
(Vorjahr: EUR 1.294.688) und wurde signifikant durch den Ergebnisbeitrag der Badfeld
PV-Anlagen GmbH erhöht.

Der Jahresüberschuss der Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt EUR 638.294
(Vorjahr: EUR 1.252.250) und beinhaltet auch die Steuern für die Badfeld PV-Anlagen GmbH.
Die deutlich erhöhte Steuerquote 2023 ist auf den vollständigen Verbrauch der steuerrechtlichen Verlustvorträge der Gesellschaft im Jahr 2022 zurückzuführen.

Angaben zur Bilanz Murphy & Spitz Green Energy AG (Einzelabschluss )

In der Bilanz sanken die Forderungen im Anlagevermögen der Murphy&Spitz Green Energy AG aufgrund von Rückzahlungen mehrerer Tochtergesellschaften, insbesondere der PVA Meinheim GmbH.

Im Umlaufvermögen wurden Projektentwicklungskosten in Höhe von EUR 14.577 aktiviert. Im Umlaufvermögen sind die Forderungen aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.000.000 ausgewiesen.

Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich auf EUR 3.997.479, die Eigenkapitalquote der Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt zum Berichtstichtag 40 % (Vorjahr: 42 %).

Die Summe der bilanziell ausgewiesenen Verbindlichkeiten stieg im Saldo an aufgrund höherer Zahlungen der Badfeld PV-Anlagen GmbH, die als Ansprüche aus dem Ergebnisabführungsvertrag entstanden.

In den Verbindlichkeiten ist das Kapitalkonto der WEA Delbrück KG aufgrund der Ergebnisentwicklung der Personengesellschaft und der Entnahmen mit EUR 93.979 enthalten.

6 Investitions- und Finanzierungstätigkeit

6.1 Investitionstätigkeit der Murphy & Spitz Green Energy-Gruppe

Die installierte Kapazität an Photovoltaik- und Windenergieanlagen der Murphy&Spitz
Green Energy-Gruppe blieben im Berichtsjahr nahezu unverändert mit 32.908 kWp
(Vorjahr: 32.956 kWp). Die Stromerzeugungskapazität verteilt sich auf Deutschland mit 31.493 kWp, die Tschechische Republik mit 659 kWp und Italien mit 756 kWp.

Die PVA Meinheim mit einer installierten Leistung von 12,75 MWp stand im Jahr 2023 erstmals ganzjährig zur Erzeugung zur Verfügung.

Im Rahmen einer Kooperation mit einem Projektentwickler bestand für die Murphy&Spitz Green Energy AG für eine PVA mit 5,3 MWp + Batteriespeicher sowie eine 0,75 MWp-Teilanlage eine Kaufoption. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde auf die Kaufoption verzichtet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer signifikanten Preisdegression bei Batteriespeichersystemen gerechnet wird und die Gesellschaft sich strategisch auf den Ausbau der Erzeugungskapazitäten konzentriert.

Verhandlungen zu Bestandsanlagen wurden nur in Einzelfällen geführt, ebenso wurden Angebote bei Bieterprozessen in Einzelfällen abgegeben. Das Interesse an Opportunitäten deckte sich dabei nicht mit den Kaufpreisvorstellungen der Verkäufer.

Eigene Entwicklungsaktivitäten bestehen, überwiegend in Kooperation, in frühphasigen Gesprächen sowie in Entwicklungen für verschiedene Photovoltaikprojekte in Deutschland.

In Kooperation mit Projektentwicklern wurde für eine PVA in Bayern ein Aufstellungsbeschluss bewirkt. Dieses und weitere Projekte sollen im Jahr 2024 genehmigt werden und zur Baureife geführt werden.

Modernisierungsprogramm 2022-2024

Die Investitionstätigkeit konzentrierte sich auf die Modernisierung zahlreicher Photovoltaikanlagen.

Die Energieanlagen der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe sind bis zu 14 Jahre alt. Daher wurde im Jahr 2022 ein Modernisierungsprogramm für die älteren Anlagen begonnen, das im Jahr 2024 abgeschlossen sein soll. Damit zielt die Gesellschaft insbesondere auf den Erhalt einer hohen bis sehr hohen technischen Verfügbarkeit der Anlagen und auf die Vermeidung von Risiken aus den elektrischen Anlagen. Zudem müssen in Stromlieferverträgen auch Erzeugungsmengen garantiert werden, welche eine hohe technische Verfügbarkeit erfordern. Weiterhin bestehen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an die Regelfähigkeit der Leistung der Anlagen und die Übermittlung von Ist-Leistungsdaten.

