Podewils
GmbH
Fluorn -
Winzeln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.859,00 |
33.127,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.859,00 |
33.127,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
116.149,24 |
127.777,97 |
| I.
Vorräte |
300,00 |
300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.831,43 |
87.806,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.017,81 |
39.671,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.310,29 |
742,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.318,53 |
161.647,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.371,74 |
87.903,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
9.305,72 |
| III.
Gewinnvortrag |
53.033,12 |
48.213,11 |
| IV.
Jahresüberschuss |
10.774,03 |
4.820,01 |
| B.
Rückstellungen |
16.680,35 |
21.963,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.266,44 |
51.781,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.282,82 |
34.486,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.318,53 |
161.647,94 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Allgemeines
In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung den gesetzlichen Regelvorschriften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei erstmaliger Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) waren keine
Anpassungen erforderlich. Die Wertansätze werden nach
§ 67 EGHGB fortgeführt. Von der Möglichkeit
gemäß § 266 Abs. 1 HGB, nur eine
verkürzte Bilanz aufzustellen, wurde Gebrauch gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Podewils GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren
auch Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und,soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände,
entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen. Die gemäß § 7 Abs. 3
EStG mögliche Umstellung von der degressiven
Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des
Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgte in dem Jahr,
in dem der Übergang zu einem höheren
Abschreibungsbetrag führt als die Fortführung der
degressiven Absetzung. Im Wirtschaftsjahr zugegangene
abnutzbare Wirtschaftsgüter, die beweglich und
selbständig nutzbar sind, wurden sofern die
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 410,00 betrugen, gem.
§ 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit Abschn. 40 EStR
sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens sind zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Preisnachlässe, bewertet.
Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip
gem. § 253 Abs. 2 HGB beachtet. Die Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Es sind
Forderungen gegen den Gesellschafter ausgewiesen in
Höhe von Euro 86.704,79. Alle erkennbaren
Einzelrisiken wurden angemessen berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
1. Angaben zu den Restlaufzeiten und
Sicherungen der Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist nicht
länger als fünf Jahre. Die Verbindlichkeiten sind
nicht durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert.
2. Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
Freiherr Jürgen von Podewils. Der
Geschäftsführer ist von der Beschränkung des
§ 181 Abs. 1 BGB befreit. Er ist
einzelvertretungsberechtigt.
Fluorn-Winzeln, den 16. Januar 2013
Freiherr Jürgen von Podewils
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2013
festgestellt.
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