MCE
Engineering GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.933,00 |
7.812,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.933,00 |
7.812,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
304.859,12 |
342.432,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.348,72 |
338.871,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.510,40 |
3.561,85 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
341.881,80 |
181.338,32 |
| Aktiva |
650.673,92 |
531.583,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
206.338,32 |
116.783,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
160.543,48 |
89.554,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
341.881,80 |
181.338,32 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
14.036,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
648.673,92 |
517.546,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
648.673,92 |
517.546,32 |
| Summe
Passiva |
650.673,92 |
531.583,29 |
Anhang
MCE Engineering GmbH
Mönchengladbach
Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023
1 Allgemeine Grundlagen
Die
MCE Engineering GmbH
mit Sitz Flughafenstr. 61 - 69, 41066
Mönchengladbach
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf unter
HRB 79765,
weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Jahresabschluss der MCE Engineering GmbH ist nach
den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Bei Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 325 HGB Gebrauch gemacht.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Gliederung und Ausweis erfolgen nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
3 Angaben zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten der
immateriellen Vermögensgegenstände und Sach-
anlagen ist unter Angabe der Abschreibungen des
Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der
Anlagenspiegel ist als Anlage zur Bilanz im Jahresabschluss
enthalten.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen
0,00 €
Vorjahr
82.028,22 €
Die Bewertung der Forderungen wurden gem. § 253
HGB vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind sämtlich binnen
eines Jahres fällig.
Sonstige Vermögensgegenstände
299.348,72 €
Vorjahr
256.842,90 €
Die sonstigen Vermögensgegenstände
resultieren aus Steuerrückerstattungen und einem
Darlehen an die MCE AG.
Eigenkapital und Rücklagen
Stammkapital
25.000,00 €
Vorjahr
25.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
T€ 647 (VJ T€ 502) mit einer Restlaufzeit von 1 -
5 Jahren T€ 0,0 und weniger als 1 Jahr
T€ 2 (VJ T€ 16).
Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 II HGB) aufgestellt.
Gesellschafter:
Alleinige Gesellschafterin der MCR Engineering GmbH
zum 31.12.2023 ist Frau Veronika Lüpertz,
Mönchengladbach.
Geschäftsführer:
Alleiniger Geschäftsführer im Jahre 2023
war Herr Ralf Ehrhardt, Mönchengladbach.
Bezüge:
Auf Nennung der Bezüge des
Geschäftsführers wird gem. § 285 Abs. 1 Nr.
9a)
und b) HGB und gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Mönchengladbach, den 05.05.2025
MCE Engineering GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2025
festgestellt.
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