Zu den wesentlichen Investitionen mit hohem zeitlichem Aufwand in den Bestand der Photovoltaikanlagen zählten insbesondere:

• Die umfangreiche Überarbeitung der PVAs in Laussig inklusive der Erneuerung des Monitorings

• Die Thermografie der Module in Treia und der Austausch der thermisch auffälligsten Module und eines Teils der Wechselrichter der PVA Treia (ca. 100 kWp von 756 kWp)

• Die Thermografie der PVA Cronheim Bahn 2 und die Durchsetzung der Produktgarantie
für die Module (2.826 kWp)

• Der Umbau der PVA Cronheim Bahn 2 von ca. 100 kWp Modulen mit neuen Wechselrichtern

• Die Planung und Teil-Durchführung des Austausches der Kommunikationstechnik und der nachgelagerten Regeltechnik der PVA Cronheim Bahn 1-3

• Die Prüfung der Anlagen in Zossen mit Umbau und Teil-Erneuerung des Monitorings

Bei den Windenergieanlagen wurden die Investitionen in die Ertüchtigung für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung fortgesetzt. Die gesetzlich verpflichtende Einführung wurde erneut nach den 31.12.2023 verschoben.

6.2 Finanzierungstätigkeit

Aufgrund der Finanzierung des Modernisierungsprogramms aus eigenen Mitteln bzw. der Durchsetzung der Produktgarantie der Module der PVA Cronheim Bahn 2 mussten keine neuen Finanzierungen aufgenommen werden.

Nach der Rückzahlung der Finanzierung einer PVA in Zossen Anfang des Berichtsjahres wurde eine Prolongation der Bankfinanzierung für die weiteren Photovoltaikanlagen in Zossen vereinbart. Die marktgerechten Konditionen lagen dabei unterhalb der ursprünglich im Jahr 2011 vereinbarten Konditionen.

Aus dem Jahresüberschuss 2022 bzw. der Gewinnrücklage wurde eine Dividende in Höhe von EUR 1.400.000 an die Alleinaktionärin Murphy&Spitz Green Capital AG gezahlt. Diese beschloss im Jahr 2023 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Murphy&Spitz Green Energy AG in Höhe von EUR 1.000.000.

Die Zahlung sämtlicher Zinsen und Tilgungen an Banken sowie an Genussrecht- und Anleiheinhaber erfolgte planmäßig.

Die Anleihe mit 4,25 % Zins ist unter der WKN A2TSCU in den Handel im Freiverkehrssegment der Börse Hamburg einbezogen und wurde im Berichtszeitraum um die / knapp unter 100 % des Nominalwerts gehandelt.

7 // Risiko- und Chancen-Bericht

Im Rahmen des Risikomanagements hat die Murphy&Spitz Green Energy AG nachfolgende Risiken definiert:

Wachstumsrisiko

Das geplante Wachstum könnte nicht erreicht werden, falls Projektentwicklungen scheitern oder die Realisierung von baureifen Projekten unrentabel wird, beispielsweise durch Verteuerung oder Knappheit von Komponenten aufgrund von Handelsrestriktionen.

Die Gesellschaft bemüht sich um Begrenzungen zukünftiger Zahlungsverpflichtungen bei Projektentwicklungen, hat jedoch Zahlungsverpflichtungen gegenüber Partnern bei Nicht-Realisierung baureifer Projekte. Die Möglichkeit elektrotechnische Komponenten bei Handelskonflikten, etwa mit China bei Solarmodulen, anderweitig zu beschaffen, ist deutlich eingeschränkt.

Fremdfinanzierung von Anlagen

Durch Fremdfinanzierung von Anlagen erhöht sich die Risikostruktur. Denn die aufgenommenen Fremdmittel sind einschließlich Zinsen zurückzuführen, auch wenn die geplanten Rückflüsse aus den Energieanlagen nicht, nur teilweise oder verzögert erfolgen.

Die Gesellschaft erwirbt bisher ausschließlich Energieanlagen mit Einspeisevorrang vor konventionellen Energieanlagen und langfristig fixierten Stromverkaufspreisen. Daraus ergeben sich langfristig gut planbare Liquiditätsflüsse für die Tilgung von Fremdkapital. Investments mit ausgeprägterem Chance-Risiko-Kapital sollen zusätzlich mit Eigenkapital finanziert werden.

Liquiditätsrestriktionen

Durch Vereinbarungen mit Kreditinstituten bestehen verpflichtende Projektreserven, welche die Gesellschaft nicht ohne deren Zustimmung verwenden kann.

