iCAS Hanau
GmbH
Seligenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.327,00 |
36.125,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.576,00 |
7.374,00 |
| III.
Finanzanlagen |
28.750,00 |
28.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
162.783,76 |
122.539,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.545,35 |
87.172,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.238,41 |
35.367,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.254,30 |
2.279,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
202.365,06 |
160.943,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
110.218,41 |
97.913,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
60.218,41 |
47.913,74 |
| B.
Rückstellungen |
50.834,00 |
38.919,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.312,65 |
24.111,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.312,65 |
24.111,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
202.365,06 |
160.943,88 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.12.2010
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Für die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB wurde von
der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB
für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs
1 HBG Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert.
|
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze angewendet.
Die sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Es wird ein Verrechnungskonto gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Jörg
Steffen, geführt und dieses wird angemessen verzinst.
Der Saldo zum 31.12.2010 beträgt EUR 12.997,30.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss 2010 konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei dem Kaufmann Herrn Jörg Steffen.
Seligenstadt, 16.12.11
Der Geschäftsführer
gez. Jörg Steffen
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.997,30 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.729,15 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.
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