time company Personal Service GmbH
Technologiepark 1, 91522 Ansbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Hintersteiner seit 8.5.2019 | Geschäftsführer |
Wolfgang Nicklaus seit 22.10.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Wolfgang Nicklaus | 75.00% |
Tanja Nicklaus | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
time company Personal Service GmbHAnsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Allgemeines/Gegenstand des Unternehmens Die Geschäftstätigkeit der Firma time company Personal Service GmbH konzentriert sich auf Dienstleistungen im Bereich der Zeitarbeit. Die Erbringung dieser Dienstleistung erfolgt durch Mitarbeiter der Berichtsfirma, die überwiegend bei Kunden vor Ort bzw. in deren Auftrag an entsprechenden Einsatzorten tätig werden. Die Überlassung von Mitarbeitern erfolgt sowohl im gewerblichen Bereich als auch an Unternehmen, die ihren Schwerpunkt im Dienstleistungssektor haben. 2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 durch eine steigende Inflation, gestiegene Energiepreise, den Ukraine-Krieg und anhaltende Lieferprobleme durch gestörte Lieferketten geprägt. Aufgrund dieser ungünstigen Umstände sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3%, nachdem im Vorjahr noch eine Steigerung von 1,9% zu verzeichnen war. Die konjunkturelle Entwicklung orientierte sich im Jahresverlauf 2023 deutlich weniger an der Corona-Pandemie, als es noch in den Vorjahren der Fall gewesen ist. Vielmehr traten an ihre Stelle die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts, Verwerfungen in bestehenden Lieferketten, sowie eine enorme Steigerung der Energiepreise. Im Zug deutlicher Preissteigerungen sah sich die Europäische Zentralbank zu weiteren Anpassungen des Leitzinses gezwungen, der im Jahresverlauf 2023 von 2,5% auf 4,5% angehoben wurde. Bis Juni 2024 sank der Leitzins auf 4,25%. Die Zinserhöhungen konnten den im Vorjahr deutlich gestiegenen Inflationsraten entgegenwirken. So verzeichnete das Statistische Bundesamt für das Jahr 2023 eine Inflation von durchschnittlich 5,9%, während im Vorjahr die Inflation noch bei 6,9% lag. 3. Entwicklung des Arbeitsmarktes Die Corona-Pandemie war im Jahr 2023 kaum noch ein Thema für die Lage am Arbeitsmarkt. Dies zeigte sich durch die erneute Steigerung der Erwerbstätigen, die mit rd. 45,93 Mio. Beschäftigten einen neuen Höchststand erreichte. Allerdings hatte die schwache Konjunktur 2023 negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenzahl stieg bis zum Jahresende 2023 auf 2,609 Mio. Menschen, was einer Quote von 5,7% entspricht. Die Kurzarbeit, dessen erleichterter Zugang von der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise immer wieder verlängert wurde, spielte dagegen eine immer geringere Rolle. Waren im Jahresdurchschnitt 2022 noch ca. 428.000 Personen in der Kurzarbeit beschäftigt, so reduzierte sich diese Zahl im Jahresdurchschnitt 2023 auf 220.000. 4. Entwicklung der Branche Die positive Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt zeigte sich leider nicht in der Zeitarbeit. Im Vergleich zum Vorjahr stieg zwar die Anzahl der in der Zeitarbeit Beschäftigten zum Jahresende 2023 auf 754.037 (2022: 706.100), im Jahresdurchschnitt jedoch verringerte sich die Zahl um rund 4%. Das Berufsbild der Zeitarbeitnehmer hat sich kaum verändert. Wie bisher können die meisten Zeitarbeitnehmer keinen Berufsabschluss vorweisen, weshalb Helfertätigkeiten überwiegen. Dennoch bietet die Zeitarbeit gerade Geringqualifizierten und Mitbürgern mit Migrationshintergrund eine gute Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt. Mit Beginn der Corona-Pandemie ging die Zahl der Leiharbeitnehmenden saisonal untypisch kräftig zurück. Danach zeigten sich tendenziell geringe Zuwächse. Bereits ab Herbst 2021 schmolzen die Vorjahresstände wieder, seit Ende 2022 werden die Vorjahreswerte zunehmend unterschritten. Im Dezember 2023 gab es 754.000 beschäftigte Leiharbeitnehmende: 7 Prozen weniger als im Vorjahr und ein ähnliches Niveau wie während der Corona-Krise. Im Jahresdurchschnitt waren es 796.000, 34.000 weniger als 2022. Die Personaldienstleisterbranche konnte im Jahr 2023 ein leichtes Umsatzwachstum verzeichnen, das vor allem auf die positive Umsatzdynamik in der ersten Jahreshälfte zurückzuführen ist. Die schlechte Entwicklung der deutschen Wirtschaft dämpfte das Wachstum von Personaldienstleistern im Jahresverlauf und führte im zweiten Halbjahr zu Umsatzrückgängen. 