GHR-Invest GmbH
Albert-Ihle-Straße 28B, 22113 Oststeinbek, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Gröpl seit 4.2.2011 | Geschäftsführer |
Holger Höltke seit 4.2.2011 | Geschäftsführer |
Jürgen Ruprecht seit 4.2.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GHR-Invest GmbHOststeinbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf und wird gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt, wobei die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB) Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Dies gilt auch für im Berichtsjahr zugegangene Vermögensgegenstände mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe grundsätzlich mit den effektiven Einstandspreisen bewertet. Bei den in den Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen enthaltenen Modulen erfolgt die Bewertung - entgegen dem Vorjahr - nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Die Bewertung der unfertigen Leistungen ergibt sich aus den anteiligen bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen. Dabei erfolgt die Bewertung zu Herstellungskosten inklusive angemessener Teile von Verwaltungskosten. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die grundsätzlich alle innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Hamburg, den 02. September 2013 Juergen Ruprecht Martin Groepl Holger Hoeltke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.09.2013 |
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