Die Gesellschaft bemüht sich um möglichst geringe Reserven. Gleichzeitig stellen diese einen Sicherheitspuffer für die finanzierten Energieanlagen dar, für Kapitaldienst und Reparaturen.

Es bestehen teilweise Zustimmungsverpflichtungen von Banken zur Auszahlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und Dividenden.

Die Banken haben bis zum Jahr 2023 allen Auszahlungen, sofern notwendig, zugestimmt.

Rückzahlungsrisiko von Fremdkapital

Es besteht das Risiko, dass Fremdkapital nicht zur Fälligkeit getilgt werden kann. Bei Bankfinanzierungen kann bei Nichterfüllung von Kreditauflagen auch eine vorzeitige Fälligkeit von Kreditverpflichtungen eintreten.

Die Gesellschaft hat sich in der Vergangenheit erfolgreich am Kapitalmarkt und bei Kredit-instituten finanziert. Die Tilgungspläne bei Finanzierungen mit Banken sehen eine vollständige Rückzahlung aus den operativen Cash-Flows der einzelnen Energieanlagen vor. Für alle anderen Finanzierungen bestehen Kündigungsfristen von einem Jahr. Die Gesellschaft pflegt langjährige Geschäftsbeziehungen mit Finanzinstituten und -vermittlern bei der Aufnahme von Kapital für neue Finanzierungen und Umfinanzierungen.

Verpflichtungen gegenüber Tochtergesellschaften

Bei der Finanzierung mit Tochtergesellschaften und deren operativem Geschäft
inklusive Entwicklung von Projekten können aus aufgenommenen Darlehen (auch mit qualifizierten Rangrücktrittserklärungen), Kapitalfehlbeträgen, Ergebnisabführungsverträgen, Patronatserklärungen und aus Kontokorrentkonten Zahlungsverpflichtungen ents tehen.

Bei normalem Geschäftsverlauf der Anlagen bzw. erfolgreicher Projektentwicklung entstehen keine ungeplanten Zahlungsverpflichtungen. Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften stellen eine typische Finanzierung innerhalb einer Konzernstruktur dar.

Fremdkapitalquote

Außer dem Grundkapital und dem Bilanzgewinn stellen sämtliche Finanzierungen Fremdkapital für die Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft investiert überwiegend in Energieanlagen mit Einspeisevorrang vor konventionellen Energieanlagen und langfristig fixierten Stromverkaufspreisen. Die Vergütung des eingespeisten Stroms kann dennoch bei negativen Strompreisen ausgesetzt werden, was bisher nur in sehr geringem Umfang eingetreten ist. Insgesamt ergeben sich langfristig gut planbare Rückflüsse aus dem Betrieb für die Tilgung von Fremdkapital. Die Gesellschaft hat ihre Eigenkapitalquote in den letzten Jahren zudem deutlich erhöht.

Liquiditätsrisiko

Die Gesellschaft hat vertragliche Zahlungsverpflichtungen, insbesondere gegenüber Kapitalgebern. Seit dem Jahr 2022 kommt es zu teilweise erheblichen Verzögerungen seitens der Be- und Abrechnung von Strommengen.

Den Verpflichtungen stehen bei Energieanlagen laufende Zahlungseingänge gegenüber, die in der Vergangenheit stets ausgereicht haben, alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Gruppe konnte bisherige Zahlungsverzögerungen für Stromlieferungen durch ihr Liquiditätsmanagement auffangen. Bei der Projektentwicklung entstehen zuerst Zahlungsverpflichtungen und erst nach der Inbetriebnahme Liquiditätsrückflüsse, so dass das Liquiditätsrisiko in diesem Geschäftsfeld erhöht ist.

Zinsänderungsrisiko

Es besteht das Risiko, dass sich Anschlussfinanzierungen durch einen veränderten Zinssatz verteuern.

Die Gesellschaft hat bei allen Bankfinanzierungen feste Zinssätze vereinbart. Die Restschuld dieser Finanzierungen wird zum Zeitpunkt des Ablaufs fester Zinssätze in der Regel deutlich unter 50 % der Gesamtfinanzierung betragen. Teilweise wurde auch der Zinssatz für die Gesamtlaufzeit der Bankkredite fest vereinbart.

Inflationsrisiko

Es besteht das Risiko, dass inflationäre Entwicklungen zu Kostensteigerungen, auch bei vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, führen.

Nur einzelne Verträge enthalten inflationsgekoppelte Dienstleistungspreise, insbesondere für die Vollwartung von Windenergieanlagen. Bei Neuabschlüssen hat die Gesellschaft nur begrenzte Verhandlungsmöglichkeiten, teilweise stark steigenden Kosten von Dienstleistern für Reparaturen oder verpflichtende Direktvermarktung des Stroms zu entgehen.

