Sparkasse Berchtesgadener Land
Bad Reichenhall
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
der Sparkasse Berchtesgadener Land zum 31. Dezember
2023
Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und
-controllingprozessen an die neuen Anforderungen für
die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der
Darstellungsstetigkeit im Risikobericht
zulässigerweise durchbrochen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im
Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
gleichermaßen für jedes Geschlecht.
1. Grundlagen der Sparkasse und
Geschäftsmodell
Die Sparkasse Berchtesgadener Land ist eine
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit
Sitz in Bad Reichenhall. Träger der Sparkasse ist der
Sparkassenzweckverband Berchtesgadener Land. Mitglieder des
Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Berchtesgadener
Land, die Städte Laufen und Freilassing und die
Marktgemeinde Teisendorf. Grundsätzlich betreibt die
Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es
das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses
Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der
Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand
und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus 3
Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung,
vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der
Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die
Geschäfte der Sparkasse und überwacht den
Vorstand. Die Sparkasse Berchtesgadener Land ist Mitglied
des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem
Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie
haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen
gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des
Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten
des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied
im Sparkassenverband Bayern und über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse Berchtesgadener Land unterliegt dem
Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage
der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und
alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand ausreichend mit geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31.
Dezember 2023 unterhält die Sparkasse Berchtesgadener
Land 15 Geschäftsstellen und 2 Geldautomaten-Standorte
in ihrem Geschäftsgebiet.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogenen Rahmenbedingungen
Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt,
was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum
schwächte. Zudem bremsten die in fast allen
Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die
Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den
Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF)
beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf
insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023
überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum
gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 %
realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).
In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023
hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls
Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst
zeitlich verzögert nach. Somit war im
Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren
Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der
Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der
private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die
Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %
(Quelle: DSGV).
Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland
wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher
Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch
der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten
abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast
völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken
preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der
Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).
Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust.
Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung
und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der
Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier
Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).
Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft
ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im
Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden
werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf
Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische
Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität
bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 %
im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter
allen Bundesländern. Im Geschäftsgebiet der
Sparkasse liegt sie bei 3,6 % (Quelle: Bundesagentur
für Arbeit).
Die geldpolitische Bremsung war in fast allen
großen Währungen in diesem Ausmaß und in
dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden
die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden
Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst
2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der
Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle:
DSGV).
Die oben geschilderten Rahmenbedingungen waren bzw.
sind Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung im
Geschäftsgebiet der Sparkasse.
Das Berchtesgadener Land ist ein attraktiver
Wirtschaftsraum für Unternehmen und Fachkräfte.
Neben dem Tourismus spielen vor allem mittelständische
Industriebetriebe, Handwerker und Dienstleister
wirtschaftlich eine bedeutende Rolle.
Es besteht ein leistungsstarker Branchenmix aus
größeren, mittleren und kleineren Betrieben mit
hoher Technologieorientierung und internationaler
Ausrichtung.
Die Industrie- und Handelskammer verzeichnete im Jahr
2021 insgesamt 8.364 Mitgliedsunternehmen im
Berchtesgadener Land. Dabei standen die "sonstigen
Dienstleistungen" mit 42 % unangefochten an der Spitze,
gefolgt vom Einzelhandel (17 %), dem produzierenden Gewerbe
(12 %) sowie dem Hotel- und Gaststättengewerbe (11 %).
Auch das Handwerk ist im Berchtesgadener Land ein
wichtiger Wirtschaftsfaktor. Im Jahr 2021 zählte die
Handwerkskammer insgesamt 1.943 Betriebe mit 7.700
tätigen Personen.
Das Marktumfeld des Berchtesgadener Landes bietet
für die Sparkasse nicht die wirtschaftlichen
Geschäftsmöglichkeiten wie viele andere
Landkreise Bayerns. Der Kaufkraftindex lag 2023 mit 96,5
weiterhin deutlich (12,2 Pp.) unter dem Wert von Bayern
(Quelle: MB-Research, Nürnberg).
Nach der derzeit aktuellsten "Prognos-Studie"
(Zukunftsatlas der Regionen) belegte der Landkreis
Berchtesgadener Land im Jahr 2022 den Rang 195 von
insgesamt 400 deutschen Regionen und hat sich damit
gegenüber der letzten Studie aus dem Jahr 2019 um 23
Plätze verschlechtert. Der Zukunftsatlas zeigt die
Positionierung der jeweiligen Region im Standortwettbewerb
und die Entwicklung ihrer Zukunftschancen. Die Studie
untersucht die Themenfelder Demografie, Arbeitsmarkt,
Wettbewerb und Innovation, Wohlstand und soziale Lage.
