Dieter
Hellmann GmbH
Kuhardt
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
2.782,30 |
2.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
2.618,00 |
1.310,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.616,00 |
1.308,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
42.844,50 |
65.367,76 |
| I.
Vorräte |
22.400,00 |
49.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.437,14 |
15.370,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7,36 |
97,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.985,62 |
2.035,62 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
251.256,13 |
220.223,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
301.486,55 |
291.718,95 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
245.787,86 |
215.660,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.032,86 |
30.127,84 |
| B.
Rückstellungen |
2.170,00 |
2.560,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
299.316,55 |
289.158,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
301.486,55 |
291.718,95 |
Anhang
Dieter Hellmann GmbH, Kuhardt
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Dieter Hellmann GmbH (im
folgenden "Gesellschaft") wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in Euro erstellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung entspricht dem § 266 Abs. 2 HGB
sowie § 42 GmbHG. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) angewendet worden.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB sowie unter Berücksichtung der besonderen
Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis
283 HGB) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
A. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
248 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmung des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
B. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; Handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt.
5. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen. Es wurde nur von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden linear über 5 Jahre voll
abgeschrieben.
7. Die unfertigen Leistungen sind zu
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
die Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen
Gemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, sowie Kosten der allgemeinen
Verwaltung einbezogen.
8. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
dem Festwertverfahren gem. § 240 i.V. mit § 256
Satz 2 HGB bewertet. Der Warenbestand wurde mangels
ausreichender Aufzeichnungen geschätzt..
Wertminderungen sind gemäß § 253 HGB
berücksichtigt.
9. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum
niedrigeren beizulegendem Wert bewertet und haben
Restlaufzeiten bis zu fünf Jahren. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
10. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt. EUR 25.564,59 entsprechend DEM 50.000,--.
11. Von dem Wahlrecht gemäß § 273 HGB
in Verbindung mit § 7 g Abs. 3 EStG, für
künftige Investitionen einen Sonderposten mit
Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr
kein Gebrauch gemacht.
12. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme
berücksichtigt.
13. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten
betragen regelmäßig bis zu fünf Jahre.
Gegenüber der Sparkasse Germersheim bestehen
Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren in Höhe von EUR 50.745,--.
14. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestehen nicht.
15. Zum Bilanzstichtag bestand darüber hinaus
eine finanzielle Verpflichtung aus einem Leasingvertrag
gegenüber der Nissan Leasinggeselschaft in Höhe
von mtl. EUR 412,--.
C. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen
Kapitalgesellschaften
II. Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des
§ 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
1. Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter Iris
und Dieter Hellmann Darlehensverbindlichkeiten in Höhe
von EUR 86.836,09 welche vertragsgemäß mit einem
Zinssatz von 6% aus dem jeweiligen Darlehensstand verzinst
wurden.
III. Gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten.
IV. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die
Geschäfte wurden von Herrn Dieter Hellmann
geführt.
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 a HGB
werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
V. Lagebericht
Von der Erstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB abgesehen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Kuhardt, den 19. Juni 2007
gez. Dieter Hellmann
Geschäftsführer
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