Netzanschluss und Stromabnahme

Es besteht das Risiko, dass die Einspeisung des erzeugten Stroms nicht vollständig, verspätet oder gar nicht erfolgen kann und auch nicht vergütet wird.

Alle Energieanlagen der Gesellschaft speisen Strom ein. Mit Ausnahme der beiden Anlagen außerhalb Deutschlands erhalten alle mindestens die vor dem Erwerb geplante Vergütung. Eine Unwägbarkeit ergibt sich aus den Regelungen des §51 EEG 2023, da bei negativen Strompreisen über einen 6-Stunden-Zeitraum die Vergütung von Energieanlagen ab dem Inbetriebnahmejahr 2016 ausgesetzt wird.

Unternehmerisches Risiko

Es besteht das Risiko, dass sich wirtschaftliche Entwicklungen negativ auf die Emittentin auswirken.

Die Gesellschaft ist in der Murphy&Spitz-Gruppe eingebettet. Diese, insbesondere die Mitarbeiter des Research, betrachten laufend makroökonomische sowie wirtschafts- und finanzpolitische Entwicklungen. Zudem beobachtet die Gesellschaft selbst verschiedene Märkte für Erneuerbare Energien.

Regulatorisches Risiko

Es besteht das Risiko, dass die komplexer gewordenen regulatorischen Vorschriften für den Netzanschluss und für die Vergütung des Stroms nicht eingehalten werden kö nnen.

Die Gesellschaft bemüht sich um spezialisierte Dienstleister zur Umsetzung und/oder Wiederherstellung der Einhaltung der Vorschriften.

Bewertungsrisiko

Es besteht das Risiko, dass das Anlage- und Umlaufvermögen nicht richtig bewertet wird. Die Energieanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben, es kann jedoch zu schnelleren Abnutzungen kommen.

Die Gesellschaft nimmt für notwendige Ersatzinvestitionen Rückstellungen vor. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden durch einen Wirtschaftsprüfer testiert.

Insolvenzrisiko

Es besteht das Risiko einer Bonitätsverschlechterung oder einer Insolvenz der Gesellschaft, einer Tochtergesellschaft und/oder ihrer Geschäftspartner.

Die Gesellschaft unterhält eine angemessene, langfristige Finanzplanung und beobachtet derartige Risiken. Bei Geschäftspartnern zielt die Gesellschaft auf eine hohe Besicherung von Zahlungen, bspw. durch Warenabtretungen, Bürgschaften und Bankgarantien. Bei Kredit-instituten bestehende Einlagen verteilen sich auf verschiedene Banken. Zinszahlungen bei Anleihen werden nur wenige Tage an die Zahlstelle überwiesen.

Risiko bei technischen Garantiegebern und Vollwartungsverträgen

Es besteht das Risiko eines Ausfalls eines Garantiegebers oder einer Deckungslücke bei Vollwartungsverträgen.

Bei absehbaren technischen Schwierigkeiten und Ausfall des Garantiegebers plant die Gesellschaft erhöhte Reparaturkosten ein. Die Garantiezeit der meisten Komponenten ist abgelaufen. Die langfristig abgeschlossenen Vollwartungsverträge für die Windenergieanlagen decken fast alle Hauptkomponenten ab, jedoch nicht alle Schadenereignisse.

Personenrisiko

Ein Verlust der unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken. Die Gesellschaft hat nur zwei Mitarbeiter (inklusive Vorstand).

Die Gesellschaft unterhält eine Bürogemeinschaft mit den anderen Gesellschaften der Murphy&Spitz-Gruppe. Diverse Arbeitsprozesse der Gesellschaft werden durch Mitarbeiter der Bürogemeinschaft unterstützt und durch Mitglieder des Aufsichtsrats begleitet. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist für die Buchhaltung der Gesellschaft zuständig. Zudem ist kaufmännisches Know-how der Gesellschaft teilweise schriftlich niedergelegt.

Meteorologische Risiken

Es besteht das Risiko, dass aufgrund von klimatischen Veränderungen die Projektstandorte die erwarteten Erlöse und Erträge nicht erzielen können.

Die Gesellschaft diversifiziert ihre Standorte und Erzeugungstechnologien, sieht jedoch aufgrund der stabilen und wenig volatilen Globalstrahlung nur geringe Risiken.

Versicherungsrisiko

Es besteht das Risiko, dass Projekte nicht versichert werden können, eine Versicherung zu einem verspäteten Zeitpunkt wirksam wird oder einen Schaden nicht reguliert.

