Infinity IT Consulting GmbH

Am Sägewerk 16, 69168 Wiesloch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 351900
Eingetragen
11.3.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von Software für Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie, die Durchführung von EDV-Schulungen, der Verkauf von Hard- und Software sowie EDV-Zubehör, der EDV-Support; die EDV-Beratung und Web-Design.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Infinity IT Consulting GmbH

Wiesloch

(vormals: Nußloch)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 53.003,00 4.657,00
I. Sachanlagen 53.003,00 4.657,00
B. Umlaufvermögen 100.135,08 152.054,29
I. Vorräte 0,00 3.549,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.816,47 48.516,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.318,61 99.987,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 28,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.828,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 153.138,08 160.567,37

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 26.675,26 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 28.828,08 -2.799,68
III. Jahresüberschuss 30.503,34 -31.627,76
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.828,08
B. Rückstellungen 39.201,00 34.210,00
C. Verbindlichkeiten 87.261,82 126.357,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 153.138,08 160.567,37

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB, § 327 HGB ) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Wesentlichen gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Zugänge im lfd. Geschäftsjahr wurden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 410,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und in voller Höhe abgeschrieben.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

In den Vorräten sind aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Methode "Projected Unit Credit Method" bewertet. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

Ein beim Übergang auf die neuen Bewertungsvorschriften des BilMoG enstehender Unterschiedsbetrag darf bis zum 31.12.2024 mit jährlich mindestens 1/15 der Rückstellung zugeführt werden. Dieser Unterschiedsbetrag ist die Differenz zwischen dem in der Handelsbilanz nach alter Fassung zum 31.12.2009 ausgewiesenen Wert und dem Erfüllungsbetrag nach BilMoG zum 31.12.2009 bzw. der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Aktivposten

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung sind Anlagenspiegel dargestellt, der nicht Bestandteil der Offenlegung ist.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 41 T€. (Vj. 36T€).

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Für die Angaben zur Ergebnisverwendung wird die Schutzregelung des § 325 Abs. 1 S. 4 in Anspruch genommen.

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €.

Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode PUC ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 5,14 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln 2005 G, Dr. Heubeck

Das Anwartschaftsbarwerttverfahren in Form der PUC-Methode wurde gewählt, weil es sich hierbei um eine international übliche Berechnungsmethode handelt, die das Risiko realitätsbezogen abbildet.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind nicht vorhanden, so daß eine Verrechnung mit Planvermögen nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB nicht vorzunehmen war.

Der nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB nicht bilanzierte Differenzbetrag aus geänderter Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen beträgt zum Bilanzstichtag 1.111,00 Euro.

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe von 87 T€ (VJ. 126 T€) entfallen 0 T€ auf Gesellschafter (Vj. 0 T€).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf 10 T€ (Vj. 10 T€).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 75 T€ (Vj. 110 T€).

Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten:

Fehlanzeige

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung
Pfister Jochen Diplom-Wirtschafts-
Informatiker (FH)

Auf die Angaben zu den Geschäftsführerbezügen wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 17. Juli 2012 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.1.2013.

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