Futura Fundamentsysteme GmbH
Westring 29, 24850 Schuby, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Abdullah Salman seit 26.2.2025 | Prokura |
Tanja Wilhelm seit 27.6.2024 | Geschäftsführer |
Arie Hottgenroth seit 16.4.2021 | Geschäftsführer |
Marlies Alexander seit 10.6.2009 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Futura Fundamentsysteme GmbHSchubyJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023der Futura Fundamentsysteme GmbHI. Grundlagen des Unternehmens Die Futura Fundamentsysteme GmbH vertreibt, plant, produziert und montiert bundesweit unternehmenseigene Systeme der FUTURA EnergieSpar-Bodenplatten. Hierfür unterhalten wir neben dem Hauptstandort in Schuby Niederlassungen in Essen, Lorsch, Ismaning und Naumburg. Das gedämmte und beheizte Bodenplattensystem zur Horizontalgründung findet Anwendung im Haus- und Wohnungsbau sowie im Wirtschafts- und Gewerbebau, wobei Ressourcenschutz und Energieeffizienz unser Produkt auszeichnen. In unserem Marktsegment sind wir seit Jahren der führende Anbieter in der Entwicklung und Ausführung. Die Futura Fundamentsysteme GmbH ist Mitglied der DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen). Am Unternehmenssitz in Schuby sind neben der Produktion auch die zentralen Verwaltungsbereiche, wie Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Personal, Einkauf sowie die Baustellendisposition verortet. Mit dem Ziel einer guten nationalen Abdeckung, sind die Mitarbeitenden aus Vertrieb, Bauleitung, Statik, Bauzeichnung und Montage an allen fünf Standorten angesiedelt. Die Geschäftsführung ist an den Standorten Schuby und Essen ansässig. Absatzmarkt ist im Wesentlichen Deutschland. In Einzelfällen werden Bauvorhaben in den Nachbarländern Österreich, Schweiz, Luxemburg und Frankreich umgesetzt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Bauwirtschaft verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang des Bauvolumens um rund 1 % im Vergleich zum Vorjahr 2022. Die Gesamtumsätze in der Bauwirtschaft gingen um 5,3 % zurück, insbesondere im Wohnungsbausektor. Ursächlich hierfür sind Zinssteigerungen, Kürzungen in der Förderkulisse für den Bau von Wohnhäusern sowie die durch Material-, Lohn- und Energiekosten getriebenen, deutlich gestiegenen Baukosten. Gleichwohl trug das Baugewerbe mit 6,2 % zur gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung bei. Der Anteil des BIP, welches für Bauinvestitionen verwendet wurde, lag bei 11,8 %. Anteilig waren 2023 5,8 % der in Deutschland Erwerbstätigen in der Bauwirtschaft beschäftigt. Die Nachfrage im Segment des Gewerbebaus ist im Jahr 2023 durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geprägt, sodass ein Rückgang von 0,9 % gegenüber 2022 verzeichnet wurde. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser Trend im Jahr 2024 zunächst fortsetzen wird. Die weitere Entwicklung wird davon abhängen, inwieweit geplante Bauvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft noch zum Bedarf des Unternehmens passen, oder ob für die weitere Unternehmensentwicklung andere Maßnahmen umzusetzen sind. Für den Bereich des Wohnungsbaus wird auch für 2024 eine weiterhin angespannte Auftragslage erwartet, mithin ein weiterer Rückgang im Vergleich zu 2023 in Höhe von 3,4 %. Zuwächse sind aufgrund des knappen Wohnraums lediglich in den Segmenten des institutionellen Wohnungsbaus sowie der Sanierung zu erwarten. Bedingt durch veränderte Arbeits- und Lebensbedingungen, wie Home-Office und Online-Shopping verändern sich die gewerblichen Flächenbedarfe, sodass insbesondere die Nachfrage nach Verwaltungs- und Büroneubauten zurückgeht. Das Niveau im Segment der Lager- und Handelsgebäude blieb weitestgehend stabil. Ein leichtes Wachstum war jedoch im Bereich der Fabrik- und Werkstattgebäude zu verzeichnen. Die Preisentwicklung war bis zum Frühsommer 2023 durch stark steigende Baumaterialpreise geprägt. In der zweiten Jahreshälfte ließ sich bei zahlreichen Materialien, wie Stahl und Bauholz ein leichter Preisrückgang verzeichnen. Bei energieintensiven Produkten wie Zement und Beton liegen die Preise jedoch weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als noch vor der Energiekrise. Für 2024 wird in den Prognosen mit einem weiteren Rückgang der Baupreise von durchschnittlich 3,2 % ausgegangen. Am 1. Januar 2024 lag der Bundesecklohn der Arbeiter im westdeutschen Bauhauptgewerbe bei EUR 21,15, in Ostdeutschland leicht darunter. Daraus ergibt sich für den Zeitraum von 2007 bis 2024 im Jahresdurchschnitt im Westen eine Steigerungsrate von 2,6 % und im Osten von 3,1 %. Die Lohnzusatzkosten (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, bezahlte Feiertage, Weihnachtsgeld, Urlaubsvergütung, Wegekostenentschädigungen, Winterbeschäftigungsumlage, etc.) summieren sich in Westdeutschland inzwischen auf 89 % und in Ostdeutschland auf 85 % des Grundlohns. Die Umsatzrendite vor Steuern fiel entsprechend der Umsatz- und Aufwandsentwicklung ebenfalls geringer aus, und sank durchschnittlich von 10,1 % auf 3,9 % bis 4,6 % bei Unternehmen der Größenklasse mit mehr als 10 Mio. EUR Jahresumsatz. Die Eigenkapitalquote sank ebenfalls von durchschnittlich 23,6 % auf 19,6 %. 