Die Gesellschaft prüft die Versicherbarkeit von Energieanlagen vor Erwerb und steht mit verschiedenen Versicherungsanbietern im Kontakt, um größere Schadenrisiken zu möglichst attraktiven Konditionen abzudecken. Die bisherigen Schadensfälle haben Versicherungen überwiegend reguliert. Die Regulierung des Brandschadens in Laussig steht noch aus. Für die Anlagen besteht unverändert Versicherungsschutz.

Risiken des Zahlungsverkehrs

Durch die Nutzung von Internetbanking können illegale Mittelabflüsse durch unbefugte Dritte entstehen.

Die Gesellschaft nutzt unterschiedliche Authentifizierungsverfahren mit mehrstufigen Sicherheitssystemen verschiedener Banken.

Forderungen innerhalb der Murphy & Spitz-Gruppe

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Zahlungsforderungen aufgrund von Einzahlungen in die Kapitalrücklage und aus der Investition von Liquidität in einen offenen Investmentfonds der Gruppe.

Die Gesellschaft profitiert durch die Einbindung in die Gruppe von Finanzierungsoptionen und sieht erhöhte Chancen zur Verzinsung der eingesetzten Liquidität.

Haftungsverpflichtungen

Die Murphy & Spitz Green Energy AG hat Haftungsverpflichtungen bei Finanzierungen von Tochtergesellschaften, Entnahmen aus Personengesellschaften, einer Patronatserklärung, einem Gewinnabführungsvertrag und Garantien bei Unternehmenstransaktionen. Zudem kann im Falle einer Verkürzung der erhöhten Vergütung u.a. bei der Windenergieanlage Kirchengel eine Eigenkapitalverstärkung notwendig werden.

Eine Verpflichtung für eine Tochtergesellschaft kann nur entstehen, wenn diese ihren eigenen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bisher haben die Tochtergesellschaften ihre Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt. Unberechtigten Zahlungsverpflichtungen aus einer Patronatserklärung wird die Tochtergesellschaft entgegentreten. Die Verkürzung der erhöhten Vergütung kann nur erfolgen, wenn die Windenergieanlage Kirchengel in den Betriebsjahren 6-10 eine sehr hohe Stromerzeugung erzielt.

Haftung und Zahlungsverpflichtungen aus Projektentwicklungen

Es können Verpflichtungen der Murphy & Spitz Green Energy AG und ihrer Tochtergesellschaften aus Verträgen zur Projektentwicklung und aus Sicherheiten im Rahmen von Zuschlägen bei Ausschreibungen eintreten.

Die Gesellschaft investiert nur in eine moderate Anzahl von Projekten und bemüht sich um erfolgsbezogene Zahlungen an Kooperationspartner bei der Projektentwicklung.

Bonitäts- und Reputationsrisiko

Es besteht das Risiko einer Veränderung der Bonität der Murphy & Spitz Green Energy AG oder ihrer Geschäftspartner.

Die Gesellschaft stellt mit einem umfassenden Geschäftsbericht, einem Zwischenbericht, einen Bericht nach §312 AktG und seit 2019 auch konsolidierten Zahlen eine hohe Transparenz her. Durch direkte, persönliche Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kapitalgebern bemüht sich die Gesellschaft um eine angemessene und faire Wahrnehmung.

Rechtliche Risiken

Gesetzesänderungen wie Preisregulierungen und Änderungen der Rechtsprechung wie die Einführung der ab 2022 geltenden 20%-Solarsteuer in der Tschechischen Republik können negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Die Nicht-Einhaltung von Anforderungen, bspw. aus dem Energierecht, kann auch zur Rückforderung von Zahlungen für Strom führen. Energiepreisregulierungen wie Preisdeckelungen können Auswirkungen auch auf bereits geschlossene Verträge haben.

Die Gesellschaft bemüht sich in Märkten außerhalb Deutschlands und bei deutlich über den Marktpreisen hinausgehenden Stromvergütungen um günstige Erwerbspreise von Energieanlagen, um einen Risikopuffer für zukünftige retroaktive Maßnahmen zu haben, die negativ auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen wirken. Die Gesellschaft bemüht sich um Einhaltung der energierechtlichen Auflagen ihrer Anlagen, auch durch Auslagerung von Pflichten an technische Betriebsführer.

Prozessrisiken

Eine Tochtergesellschaft hat einen Vertrag zur Montage einer Photovoltaikanlage gekündigt. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem ehemaligen Vertragspartner können Zahlungsverpflichtungen für die Tochtergesellschaft entstehen. Eine Tochtergesellschaft hat einen Brandschaden an einem Dachstuhl (mit-) verursacht.

