LOGOCONSULT GMBHLiquidiert
69151 Neckargemünd, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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LOGOCONSULT GMBHNeckargemündJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang zum Jahresabschlusszum 31. Dezember 2010 Grundlagen der Rechnungslegung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der LOGOCONSULT GMBH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt ge-worden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-rechten liegen nicht vor. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. In den Vorjahren wurden für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, gemäß § 6 Abs. 2a EStG Sammelposten gebildet, die auf einen Zeitraum von 5 Wirtschaftsjahren gewinnmindernd aufgelöst werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu (durchschnittlichen) Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellunge n wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB) und gegebenenfalls weiteren Anlagen. Anteilsbesitz Die Gesellschaft besitzt keine Kapitalanteile von mehr als 20 % an anderen Unternehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Antizipative Posten sind berücksichtigt. Sie umfassen weniger als 1,5 % der Bilanzsumme. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlusserstellung sowie übrige Rückstellungen. Eine Rückstellung für passive latente Steuern war nicht zu bilden. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 31.066,62). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern enthalten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Betriebsgröße Das Unternehmen ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, die nicht nach § 316 Abs. 1 HGB geprüft werden muss. Personalstand Im Berichtsjahr war im Unternehmen durchschnittlich 1,00 Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl teilt sich wie folgt auf:
Sonstige Pflichtangaben Die LOGOCONSULT GMBH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der H F Verwaltungs GmbH & Co KG mit Sitz in Neckargemünd. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres -und auch noch heute- lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Professor Dr. rer. pol. Hans Frotz, Neckargemünd. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des vorliegenden Jahresabschlusses, der mit einem Jahresfehlbetragvon EUR -20.034,85 und einer Bilanzsumme von EUR 109.972,08 abschloss, wird hiermit versichert. Neckargemünd, den 22. Dezember 2011 ….................................................. Professor Dr. rer. pol. Hans Frotz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.12.2011. |
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