5. Geschäftsverlauf / Chancen und Risiken a) Umsatz- und Auftragsentwicklung Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Jahr 2022 um 54 T € auf 18.560 T € erhöht. Die entspricht einer Steigerung von 0,29 % Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 530 externe Mitarbeiter bei Kunden eingesetzt (2022: 686 externe Mitarbeiter). Der durch die Corona-Pandemie verursachte Rückgang konnte weiterhin nicht ausgeglichen werden, vielmehr verhinderte die deutlich eingetrübte Konjunktur weiterhin Zuwächse. Die Branchen, in denen der Umsatz erzielt wurde, gliedern sich ungefähr wie folgt:
Die Auftragssumme verteilte sich dabei auf Kleinbetriebe und den Mittelstand. b) Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote lag bei 37 % (Vorjahr 44 %). c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel betrugen am Bilanzstichtag rd. 410 T€ (2022: rd. 737 T€). d) Investitionen Investitionen erfolgten aufgrund notwendiger Ergänzungen bei der Betriebsausstattung. Die Investitionen in Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
e) Zweigstellen Am Jahresende 2023 bestanden insgesamt 13 Filialen (inclusive Hauptsitz in Ansbach), die sich über die Gebiete Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen erstreckten. Die Geschäftsstellen in Sulzbach-Rosenberg und Reutlingen wurden im Jahr 2023 geschlossen. 2024 betreibt die Gesellschaft 10 Filialen. f) Personalstand und Personalaufwand Der Personalstand der Mitarbeiter entwickelte sich zum Jahresende wie folgt:
Der Personalaufwand betrug im Jahr 2023 insgesamt 17,4 Mio. € (Vorjahr: 18,1 Mio. €). Die Personalaufwandsquote sank von 98,15% (2022) auf 93,79% (2023). g) Aktuelle Rechtsprechung zur Zeitarbeit Aktuelle Rechtsprechungen zur Zeitarbeit, aus denen besondere Risiken für das Berichtsunternehmen entstehen könnten, sind derzeit nicht bekannt. 6. Risikomanagement Die time company Personal Service GmbH ist im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedenartigen Risiken ausgesetzt. Durch ständig weiter entwickelte Kontrollmaßnahmen, regelmäßige und strukturierte Berichterstattung der einzelnen Abteilungen und Filialen an die Geschäftsführung, sowie die zeitnahe Auswertung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen kann auf aktuelle Veränderungen, die sowohl Chancen als auch Risiken beinhalten, kurzfristig reagiert werden. Ferner gehören regelmäßig stattfindende Treffen mit Geschäftsstellenleitern und Personalentscheidungsträgern, die Überprüfung von Einsätzen der Mitarbeiter, sowie die Kontrolle von Neukunden und deren Auftragsvolumen zum regelmäßigen Spektrum des Risikomanagements. Allgemeine Ausfallrisiken im Forderungsbereich sind durch pauschale Wertberichtigungen, besondere Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen abgesichert. Einzelwertberichtigungen werden nach Bedarf gebildet. Die aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts resultierenden Folgerungen wurden in den laufenden Geschäftsbetrieb zeitnah integriert. Ebenso wurden die neuen Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn und deren Angleichung an geänderte Verhältnisse in den Arbeitsverträgen mit Zeitarbeitnehmern berücksichtigt. Dies gilt ebenso für alle anderen Neuregelungen aus dem AÜG, beispielswiese den Regelungen zum "Equal Pay". Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. 7. Finanzierung Dem allgemeinen Liquiditätsrisiko wird durch vorausschauende Planungen Rechnung getragen. Der bestehende Liquiditätsrahmen wurde bisher in keinem Fall ausgeschöpft. Die Finanzlage der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut nicht zufriedenstellend. Trotz einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr, verbleibt für 2023 ein Jahresfehlbetrag von -285 T€ (Vorjahr: -801 T€). Forderungsausfälle durch Insolvenzen von Kunden mussten wiederholt in höherem Umfanghingenommen werden. Das Berichtsunternehmen bedient sich keiner derivaten Finanzinstrumente. Risikobehaftete Finanzprodukte werden als Liquiditätsreserven nicht eingesetzt. 8. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Das Unternehmen besteht im Jahr 2023 seit 25 Jahren und hat sich im süddeutschen Raum als feste Größe im Bereich der Zeitarbeit etabliert. Seit Beginn der Geschäftstätigkeit im Jahr 1998 hat sich die Firma time company Personal Service GmbH stetig entwickelt und von Rückschlägen stets erholt. Dem Unternehmen wurde daher im Jahr 2007 und erneut im Jahr 2018 vom Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft die Auszeichnung "Bayerns Best 50" verliehen. Aufgabe für die Zukunft ist es, geringer qualifizierte Arbeitnehmer durch Weiterbildungsmaßnahmen für die ständig wachsenden Anforderungen zu schulen. Den auch in Zukunft auftretenden Engpässen bei der Versorgung der Auftraggeber mit Fachkräften soll dadurch entgegengewirkt werden. Dies zeigt sich insbesondere in den vergangenen Jahren, als verstärkt ungelernte Arbeitskräfte in den Markt zu integrieren waren. Die Aufgabe von Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen bei saisonalen Schwankungen mit Zeitarbeitnehmern zu versorgen, besteht unverändert. Eine breite Streuung der ausgeliehenen Arbeitnehmer auf verschiedene Wirtschaftszweige soll wirtschaftliche Schwierigkeiten durch plötzliche Entlassungswellen verhindern. Darüber hinaus verzeichnet der Branchenbereich der Personalvermittlung stetige Umsatzzuwächse. Die Personalvermittlung als eingeständige Dienstleistung wird daher weiterhin forciert in unserem Portfolio. Die Entwicklung der nächsten Jahre ist nach Überstehen der Corona-Pandemie vor allem von der Wiederherstellung bzw. Neuorientierung unterbrochener Handelsketten abhängig, die durch den Ukraine-Konflikt und rasant steigende Energiepreise in einem steten Wandel steht. Die aufgebaute und optimierte Struktur eines seit einem Vierteljahrhundert bestehenden Unternehmens sollten dazu beitragen, auch Krisenzeiten zu überstehen und durch die Erschließung neuer Marktfelder zu vergangener Umsatzstärke zurückzufinden. 9. Ausblick auf die Geschäftsjahre 2024 und 2025 Die ersten Monate des Jahres 2024 geben Anlass zur Überzeugung, dass das Umsatzniveau stabilisiert wird. Politische Maßnahmen führten dazu, dass der Aufbau des neuen Unternehmensbereichs langwieriger und komplexer als prognostiziert wird. Um eine weitere Konsolidierung des Unternehmens zu bewirken, ist daher ist eine signifikante Neuorganisation, unter anderem mit einer deutlichen Straffung des Geschäftsstellennetzes nur eine der Maßnahmen. Die Optimierung des Workflows durch Digitalisierung verschiedener Prozesse wird Kapazitäten freisetzen, die Umsatzwachstum und Profitsteigerung ermöglichen werden. Die Summe aller Maßnahmen, die auch in 2025 hineinreichen, werden zur nachhaltigen Konsolidierung des Unternehmens führen. Dennoch können äußere, wirtschaftliche Bedingungen durch diese Maßnahmen nur gering beeinflusst werden. Insbesondere die Entwicklung des Ukraine-Konflikts, Inflationsrisiken und ein weiterhin ausgedünntes Angebot an qualifizierten Arbeitnehmern sind Komponenten, deren Zusammenwirken die innerbetrieblichen Bemühungen zur Effizienz stark beeinträchtigen können. Im geringqualifizierten Bereich ist die Einführung des Bürgergelds nur einer der einflussnehmenden Faktoren. Zusätzlicher Konkurrenzdruck innerhalb der Branche der Zeitarbeit kann zudem zu bedenklichen Entwicklungen bei der Entlohnung führen und die Gewinnmarge einschränken. Gewerkschaften drängen in diesem Umfeld verstärkt auf deutliche Lohnsteigerungen, um die hohe Inflation und die dadurch gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Trotz dieser ungünstigen und wenig beeinflussbaren Umstände sieht sich die Firma time company Personal Service GmbH bisher gut gewappnet, da sie auf einen breit gefächerten Auftraggeberbestand sehr unterschiedlicher Branchen setzt. Langfristig aufgebaute Firmenverbindungen stellen einen soliden Sockel für das Fortbestehen des Unternehmens dar. Die Branche der Zeitarbeit ist als feste Größe am deutschen Arbeitsmarkt verankert und gilt als Frühindikator für konjunkturelle Veränderungen. Die Corona-Pandemie bedeutete für die Branche einen herben Einschnitt, der mit dem Jahr 2023 überwunden ist. An deren Stelle treten andere Herausforderungen, für die immer wieder neue Lösungsansätze gefunden werden müssen.
