MVZ Service Gesellschaft mbHLiquidiert

Schloßplatz 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 4611
Vorher
RK Klinik Betriebs GmbH Nr. 12
Eingetragen
5.7.2004
Branche
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Gegenstand
Dienstleistungen oder Leistungen aller Art zur Unterstützung, Förderung und zum Betrieb von Einrichtungen, die der medizinischen Versorgung der Bevölkerung dienen, insbesondere von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB oder Arztpraxen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MVZ Service Gesellschaft mbH

Bad Neustadt a.d. Saale

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 25,06 490,10
II. Sachanlagen 29.040,53 65.054,27
  29.065,59 65.544,37
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 78.155,88 555.266,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.344.835,43 1.025.717,58
  1.422.991,31 1.580.984,25
  1.452.056,90 1.646.528,62

PASSIVA

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 2.000.000,00 2.000.000,00
III. Verlustvortrag -725.398,18 -708.448,97
IV. Jahresfehlbetrag -168.069,87 -16.949,21
  1.306.531,95 1.474.601,82
B. Rückstellungen 132.823,97 113.788,85
C. Verbindlichkeiten 12.700,98 58.137,95
  1.452.056,90 1.646.528,62

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der MVZ Service Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerken ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Allen erkennbaren Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbetrages gebildet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Weitere Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern, aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen aus Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten für Personalaufwendungen.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. Haftungsverhältnisse

Es gibt keine Haftungsverhältnisse im Sinne von §§ 251, 268 Abs. 7 HGB.

C. Ergänzende Angaben

I. Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird auf Konzernebene im Anhang der Fresenius SE & Co. KgaA, Bad Homburg v. d. Höhe, angegeben. Somit ist die Gesellschaft nach § 285 Nr. 17 HGB von der Anhangsangabe befreit.

II. Geschäftsführung

Frau Ingeborg Biesterfeld, Leiterin Medizinstrategie bei der RHÖN-KLINIKUM AG, vom 1.1.2014 bis 1.4.2014

Herr Olaf Jedersberger, COO Helios Kliniken GmbH, ab 1.4.2014

III. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2014 i.H.v. TEUR 168 vorzutragen.

IV. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, als Mutterunternehmen einbezogen.

Der Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA für den kleinsten Kreis von Unternehmen wird beim elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist am Sitz der Fresenius SE & Co. KGaA erhältlich. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe, aufgestellt, der ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

 

Berlin, 2. September 2015

MVZ Service Gesellschaft mbH

Olaf Jedersberger, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde am 19. Oktober 2015 festgestellt.

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