Die Gesellschaft hat eine umfangreiche Dokumentation der bemängelten Leistungen unter Hinzuziehung von Gutachtern und eines Fachanwalts durchgeführt. Es wurde eine Patronatserklärung für die Tochtergesellschaft abgegeben und ein möglicher Schaden durch eine Rückstellung abgebildet.

Externe Schocks/Force majeure

Externe Schocks wie Corona-Pandemie und kriegerische Ereignisse wie der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine können zu Steuererhöhungen, Umsatzausfällen, Kostene rhöhungen, fehlenden Bauteilen oder Finanzierungsmitteln und Begrenzung der Wachstumsmöglichkeiten führen. Im Extremfall kann bei kriegerischen Auseinandersetzungen Anlagevermögen wertlos werden.

Die Gesellschaft hatte bislang nur geringfügige Auswirkungen auf ihr operatives Geschäft und beobachtet mögliche Risiken. Die Möglichkeiten, risikoabwehrende Maßnahmen zu ergreifen, sind im Falle externer Schocks jedoch begrenzt. Bei höherer Gewalt, bspw. kriegerischer Handlungen, greifen in vielen Fällen Force majeure-Klauseln, welche auch vereinbarte Ansprüche unwirksam werden lassen.

Gesetzliche und vertragliche Risiken aus der Vermarktung von Strom

Aufgrund der Regulierung der Europäischen Union erhalten Wind- und Solarenergieanlagen
keine Stromvergütung bei negativen Strompreisen. Aufgrund gesetzlicher Verstöße und der gesetzlich vorgeschriebenen Direktvermarktung könnte ein Vergütungsausfall entstehen. Weiterhin können aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen gegenüber Netzbetreibern und Stromhändlern Erlösausfälle und finanzielle Verpflichtungen beispielsweise aufgrund von Ausgleichsenergiezahlungen entstehen.

Die Vergütungsausfälle aufgrund negativer Strompreise haben im Jahr 2023 in Deutschland von einem sehr niedrigen Niveau deutlich zugenommen und liegen für die Gruppe im niedrigen einstelligen %-Bereich der Erlöse. Privatwirtschaftliche Vereinbarungen mit Stromhändlern zielen darauf ab, signifikant höhere Umsatzerlöse für den Strom zu erzielen. Die Risiken vertragsgemäßer Erlösausfälle und Kompensationsverpflichtungen werden daher als geringer eingeschätzt als die Mehrerlöschancen.

Währungsrisiko

Es besteht das Risiko, dass Vergütungen in anderen Währungen zum Euro an Wert verlieren und/oder Euro-Vergütungen durch andere Währungen ersetzt werden und damit niedrigere Erlöse in Euro entstehen. Zudem können Forderungen durch Währungsveränderungen im Wert fallen oder Projek te außerhalb des Euro-Raums Wertverluste erleiden.

Die tschechische Tochtergesellschaft ist verpflichtet, Darlehen der Murphy&Spitz Green Energy AG in Euro zurückzuzahlen.

Risiken der Projektentwicklung

Genehmigungsrechtliche Hindernisse, Finanzierungsrestriktionen, technische Restriktionen, Aktivitäten von Wettbewerbern und Passivität von Geschäftspartnern können zum Scheitern von Projekten in der Entwicklungsphase mit entsprechenden Kosten und Abschreibungen führen.

Die Gesellschaft zielt darauf ab, bereits in Betrieb genommene Energieanlagen oder fertig entwickelte, baureife Projekte zu erwerben. Die Gesellschaft hatte bis dato keine Fehlinvestitionen. Im Rahmen von Projektentwicklungen bestehen jedoch erhöhte Abschreibungsrisiken, welche sich nur teilweise durch ein aktives Risikomanagement begrenzen lassen.

Betriebsrisiko

Bei Projekten im eigenen Bestand besteht das Risiko, dass die prognostizierten Erlöse nicht erreicht werden oder die Betriebskosten höher als angenommen sind.

Die Gesellschaft und die Mitarbeiter der Murphy&Spitz-Gruppe verfügen bei Solarstrom- und Windenergieanlagen über langjährige Erfahrungen bei der Einschätzung von Einnahmen und Aufwendungen.

Die Risikolage der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum laufend überwacht. Dem Vorstand
der Murphy&Spitz Green Energy AG sind zurzeit keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bekannt.

Die Murphy&Spitz Green Energy AG sieht folgende wesentliche Chancen für die Gesellschaft bzw. die Gruppe.