2. Geschäftsverlauf Die beauftragte Fläche ist im Geschäftsjahr um insgesamt 39 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken, wobei der Anteil der gewerblichen Flächen um 30 %, der Anteil der privaten Flächen sich um 58 % weiter vermindert hat. Der durchschnittliche Auftragswert stieg im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 37 % auf rund TEUR 69,7. Im Berichtsjahr wurden 1.509 Angebote versendet, im Vorjahr waren dies noch 3.070. Gleichzeitig reduzierte sich die Vertragsabschlussquote von 10,2 % in 2022 auf 5,96 % in 2023. 3. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Das Anlagevermögen beträgt 38,4 % der Bilanzsumme und ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Nennenswerte Investitionen in das Anlagevermögen erfolgten im Berichtsjahr nicht, sodass sich der Wert des Anlagevermögens im Wesentlichen um die laufenden Abschreibungen veränderte. Prägend für das Umlaufvermögen sind die Kassen- und Bankguthaben, die aus erhaltenen Kundenanzahlungen sowie der Liquidität aus Gewinnvorträgen ergeben. Analog zur Auftragslage reduzierte sich der Wert der in Ausführung befindlichen Bauleistungen um 66 %. Das Eigenkapital reduzierte sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um rd. TEUR 400, wesentlich hierfür ist die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten spiegelt analog zu den erhaltenen Anzahlungen die Auftragsentwicklung im Berichtszeitraum wider, so reduzierten sich die erhaltenen Kundenanzahlungen um rund 1,5 Mio. EUR. Die Vermögenslage ist geordnet, die Vermögens- und Kapitalstruktur ist solide. Die Eigenkapitalquote liegt im Berichtsjahr bei 53,5 %. Eigenkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 30,68 % auf 22,81 % und von 4,9 % auf 4,2 %. 4. Finanzlage Im Rahmen unseres Finanzmanagements stellen wir sicher, dass sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachgekommen werden kann. Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich in Euro, sodass Währungsrisiken nicht bestehen. Die Mittelherkunft oder die Mittelverwendung ergibt sich aus der folgenden Kapitalflussrechnung nach DVFA/ SG:
5. Ertragslage 1. Umsatzentwicklung Im Jahr 2023 konnte ein Umsatz i. H. v. TEUR 16.443 erzielt werden und hat somit zu einer Umsatzminderung von 25 % gegenüber dem Vorjahresumsatz (TEUR 21.806) geführt. Dies ist im Wesentlichen auf den Auftragsrückgang zurückzuführen. 2. Aufwands- und Ertragsentwicklung Der Jahresüberschuss 2023 ist mit TEUR 694 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.058) gesunken. Mit den um 5,36 Mio. EUR gesunkenen Umsätzen, Bestandsminderungen unfertiger Erzeugnisse i. H. v. TEUR 550 sowie um TEUR 69 gesunkenen sonstigen betrieblichen Erträgen gehen Minderungen im Materialkostenbereich i. H. v. 4,8 Mio. EUR, um 1 Mio. EUR gesunkene Personalkosten sowie um TEUR 265 gesunkene sonstige betriebliche Aufwendungen einher. Die Materialeinsatzquote hat sich gegenüber 2022 um 9,89 % im Durchschnitt reduziert. 3. Personalbereich Per 31.12.2022 wurden insgesamt 115 Mitarbeitende beschäftigt, davon 4 Auszubildende sowie 52 gewerblich Beschäftigte. Entsprechend der Auftragssituation erfolgte im Berichtsjahr ein Abbau von 23 Stellen, davon entfallen 16 auf den Bereich der gewerblich Beschäftigten und 7 auf den Bereich der Angestellten. Per 31.12.2023 betrug die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt 98. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Messung des Unternehmenserfolgs erfolgt auf Basis der sich aus der Buchhaltung ergebenden Ergebnis- und Kennzahlen. Im Berichtsjahr lag der Fokus im Wesentlichen auf dem Rohergebnis, der Eigenkapitalquote, der Umsatzrendite sowie dem jeweiligen Auftragsbestand einhergehend mit der Ausführungsplanung der einzelnen Kundenaufträge. III. Prognosebericht Für das Jahr 2024 wird entsprechend der Indikatoren ein weiterer Umsatzrückgang im Bereich des Gewerbebaus erwartet, da die Kunden aktuell die geplanten Investitionen in Anbetracht der geänderten Rahmenbedingungen überprüfen. Im Bereich des privaten Wohnbaus erwarten wir ebenfalls keine Erholung, da davon auszugehen ist, dass sowohl das Zinsniveau als auch die Baupreise nicht signifikant sinken werden. Ausgehend von den Preisentwicklungen Ende des Berichtsjahres gehen wir von einer leichten Entspannung der Materialbezugspreise bei Stahl und Bauholz aus, während die Preise für Beton sowie Logistikleistungen unverändert hoch bleiben dürften. Mit Blick auf die Schwierigkeit am Arbeitsmarkt Fachkräfte- und Arbeitskräfte zu gewinnen, wird soweit möglich an der bestehenden Personaldecke festgehalten. Es werden jedoch in Abhängigkeit zur Auftragsentwicklung die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld genutzt werden. In Folge der im Berichtsjahr ausgesprochenen Kündigungen werden jedoch weitere Arbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2024 enden, sodass sich die Mitarbeiteranzahl im Bereich Verwaltung um weitere drei reduzieren wird. Zudem endet mit Wirkung zum 31. Januar 2024 das Anstellungsverhältnis von Christian Maxeiner. Die Nachbesetzung der kaufmännischen Geschäftsführung ist durch Einstellung von Frau Wilhelm bereits erfolgt. Mit Blick auf die aktuelle Auftragslage und die damit verbundenen Unsicherheiten erfolgte eine Erweiterung der Leistungsindikatoren dergestalt, als dass monatliche Soll-Ist-Vergleiche sowohl in Bezug auf die unterjährige Betriebsergebnis- und Liquiditätsrechnung als auch in Bezug auf die Entwicklung des Auftragsbestandes implementiert wurden. Hiermit soll die Möglichkeit geschaffen werden, möglichst frühzeitig weitere erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus werden wir die auftragsarmen Zeiten zur Restrukturierung unserer Prozesse sowie dem weiteren Ausbau digitalisierter bzw. automatisierter Arbeitsprozesse nutzen. Ziel ist es, die in den vergangenen Jahren aufgebaute Verwaltungsstruktur effizienter zu gestalten, sodass bei einer Steigerung des Auftragsbestandes diese auch bearbeitet werden können. Zudem ist geplant, das Online-Marketing des Unternehmens zielgruppengerecht zu modernisieren und gezielten Content zum Produkt zu produzieren, um so zusätzliche Interessentenadressen für die vertriebliche Ansprache zu generieren und in diesem Zusammenhang für uns wesentliche Themen, wie die Nachhaltigkeit unserer EnergieSpar-Bodenplatte an die Kunden zu spiegeln. Als Planansatz für das Geschäftsjahr 2024 haben wir unter Berücksichtigung des Auftragsbestandes einen Gesamtumsatz in Höhe von 11,4 Mio. EUR unterstellt. Der berechnete Aufwand für Materialeinsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Materialverbrauch pro Bauvorhaben sowie den jeweiligen Einkaufspreisen, es wurde eine leichte Preisentspannung entsprechend der Prognoseberichte angenommen. Die Personalkosten wurden unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Mitarbeiterabbaus fortgeschrieben. Weitere Maßnahmen, wie z. B. die Reduzierung des Fuhrparks entsprechend der Mitarbeiterveränderung sowie die Optimierung der Lieferverträge für Energie sowie Versicherungen, wurden bereits eingeleitet. Auch hier werden unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen Reduktionen der Gemeinkosten möglich sein. Insgesamt gehen wir davon aus, im Jahr 2024 ein positives Unternehmensergebnis zu erreichen. IV. Chancen- und Risikobericht Die zur Verfügung stehenden Systeme zur Überwachung der laufenden Geschäftsvorfälle und Erkennung von Risiken haben sich bewährt und werden kontinuierlich geprüft und aktualisiert. Risiken bestehen im Bereich der Akquise von Fach- und Arbeitskräften in allen Unternehmensbereichen sowie in der Anpassung der Organisations- und Arbeitsstruktur im Unternehmen. Insbesondere in den verwaltenden und planenden Bereichen bieten diese Risiken gleichwohl erhebliche Chancen, wenn in der auftragsarmen Zeit freie Kapazitäten in Prozessoptimierungen sowie Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen investiert werden. Ziel ist es, die Organisation und das Arbeiten im Unternehmen so zu gestalten, dass mit Hilfe moderner Software die Bearbeitung von Aufgaben, gleich in welchem Unternehmensbereich, einfacher wird und mehr Zeit für die Kundenkontakte sowie die Bauausführung zur Verfügung steht. Kostenschwankungen bei Baumaterialien begegnen wir mit angepassten Vertragsbedingungen, sodass diese Steigerungen an die Kunden zumindest teilweise weitergeben werden können. Zudem pflegen wir die Beziehungen zu unseren langjährigen Hauptlieferanten und arbeiten mit diesen vertrauensvoll und verlässlich zusammen. Gerade in Situationen von Materialknappheit führte dies in der