Die Einwohnerzahl im Landkreis Berchtesgadener Land
hat sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 nicht
signifikant geändert. Dennoch erreichte die
Einwohnerzahl (107.667) im Jahr 2022 ihren höchsten
Wert im Beobachtungszeitraum (Quelle: Bayerisches Landesamt
für Statistik).
2.2 Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar:
| ― |
Geschäftsverlauf:
Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der
Kundeneinlagen und der Bilanzsumme
|
| ― |
Vermögenslage:
Eigenmittelzuführung und
Eigenmittelausstattung
|
| ― |
Finanzlage: Liquidity Coverage
Ratio (LCR), Net Stable Funding Ratio (NSFR) und die
Survival Period
|
| ― |
Ertragslage: Betriebsergebnis
vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und
Cost-Income-Ratio (CIR).
|
2.3 Geschäftsverlauf
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der
gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen
ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein
deutlicher Rückgang erwartet wird.
Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 2.035,5 Mio.
EUR. Der Rückgang von 49,3 Mio. EUR oder 2,4 % im
Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf den
Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (50,2 Mio. EUR bzw. 22,2 %)
zurückzuführen. Um die fälligen GLRG II
Anlagen zu bedienen, das Kreditwachstum zu finanzieren und
die rückläufigen Kundeneinlagen zu kompensieren
wurden Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute und
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere) in Höhe von 67,8 Mio. EUR (9,1 %)
abgebaut. Gleichermaßen ist ein Rückgang des
Geschäftsvolumens (Bilanzsumme,
Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche
Kreditzusagen) um 52,1 Mio. EUR oder 2,4 % auf 2.124,3 Mio.
EUR zu verzeichnen.
In Folge der Zinsentwicklung und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche
Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch
liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der
Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach §
340f HGB mit 1.247,6 Mio. EUR um 15,3 Mio. EUR (1,2 %) wie
erwartet über dem Vorjahresniveau. Die
Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Nachfrage
nach Wohnungsbaukrediten und dem erhöhten
Liquiditätsbedarf bei öffentlichen Haushalten
zurückzuführen.
Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute,
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich deutlich um
67,8 Mio. EUR auf 676,4 Mio. EUR.
Die Immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen haben
sich um 3,5 Mio. EUR auf 34,3 Mio. EUR (11,3 %)
erhöht. Ursächlich ist der Erwerb von Immobilien.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten war ein Rückgang um 50,2 Mio. EUR auf
176,5 Mio. EUR (22,2 %) zu verzeichnen, was
hauptsächlich in einer Fälligkeit von GLRG III
Anlagen begründet ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben
sich, entgegen unserer Erwartung eines deutlichen
Rückgangs, nur geringfügig um 6,2 Mio. EUR auf
1.629,4 Mio. EUR (0,4 %) reduziert. Während die
Spareinlagen mit 312,3 Mio. EUR um 76,7 Mio. EUR (19,7 %)
deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die
anderen Verbindlichkeiten mit 1.317,2 Mio. EUR eine
deutliche Steigerung von 70,5 Mio. EUR oder 5,7 % auf.
Ursächlich hierfür waren insbesondere
Umschichtungen aus den täglich fälligen
Verbindlichkeiten von Privatpersonen. Die täglich
fälligen Verbindlichkeiten sind neben den
Umschichtungen auch aufgrund von Abflüssen volatiler
Einlagen von öffentlichen Haushalten um 104,4 Mio. EUR
(8,4 %) von 1.238,5 Mio. EUR auf 1.134,1 Mio. EUR gesunken.
Einige Sparten des Dienstleistungs- und
Verbundgeschäftes haben sich deutlich negativ
entwickelt. In den Sparten
Immobilienvermittlungsgeschäft, Bauspargeschäft,
Versicherungsgeschäft "Leben" und Leasing mussten
Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen
werden. Dagegen waren in den Sparten
Wertpapiergeschäft (Umsatz) und
Versicherungsgeschäft (alle Sparten außer Leben)
positive Veränderungen beim Vertragsvolumen zu
verzeichnen.
