TroService
Verwaltungs GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.461,58 |
19.522,60 |
| I.
Finanzanlagen |
19.461,58 |
19.522,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
882.606,93 |
2.883,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
382.584,16 |
2.860,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
500.022,77 |
22,77 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
124.048,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
902.068,51 |
146.454,38 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.541,20 |
39.930,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.976,61 |
14.366,25 |
| B.
Rückstellungen |
799.518,29 |
30.317,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.009,02 |
76.206,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
902.068,51 |
146.454,38 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Firma
TroService Verwaltungs GmbH mit Sitz in Troisdorf,
geschäftsansässig in 53840 Troisdorf,
Mülheimer Str. 26, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5008, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie und
der Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Auf
die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende
Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten
Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der
teilweisenVerwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet. Das Gliederungsschema der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des BilRUG.
B.
ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und Bankguthaben sind mit ihrem
Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel
zu entnehmen. Die Bewertung ist zu Anschaffungskosten
erfolgt.
2. Forderungen
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von Euro 382.584,16 (Zinssatz 1%). Im Vorjahr ist
diese Forderung ist zu Gunsten des Gesellschafters zur
Absicherung seiner Versorgungsansprüche aus der ihm
erteilten Pensionszusage verpfändet worden (siehe Nr.
3).
3. Rückstellungen für Pensionen
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode,
Anwartschaftsbarwertverfahren).
Wie im Vorjahr wird ein Rechnungszinssatz von 2,71%
(Vorjahr 3,21%) verwendet. Unter Außerachtlassung des
Einzelbewertungsgrundsatzes wurde die sogenannte
"Vereinfachungsregel" des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in
Anspruch genommen und dieser Rechnungszinssatz als
durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
für eine Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt.
Die Ermittlung und Bekanntgabe der Rechnungszinssätze
erfolgt nach Maßgabe der
Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche
Bundesbank. Bei der Berechnung zur Berücksichtigung
des Rententrends wurde die zugesagte Dynamik
berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellung für die
Rentenanwartschaften wurde unter Verwendung der Richttafeln
von Prof. Dr. Klaus Heubeck von 2018 G berechnet.
Im Vorjahr wurden die Rückstellungen für
Pensionen entgegen dem Vorjahresausweis in Höhe ihres
Erfüllungsbetrags von Euro 778.208,00 (VJ: Euro
749.797,00) nicht mit den Vermögensgegenständen,
die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen
sind und ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
verrechnet, da die Verpfändungsvereinbarung aufgehoben
worden ist.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung für Pensionen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
Euro 68.510,00 (VJ: Euro 78.578,00). Gemäß
§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB in der ab 17.03.2016 geltenden
Fassung, welcher gem. Art. 75 Abs. 7 EGHGB anwendbar ist,
ist der Unterschiedsbetrag von Euro Euro 68.510,00
ausschüttungsgesperrt.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 14.690,42 (VJ:
Euro 12.428,91). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (VJ: Euro
0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern Euro in
Höhe von 13.888,15 (VJ: Euro 11.026,80).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von Euro 802,27
(VJ:
Euro 1.402,11).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresüberschuss des Berichtsjahrs wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse
Es bestehen zum 31.12.2019 keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2019 bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
4. Geschäftsführer
Geschäftsführer der TroService Verwaltungs
GmbH sind die Herren Johannes Kohnen, Troisdorf, bis zum
31.12.2019 und Manfred Kohnen, Bonn-Geislar.
Die TroService Verwaltungs GmbH ist persönlich
haftende Gesellschafterin der TroService GmbH & Co. KG
und der TroService Elektro GmbH & Co. KG.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Troisdorf, den 24. August 2020
Manfred
Kohnen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2020 festgestellt.
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