Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
MAKROS Organisation und Software GmbH
Heinrich-Späth-Straße 32, 40789 Monheim am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Krupka seit 22.5.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAKROS Organisation und Software GmbHMonheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
D. AnhangI. Allgemeines II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze III. Erläuterungen zur Bilanz IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben VI. Gewinnverwendung, Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2023 VII. Bestätigungsvermerk I. Allgemeines Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 19.12.1985 und unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 3.4.2009 aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer in der Regel linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,-- € werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG direkt abgeschrieben. 2. Aktive latente Steuern Die Aktivierung latenter Steuern beruht auf der Differenz zwischend der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Pensionsrückstellung. Der Berechnung wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Steuersätze für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zugrunde gelegt. Für die Berechnung der Gewerbesteuer wurde der Hebesatz der Stadt Monheim für 2023 von 250 % verwendet. In Höhe der aktivierten latenten Steuern von 76.730,00 € besteht eine Ausschüttungssperre für Gewinne gemäß § 268 Abs.8 Satz 2 HGB n.F. 3. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. 4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Pensionsrückstellung ist mit ihrem Teilwert nach den Grundsätzen des § 253 Abs.2 HGB n.F. bewertet worden. Für die Berechnungen wurden die Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt. Der Wert ist durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Versicherungsgesellschaft belegt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, daß sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es sind Darlehensforderungen in einer Höhe von 15.585,06 € an den Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten
3. Sonstige Verbindlichkeiten
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge
V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Manfred Krupka Heinrich-Späth-Straße 32 40789 Monheim 2. Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. VI. Gewinnverwendung, Gewinnverwendungsvorschlag für 20231. Beschluß über die Ergebnisverwendung Laut Beschluß der Gesellschafterversammlung wird der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 von 7.945,60 € festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Steuerlicher Gewinn Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist der Überschuß lt. Steuerbilanz wie folgt zu berichtigen:
VII. BestätigungsvermerkDer Jahresabschluß der Firma Makros Organisation und Software GmbH zum 31.12.2023 wurde von mir aufgrund der geführten Bücher und des Inventars, sowie der erteilten Auskünfte, unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften und des Gesellschaftsvertrags erstellt. Ich habe mich von der Ordnungsmäßigkeit des Inventars überzeugt. Sachverhalte, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen sind nicht bekannt geworden.
Leverkusen, 15. November 2024 Steuerberater sonstige Berichtsbestandteile
Manfred Krupka Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024 festgestellt. |
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