2.4 Vermögenslage
In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der
Sparkasse dargestellt:
| AKTIVA |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
in % BS |
in % BS |
| Barreserve |
28.251 |
26.366 |
1,4 |
1,3 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
159.903 |
201.645 |
7,9 |
9,7 |
| Forderungen an
Kunden |
1.247.599 |
1.232.343 |
61,3 |
59,1 |
|
Wertpapiergeschäft |
516.490 |
542.533 |
25,4 |
26,0 |
| Beteiligungen u. Anteile
an verb. Unternehmen |
30.212 |
30.212 |
1,5 |
1,4 |
| Immaterielle Anlagewerte
u. Sachanlagen |
34.298 |
30.818 |
1,7 |
1,5 |
| Sonstiges |
18.782 |
20.936 |
0,9 |
1,0 |
| Bilanzsumme (BS) |
2.035.535 |
2.084.854 |
100,0 |
100,0 |
| davon
Anlagevermögen |
363.556 |
362.503 |
17,9 |
17,4 |
| PASSIVA |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
in % BS |
in % BS |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
176.477 |
226.716 |
8,7 |
10,9 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
1.629.441 |
1.635.683 |
80,0 |
78,5 |
| Eigenkapital (inkl.
Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g
HGB) |
194.168 |
188.792 |
9,5 |
9,1 |
| Sonstiges |
35.449 |
33.662 |
1,7 |
1,6 |
| Bilanzsumme (BS) |
2.035.535 |
2.084.854 |
100,0 |
100,0 |
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des
Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen
Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und
Kapitalmärkte mit deutlich höheren
Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. der Zuführung
zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB
und zum Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g
HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich
der Vermögenslage wurden erreicht.
Aufgrund der im Geschäftsverlauf beschriebenen
Entwicklungen ergaben sich in der Bilanzstruktur
gegenüber dem Vorjahr geringfügige
Veränderungen. Der Anteil der Forderungen an
Kreditinstitute sank von 9,7 % auf 7,9 %, der Anteil des
Wertpapiergeschäfts reduzierte sich von 26,0 % auf
25,4 % und in Folge erhöhte sich der Bestand an
Forderungen gegenüber Kunden von 59,1 % auf 61,3 %.
Auf der Passivseite ging der Anteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten von 10,9 % auf 8,7 %
zurück und der Bestand der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden erhöhte sich von 78,5 % auf 80,0
%.
Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu
beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird
die Sicherheitsrücklage 120,1 Mio. EUR betragen. Dies
entspricht einer Steigerung von 1,1 % gegenüber dem
Vorjahr.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse
über eine angemessene aufsichtsrechtliche
Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die
Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum
Gesamtrisikobetrag bei 17,4 % (Vorjahr 17,6 %). Die
Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,5 %, bestehend
aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG,
wurden im Berichtsjahr erwartungsgemäß jederzeit
eingehalten.
2.5 Finanzlage
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend
Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die
Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die
Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net
Stable Fund Ratio - NSFR). Auch sollte die Survival Period
im kombinierten Stressszenario - wie in der Risikostrategie
definiert - mehr als 3 Monate betragen. Die
prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage
haben sich erfüllt.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und
ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen
kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die
fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die
statistisch aus der Vergangenheit entwickelten
Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der
Zeitraum für die Prognose der
Liquiditätsentwicklung beträgt 5 Jahre. Die
eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der
Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden nicht in
Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von
gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde zum
Bilanzstichtag kein Gebrauch gemacht.
Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote
(Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den
Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im
gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am
Bilanzstichtag mit 170,2 % deutlich über dem
Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote
(Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig
über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie
betrug zum Bilanzstichtag 130,3 %. Ebenso war die Survival
Period im kombinierten Stressszenario im gesamten
Geschäftsjahr größer als 3 Monate.
2.6 Ertragslage
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine
detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der
Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das
danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die
ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und
Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des
Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge
und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden.