Ausstieg aus fossilen Energien, CO2-Bepreisung und Sektorenkopplung

Die Nachfrage nach Strom in Deutschland wird nach Einschätzung zahlreicher Energieberatungsunternehmen und der deutschen Bundesregierung signifikant steigen. Gleichzeitig verteuern sich durch die CO2-Bepreisung konkurrierende Stromerzeuger aus fossilen Treibstoffen bzw. werden bestehende Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke (vorübergehend) stillgelegt. Die Nachfrage nach Strom aus Erneuerbaren Energien soll durch die Veränderung des Angebots und die Ausweitung der Nachfrage deutlich erhöht werden.

Stromvergütung

Energieanlagen mehrerer Tochtergesellschaften erlösen seit dem Jahr 2021 teilweise signifikant höhere Marktwerte bzw. -preise gegenüber der gesetzlich oder per Ausschreibung festgelegten Vergütung für den Strom und den Plan-Annahmen in den Geschäftsplänen ("Soll-Erlöse"). Daraus ergeben sich auch zukünftig teilweise signifikante Mehrerlös Chancen.

Projektentwicklung, Direktbeschaffung und Errichtung von Freiflächen-PVAs

Die Gesellschaft bzw. eine Tochtergesellschaft haben eine 12,7 MWp Freiflächen-PVA inkl. Projektentwicklung, Planung und Direkt-Beschaffung errichtet. Hieraus entstand das Know-how, zukünftig weitere Anlagen zu planen, zu errichten und zu Herstellungskosten zu betreiben. Dies ist deutlich günstiger als ein schlüsselfertiger Erwerb.

Erweiterung der Flächenkulisse für große Photovoltaikanlage

Durch gesetzgeberische Entwicklungen, wie dem EEG 2023 werden zunehmend mehr Flächen
für die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen wirtschaftlich interessant.

Agri-Photovoltaik

Aufgrund der Errichtung der ersten Agri-PVA in Deutschland mit Multi-MWp-Leistung und der Planung mit Partnern weiterer PVAs mit Doppelnutzung verfügt die Gesellschaft über die Fähigkeit, PVAs mit komplexeren Anforderungen umzusetzen.

8 Vergütungsbericht

Die Gesellschaft beschäftigt neben dem Vorstand einen Teilzeit-Mitarbeiter.

Feste Vergütung:

Der Vorstand erhielt inkl. der Rückstellungen für Boni eine Jahresvergütung von EUR 203.120 inklusive Versicherungsbeiträge. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten eine feste Vergütung von zusammen EUR 9.000.

Variable Vergütung:

• Das Mitglied des Aufsichtsrats Angelika Meys erhielt EUR 3.637 für die Buchführung
inkl. Erstellung des Jahresabschlusses

• Die Murphy&Spitz Green Capital AG, Alleingesellschafterin der Murphy&Spitz Green Energy AG, erhielt folgende Vergütungen:

- Vergütung aus dem Umlagevertrag und dem Vertrag über eine Technikpauschale:
EUR 134.878

- Dividende in Höhe von EUR 1.400.000

Als Alleingesellschafterin der Murphy&Spitz Green Energy AG sagte die Murphy&Spitz Green Capital AG eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.000.000 zu.

Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungen an Organe, verbundene Unternehmen und Personen beträgt somit EUR 350.635 (exklusive Dividende).

9 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die Stromerzeugung der Anlagen der Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe war im Jahr 2023 insgesamt gut, wenn auch meteorologisch und technisch bedingt heterogen.

Beim Modernisierungsprogramm zeigten sich teilweise schnelle Erfolge, während insbesondere die Kommunikations- und Regeltechnikthemen kompliziert bleiben.

Aufgrund von Stromlieferverträgen bei den großen Freiflächenanlagen in Deutschland mit geringen bis sehr geringen Erzeugungskosten konnte die Gesellschaft und die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe auch noch im Jahr 2023 signifikant von den hohen Marktwerten Strom aus dem Jahr 2022 profitieren, wobei die erhöhten Umsatzerlöse ausschließlich auf Ebene der Tochtergesellschaften anfielen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich weiter erhöht, das Fremdkapital und insbesondere auch die Kosten des Fremdkapitals konnten reduziert werden.

Insgesamt bewertet der Vorstand den operativen Geschäftsverlauf für 2023 als gut, vereinzelt als sehr gut.

