Henry
Jaquet GmbH
Bad
Sachsa
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.452,49 |
1.595,49 |
| I.
Sachanlagen |
1.452,49 |
1.595,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
112,64 |
65,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112,64 |
65,30 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
890,72 |
138,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.455,85 |
1.799,17 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
25.702,97 |
24.961,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
752,34 |
741,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
890,72 |
138,38 |
| B.
Verbindlichkeiten |
2.455,85 |
1.799,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.455,85 |
1.799,17 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) für Kapitalgesellschaften in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 29.05.2009
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge war nicht vorzunehmen.
Für den Anhang sind aufgrund der
Größenmerkmale der Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen nach den
Bestimmungen des § 288 HGB in vollem Umfang in
Anspruch genommen.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde mit den
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten sowie
anderen Erleichterungen gemäß Artikel 67 EGHGB
weiterhin angewendet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
- § 284 Abs. 2 HGB
Die Aktiva und Passiva werden in der Bilanz
vollständig wiedergegeben.
AKTIVA
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Ab-schreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und im steuerlich
zulässigen Rahmen vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
bilanziert.
PASSIVA
Das Stammkapital ist in Höhe seiner Eintragung
in das Handelsregister ausgewiesen.
3.
Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a
HGB
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen betragen weniger als ein Jahr.
4.
Eventualverbindlichkeiten - §§ 251 und 268
Abs. 7 HGB
Eventualverbindlichkeiten bestanden nicht.
5.
Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1 / 323
Abs. 1 / 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beträgt € 752,34. Er
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
6.
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
- § 285 Nr. 9c HGB / 42
Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestand per
31.12.2011 eine Verbindlichkeit in Höhe von €
2.159,34. Die Verbindlichkeit ist mit 2,25% (2% über
dem Basiszinssatz) per Stand 31.12.2011 verzinst worden.
7.
Sonstige Angaben
Der Geschäftsbetrieb ist vorübergehend
stillgelegt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt € 890,72. Die Gesellschaft ist bilanziell
überschuldet.
Henry
Jaquet
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt.
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