QUIBIQ
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.090.747,93 |
60.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.265.270,24 |
|
| II.
Sachanlagen |
183.248,82 |
|
| III.
Finanzanlagen |
3.642.228,87 |
60.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.107.543,37 |
22.239,56 |
| I.
Vorräte |
6.000,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.204.820,42 |
21.191,31 |
| III.
Wertpapiere |
417.363,26 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.479.359,69 |
1.048,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
104.837,33 |
|
| Aktiva |
13.303.128,63 |
82.239,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.685.692,14 |
80.739,56 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
146.000,00 |
|
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
1.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-54.000,00 |
|
| II.
Kapitalrücklage |
1.753.508,45 |
71.940,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
2.568,45 |
| IV.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
5.623,47 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-392,36 |
| VI.
Bilanzgewinn |
4.786.183,69 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.015.150,26 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.558.993,66 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.292,57 |
|
| Passiva |
13.303.128,63 |
82.239,56 |
Anhang
Anhang zum 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
Firmenname lt. Registergericht: QUIBIQ
GmbH
Firmensitz lt. Registergericht: Stuttgart
Registergericht: Stuttgart
Registernummer: 773088
Fehlende Vergleichbarkeit mit Vorjahr (§ 265 Abs. 2
S. 2 HGB)
Der Jahresabschluss enthält auf Grund der
Verschmelzung eine Vielzahl von Posten, deren Werte mit den
Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Herstellungskosten
umfassen, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten, auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Für den Fall von Ausleihungen, wurden diese zum
Nennwert bzw., bei unverzinslichen bzw. niedrig
verzinslichen Ausleihungen, zum Barwert angesetz.
Selbstständig nutzungs- und
bewertungsfähige Anlagegüter im Einzelwert bis zu
EUR 800 werden im Jahr des Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Sofern Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens der Abnutzung unterlagen und nicht
unter die Sonderregelung des § 6 Abs. 2 oder 2a EStG
fallen, wurden diese um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden mit dem Nennbetrag oder mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % gebildet.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Disagien enthalten, deren Abschreibung nach der linearen
Methode planmäßig über die Laufzeit des
eingezahlten Fremdkapitals erfolgt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Zahlungen
des Berichtsjahrs bzw. der Vorjahre gebildet, die die Zeit
nach dem Abschlussstichtag betreffen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag passiviert. Alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Zeitraum der Abschreibung des entgeltlich erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwerts
(§ 285 Nr. 13 HGB)
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer wurden gemäß § 253 Abs. 3 S.
4 HGB zehn Jahre festgelegt.
Umlaufvermögen
Forderungsspiegel (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB)
Forderungsspiegel zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer
Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
größer 1
Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
2.204.820,42
|
0,00
|
Forderungsspiegel zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer
Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
größer 1
Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
21.191,31
|
0,00
|
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs. 1 S. 1 HGB)
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
beliefen sich im Berichtsjahr auf EUR 4.721,16.
Im Vorjahr betrugen diese EUR 0.
Eigenkapital
Bilanzgewinn bzw. -verlust (§ 268 Abs. 1 S. 3
HGB)
Der ausgewiesene Bilanzgewinn bzw. -verlust
beinhaltet im Berichtsjahr einen Gewinnvortrag (+) bzw.
einen Verlustvortrag (-) in Höhe von EUR 3.367.590,91.
Im Vorjahr betrug dieser EUR 5.623,47 bzw. EUR
3.661.358,80 bei der abgebenden Gesellschaft.
Verbindlichkeiten
Fristigkeiten von Verbindlichkeiten (§§ 268
Abs. 5 S. 1, 285 Nr. 1 a) HGB)
Verbindlichkeitenspiegel
zum
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
größer 1
Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
5.558.993,66
|
1.558.995,66
|
3.999.998,00
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt im
Berichtsjahr EUR 1.333.326.
Verbindlichkeitenspiegel
zum
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
größer 1
Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Gewinn und Verlustrechnung
Außergewöhnliche Erträge bzw.
Aufwendungen soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
(§ 285 Nr. 31 HGB)
Die Art und der Betrag der einzelnen Erträge und
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung ergibt sich aus folgender Aufstellung:
Erträge
|
EUR
|
Fördermittel
|
157.948,2
|
4. Weitere Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Der Gesamtbetrag der wesentlichen sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
enthalten sind und die nicht nach §§ 268 Abs. 7,
285 Nr. 3a HGB im Anhang anzugeben sind, beläuft sich
auf EUR 1.147.535,41 und betrifft Zinsen aus einem
Tilgungsdarlehen, einen Gewerberaummietvertrag und Leasing-
und Telekommunikationsverträge.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung
Stuttgart, den
Dr. Felix Weil
|
|
Michael Bäuerle
|
(Geschäftsführung)
|
|
(Geschäftsführung)
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt.
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