10 Prognosebericht

Grundsätzlich verzeichnet die Murphy&Spitz Green Energy AG stabile Einnahmen und Cash-Flows aus dem Betrieb ihrer Energieanlagen. In Abhängigkeit von der jährlichen Globalstrahlung und dem Windaufkommen erwartet die Gesellschaft, dass die Stromerzeugung aus den bestehenden Anlagen weiterhin in einer Amplitude von +/- 10% um das langjährige Mittel schwanken wird. Die Erhaltung einer hohen technischen Verfügbarkeit älterer Anlagen wird dabei im Jahr 2024 erhebliche Investitionen im Rahmen des Modernisierungsprogramms 2022-2024 erfordern.

Bei den Energieanlagen ist unverändert mit einem deutlich positiven operativen Cash-Flow zu rechnen. Aufgrund der stark gesunkenen Strommarktpreise ist nicht mit einem kurzfristigen Abschluss neuer Stromlieferverträge zu rechnen.

Die Gesellschaft plant, Investitionen in große neue Energieanlagen zu tätigen. Ein Schwerpunkt soll dabei nach Herstellung der Baureife im Jahr 2024 die Investition in Photovoltaikanlagen in Deutschland werden, welche aus der konzeptionellen Entwicklung von Agri-PV-Projekten entstehen.

Es ist mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis 2024 der Murphy&Spitz Green Energy AG zu rechnen, welches jedoch deutlich niedriger als für das Jahr 2023 erwartet wird, da die Badfeld PV-Anlagen GmbH im Jahr 2024 nicht über einen Stromliefervertrag und damit außerordentliche Erlöse verfügt.

Aufgrund der Projektentwicklungstätigkeiten und möglicher Kapitalmaßnahmen können
auch hohe einmalige Belastungen und Erträge sowie erhebliche Kapital-verpflichtungen/Liquiditätsbindungen für die Gesellschaft und die Gruppe entstehen.

Der Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG versichert, dass der Jahresabschluss inklusive Lagebericht nach bestem Wissen angefertigt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft entsprechendes Bild vermittelt und die wesentlichen Chancen und Risiken beschreibt.

Weiterhin erklärt der Vorstand gemäß § 312 AktG, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

Der Vorstand der Murphy&Spitz Green Energy AG versichert, dass der Jahresabschluss inklusive Lagebericht nach bestem Wissen angefertigt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft entsprechendes Bild vermittelt und die wesentlichen Chancen und Risiken beschreibt.

 

Bonn, 10. März 2024

gez., Philipp Spitz, Vorstand

Bestätigung des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Murphy & Spitz Green Energy Aktiengesellschaft, Bonn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Murphy & Spitz Green Energy Aktiengesellschaft, Bonn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023, dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Murphy & Spitz Green Energy Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Des Weiteren wurden wir beauftragt die Ordnungsmäßigkeit der Zins- und Tilgungsleistungen gemäß § 25 Abs. 2 VermAnlG zu prüfen. Sonstige Informationen im Lagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und

vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der sonstigen Informationen im Lagebericht und

kann die Ordnungsmäßigkeit von Zins- und Tilgungsleistungen gemäß § 25 Abs. 2 VermAnlG bestätigt werden.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind auch für die sonstigen Informationen (Geschäftsbericht) verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unsere bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zum Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörenden Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen diese Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, sowie seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörterten mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellten".

 

Berlin, 19. April 2024

DELTA TREUHAND GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Normann

Wirtschaftsprüfer

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

1. Umsatzerlöse

371.639,80

289.297,00

2. sonstige betriebliche Erträge

779,63

10.739,00

3. Personalaufwand

a. Löhne und Gehälter

-243.213,80

-314.504,00

b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

-8.554,68

-10.546,00

4. Abschreibungen

-98.011,34

-97809,00

6. sonstige betriebliche Aufwendungen

-586.729,26

-235503,00

6. Erträge aus Beteiligungen

213.539,65

346.099,46

7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanloagevermögens

156.391,21

155.603,00

(davon aus verbundenen Unternehmen: € 153.613 Vj.: T€ 156)

8. aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn- oder Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne

1.213.805,20

1.347.515,65

9. sonstige Zinsen und ähnlichen Erträge

2.783,85

16.661,00

10. Aufwendungen aus Verlustübernahme

0,00

0,00

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-173.057,43

-212869,00

(davon an verbundene Unternehmen: €46.050 Vj.: T€ 27)

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-211.077,34

-42.438,00

13. Ergebnis nach Steuern

638.295,24

1.252.250,00

14. sonstige Steuern

0,00

0,00

15. Jahresüberschuss

638.295,24

1.252.250,00

16. Gewinnvortrag

1.409.186,00

456.936,00

17. Ausschüttung

-1.400.000,00

-300.000,00

18. Bilanzgewinn

647.481,24

1.409.186,00

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