Lecour UG (haftungsbeschränkt)
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Randall E. Jacops seit 2.8.2016 | Geschäftsführer |
Richard Lee Chambers III seit 2.8.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gurock Software GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ zum 31. Dezember 2015Gurock Software GmbH, BerlinAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20151. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und soweit abnutzbar abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgen nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer, die im Wesentlichen den steuerrechtlich zulässigen Höchstsätzen entsprechen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Erstverbuchung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Für Verpflichtungen aus Ertragsteuern werden Steuerrückstellungen gebildet. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen, werden sie entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Erstverbuchung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. 3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 585.302,22 (i. Vj. EUR 207.038,96) sowie die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 220.488,70 (i. Vj. EUR 17.844,30) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Google Ireland Ltd. i .H. v. EUR 129.244,77 (i. Vj. EUR 0,00) sowie gegen Gurock Ireland Limited in Höhe von EUR 38.191,40 (i. Vj. EUR 0,00). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst im Wesentlichen Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen und Softwaretesting. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von EUR 21.711,17 (i. Vj. EUR 107.841,96) und eine noch vor Fertigstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 beschlossene aber noch nicht durchgeführte Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 642.507,99 (i. Vj. EUR 1.950.308,09). Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.950.308,09 aus dem Vorjahr beinhalteten eine Gewinnausschüttung aus dem Gewinnvortrag für 2013 in Höhe von EUR 133.496,85 sowie eine Vorabgewinnausschüttung für 2014 in Höhe von EUR 1.816.811,24. Beide Beträge wurden im Laufe des Wirtschaftsjahres 2015 an die Gesellschafterin ausgezahlt. Zudem erfolgte eine Vorabgewinnausschüttung für 2015 in Höhe von EUR 2.500.000,00, die bereits während des Wirtschaftsjahres 2015 an die Gesellschafterin ausgezahlt war. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus dem Vertrieb von Standardsoftware. Die für das Folgejahr erhaltenen Lizenzentgelte werden passiv abgegrenzt. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentlicher Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Serverkosten, Werbe- und Reisekosten, Intercompany-Leistungen, Rechts- und Beratungskosten, Buchführungskosten und Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses, Aufwendungen für Währungsumrechnung und Kreditkartengebühren. 5. Sonstige AngabenGeschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung:
Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2015 bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Berlin, 19. April 2015 Tobias Gurock Dennis Gurock Der Jahresabschluss wurde am 19. April 2016 festgestellt. |
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