Vergangenheit dazu, dass wir bevorzugt beliefert wurden und so einen Wettbewerbsvorteil nutzen konnten. Angesichts der weiterhin hohen Preise für in der Herstellung energieintensive Baustoffe, wie z. B. Zement, sehen wir uns im Vorteil gegenüber den Mitbewerbern, die traditionelle Streifenfundamente errichten. Unsere EnergieSpar-Bodenplatte kommt mit deutlich weniger dieser Rohstoffe aus. Dies wird sich unseres Erachtens künftig auch unter Berücksichtigung der zu erreichenden Klimaschutzziele sowie der ESG-Berichterstattung positiv auf unsere Auftragsentwicklung auswirken. Um die Risiken des Zahlungsausfalls bei Kunden zu minimieren, vereinbaren wir in der Regel mit unseren Kunden Vorkassezahlungen, alternativ bieten wir gewerblichen Kunden auch Bauabschlagszahlungen oder Teilzahlungen an. In diesen Fällen stellt uns der Kunde entweder eine Zahlungsbürgschaft oder wir schließen eine Kreditversicherung ab. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation des Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend;? es sind keine Engpässe zu erwarten.
Schuby, 18. November 2024 gez. Arie Hottgenroth gez. Tanja Wilhelm BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang zum 31. Dezember 2023Futura Fundamentsysteme GmbHI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Futura Fundamentsysteme GmbH, Schuby, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 964 SL geführt. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Futura Fundamentsysteme GmbH ist nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Futura Fundamentsysteme GmbH wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen, im Zugangsjahr zeitanteilig, vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die in 2023 angeschafften digitalen Wirtschaftsgüter wurden auf ein Jahr linear abgeschrieben, die Abschreibung wurde pro rata temporis berechnet. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen. Ein Zu- oder Abgang der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird im jeweiligen Jahr des tatsächlichen Zu- oder Abgangs erfasst. Die Finanzanlagen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt oder den niedrigeren beizulegenden Werten. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 2 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderung gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages, d. h. unter Berücksichtigung der voraussichtlichen im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt und voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2 % p. a. zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz 1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte sind unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 3.417.998,66 (Vorjahr: € 4.718.505,63) enthalten. 3. Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 hatten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Januar 2023 vollständig getilgt. Darüber hinaus bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte bei den Vorräten, die die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besichern. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen im Jahr 2023 beträgt T€ 293. Die Pachtverträge laufen im Wesentlichen auf unbestimmte Zeit. Daneben bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 302. Diese Verträge sind teilweise unbefristet, die befristeten Vereinbarungen haben Restlaufzeiten zwischen einem und 57 Monaten. 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
2. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Arie Hottgenroth (Bauingeneur) und Christian Maxeiner (Kaufmann) geführt, wobei Herr Maxeiner zum 10. November 2023 aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist. Am 1. Juni 2024 wurde Frau Tanja Wilhelm (Betriebswirtin) zur Geschäftsführerin bestellt. 3. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt € 693.900,25. Der Bilanzgewinn in Höhe von € 3.011.898,91 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Schuby, 18. November 2024 gez. Arie Hottgenroth gez. Tanja Wilhelm Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Schuby, den 18. November 2024 gez. Arie Hottgenroth gez. Tanja Wilhelm Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Futura Fundamentsysteme GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Futura Fundamentsysteme GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Futura Fundamentsysteme GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Itzehoe, 18. November 2024 WAP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sebastian Heesch, Wirtschaftsprüfer |
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