Die Ertragslage stellt sich auf Basis des
Betriebsvergleichs wie folgt dar:
| Posten des
Betriebsvergleichs |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
% |
| Zinsüberschuss |
31.601 |
27.587 |
4.014 |
14,6 |
|
Provisionsüberschuss |
15.507 |
15.743 |
-236 |
-1,5 |
| Sonstige ordentliche
Erträge |
2.587 |
2.464 |
123 |
5,0 |
| Gesamtertrag |
49.695 |
45.794 |
3.901 |
8,5 |
| Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen: |
29.932 |
27.863 |
2.070 |
7,4 |
| - Personalaufwand |
19.723 |
18.534 |
1.189 |
6,4 |
| - andere
Verwaltungsaufwendungen |
10.210 |
9.329 |
881 |
9,4 |
| Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
1.045 |
1.722 |
-677 |
-39,3 |
| Gesamtaufwand |
30.977 |
29.584 |
1.393 |
4,7 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
18.718 |
16.209 |
2.508 |
15,5 |
| Bewertungsergebnis
1) |
-12.259 |
-13.172 |
913 |
-6,9 |
| Betriebsergebnis nach
Bewertung |
6.459 |
3.037 |
3.422 |
112,7 |
| Neutrales Ergebnis |
-317 |
-333 |
16 |
-4,8 |
| Ergebnis vor
Steuern |
6.142 |
2.704 |
3.438 |
127,1 |
| Steuern |
-4.866 |
-1.404 |
-3.462 |
246,6 |
| Jahresergebnis |
1.276 |
1.300 |
-25 |
-1,9 |
1) Einschließlich der Zuführung zu
den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und
zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB.
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der
Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit
verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen
Zins- und Kapitalmärkte, mit einem deutlichen
Rückgang beim Betriebsergebnis vor Bewertung, einem
deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio und einer
deutlichen Verbesserung beim Betriebsergebnis nach
Bewertung zu rechnen ist.
Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste
Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz
zu den Vorjahren und unseren Erwartungen verzeichnete
dieser einen deutlichen Anstieg. Ursächlich
hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld-
und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr
sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das
zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse
niedergeschlagen haben.
Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 wie
erwartet insgesamt leicht unter dem Vorjahreswert.
Ursächlich waren im Wesentlichen rückläufige
Erlöse aus dem Bauspar- und
Versicherungsgeschäft.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind wie
erwartet deutlich gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere
auf höhere Gehälter infolge von
Tariferhöhungen zurückzuführen. Darüber
hinaus wirkten sich höhere Aufwendungen für die
Finanz Informatik, für Kunden- und Kreditkarten und
allgemeine Preissteigerungen aus.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,92 %
der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) entgegen unseren
Erwartungen deutlich über dem Vorjahreswert von 0,78 %
der DBS.
Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur
Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio
(Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand
bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen
ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag)
beträgt 61,5 % (Vorjahr 63,2 %) und hat sich entgegen
unseren Erwartungen verbessert.
Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo
von 12,3 Mio. EUR um 0,9 Mio. EUR leicht günstiger aus
als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren
maßgeblich Zuschreibungen bei den Eigenanlagen, eine
leicht steigende Risikovorsorge im Kreditgeschäft,
Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude sowie
die Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und
die Zuführung zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken nach §340g HGB.
Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,32 %
der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) entsprechend unserer
Erwartungen um 0,17 %-Punkte über dem Vorjahreswert.
Das neutrale Ergebnis liegt auf Vorjahresniveau.
Mit 1,3 Mio. EUR weist die Sparkasse, im Vergleich
zum Vorjahr, einen nahezu konstanten Jahresüberschuss
aus.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt wie im
Vorjahr 0,1 %.
2.7 Zusammenfassende Beurteilung der
Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse
Die Sparkasse kann in Anbetracht der eingebrochenen
Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und
Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr
2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen
Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die
Vermögens- und Finanzlage als gut beurteilt werden.
Die Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen
Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden
Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde
durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.
3. Risikobericht
3.1 Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft |
|
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
|
Spreadrisiko |
|
Aktienrisiko |
|
Immobilienrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
wesentlichen Risiken werden mindestens vierteljährlich
ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads Aktien und
Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Risikoart |
Risikokategorie |
Limit |
Limitauslastung |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
Kunden- und
Eigengeschäft |
20,0 |
15,7 |
78,4 |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
50,0 |
36,1 |
72,1 |
|
Spreadrisiko |
13,0 |
12,6 |
96,5 |
|
Aktienrisiko |
2,0 |
1,2 |
61,6 |
|
Währungsrisiko |
1,0 |
0,6 |
64,7 |
|
Immobilienrisiko |
14,0 |
13,2 |
94,2 |
| Beteiligungsrisiko |
|
8,0 |
7,6 |
94,5 |
| Operationelles
Risiko |
|
15,0 |
14,2 |
94,5 |
|
Liquiditätsrisiko |
Refinanzierungskostenrisiko |
7,0 |
4,7 |
67,8 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
|
130,0 |
105,8 |
81,4 |
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von fünf
Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der
Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch
eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und
Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
3.2 Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
3.2.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren)
|
| ― |
Interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
Regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
Festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 57,0 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen sowie
38,1 % an Privatpersonen vergeben.