Ansbach, 18. Dezember 2024 gez. Geschäftsführer Wolfgang Nicklaus gez. Geschäftsführer Steffen Hintersteiner BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Angaben der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Einzelposten des Anlagevermögens Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Anlagegütern vermindert um planmäßige Abschreibungen, in die Bilanz aufgenommen worden. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Zugänge an Anlagegütern sind mit dem zeitanteiligen Jahresabschreibungsbetrag abgeschrieben worden. Eine Übersicht bietet der Anlagenspiegel. 1.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Waren die beizulegenden Werte zum Bilanzstichtag niedriger, wurden diese angesetzt. 1.3 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die Bewertung der darin enthaltenen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. 1.4 Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 1.5 Rückstellungen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. 1.6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. 1.7 Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1 Forderungen Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Kautionsforderungen in Höhe von 34.475,31 €, deren Laufzeiten ein Jahr überschreiten. Die Laufzeiten der restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände überschreiten ein Jahr nicht. 2.2 Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von 1.442.431,01 € (Vorjahr: 2.243.385,36 €). 2.3 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten: Rückstellung für Überstundenansprüche von Arbeitnehmern: 319.405,00 € Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub von Arbeitnehmern: 163.732,00 € Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten: 21.000,00 € 2.4 Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten werden in dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 500.000,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
2.5 Aufteilung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie geografisch bestimmten Märkten Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gegenüber Kunden im Inland erzielt. 3. Sonstige Pflichtangaben: 3.1 Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden zum Jahresende 475 Personen (Vorjahr: 683) beschäftigt. Hiervon entfielen 406 Personen (Vorjahr: 672) auf den Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung und 51 Personen (Vorjahr: 55) auf die interne Verwaltung. 3.2 Vorschlag zur ErgebnisverwendungDas Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -285.412,42 € ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.157.018,59 € auf neue Rechnung vorzutragen. 3.3 Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023 durch Herrn Wolfgang Nicklaus (Kaufmann) und Herrn Steffen Hintersteiner (Kaufmann) ausgeübt.
Ansbach, 18. Dezember 2024 gez. Geschäftsführer Wolfgang Nicklaus gez. Geschäftsführer Steffen Hintersteiner sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die time company Personal Service GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der time company Personal Service GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der time company Personal Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gera, 20.12.2024 TT-BpG
Treuhand Thüringen GmbH
Dipl.-Kfm Jochen Trautmann, vereidigter Buchprüfer ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES LAGEBERICHTS Folgende Bestandteile des Lageberichts sowie lageberichtsfremde Angaben haben wir nicht inhaltlich geprüft: • Prognostische Angaben des Abschnitts 4. Entwicklung der Branche • Die in Abschnitt 5. Geschäftsverlauf / Chancen und Risiken wiedergegebene Aufteilung des Umsatzes nach Branchen • Die Aufgliederung der Angestellten nach Tätigkeitsfeldern im Abschnitt 5. Geschäftsverlauf / Chancen und Risiken Unterpunkt f) Personalstand und Personalaufwand • Die Einschätzung der Geschäftsführung im Abschnitt 5. Geschäftsverlauf / Chancen und Risiken Unterpunkt g) Aktuelle Rechtsprechung zur Zeitarbeit Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. |
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