Die Branchenstruktur ist insgesamt ausgewogen. Einen
Schwerpunkt mit einem Anteil von 25,5% stellen die
Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen
dar.
Das Ländertransferrisiko, dass sich aus
unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist
für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das
an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte
Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 7,1%.
Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende
Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens
im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
|
Größenklassen |
Kreditvolumen |
|
Mio. EUR |
% |
| 0 bis 1 Mio. EUR |
796,2 |
52,0% |
| >= 1 bis 5 Mio.
EUR |
353,0 |
23,1% |
| >= 5 bis 10 Mio.
EUR |
151,0 |
9,9% |
| >= 10 bis 25 Mio.
EUR |
157,5 |
10,3% |
| >= 25 Mio. EUR |
72,1 |
4,7% |
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß
den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Ausfallwahrscheinlichkeit in % |
Anzahl in % |
Volumen in % |
| 1 bis 10 |
< 3,0 % |
96,1% |
94,9% |
| 11 bis 15C |
3,0 % bis 45,0 % |
3,0% |
3,2% |
| 16 bis 18 |
> 45,0% |
0,5% |
0,3% |
| ungeratet |
- |
0,4% |
1,6% |
Risikokonzentrationen bestehen keine.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird,
fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand
per 01.01.2023 |
Zuführung |
Auflösung |
Verbrauch |
Endbestand
per 31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen |
842,0 |
610,0 |
302,0 |
17,0 |
1.133,0 |
| Rückstellungen |
8,0 |
8,0 |
0 |
0 |
16,0 |
|
Pauschalwertberichtigungen |
1.227,0 |
546,7 |
0 |
0 |
1.773,8 |
| Pauschale
Rückstellungen |
229,7 |
92,4 |
0 |
0 |
322,1 |
| Gesamt |
2.306,8 |
1.257,1 |
302,0 |
17,0 |
3.244,9 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Volumen von 663,9 Mio. EUR und entfallen mit 62,1%
hauptsächlich auf Anleihen und Schuldverschreibungen
gefolgt mit 23,4% von den Tages- und Termingeldanlagen.
92,9% des A-Depotvolumens der Sparkasse verfügen
über ein Rating zwischen AAA und BBB und liegen damit
im sog. "Investment-Grade-Bereich". 0,2% des Bestandes sind
im "Non Investmentgrade" und 6,9% sind ungeratet. Bei den
Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend
um Anteile an Investmentfonds (inkl. Immofonds), Aktien,
sowie sonstige Produkte. Für die in
Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen
Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum,
die Volumina für Einzelinvestments sowie bei
Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren.
Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die
vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie
begrenzt.
Risikokonzentrationen bestehen keine.
3.2.2 Markpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre (Adverses Szenario drei Jahre) bei der
Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche
Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Modellvariante
Delta-Gamma) mittels der von der SR entwickelten
IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Ermittlung des wertorientierten
Zinsänderungsrisikos als zusätzliche
Information für zu tätigende Neuanlagen
Verkäufe bzw. Absicherungen auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer
Haltedauer von 90 Tagen mit einem Konfidenzniveau von
95% berechnet. Zur Beurteilung des
Zinsänderungsrisikos orientiert sich die
Sparkasse an einer definierten Benchmark.
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| TEUR |
-30.536 |
32.162 |
| in % der
Eigenmittel |
-15,96 |
16,81 |
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") und
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Modellvariante
Delta-Gamma) mittels der von der SR entwickelten
IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
SimCorp Dimension ("SCD")
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Modellvariante
Delta-Gamma) mittels der IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
3.2.3 Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands SVB
für die Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur
Diversifizierung gehalten werden.
3.2.4 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der strukturellen
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "RKR"
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
3.2.5 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist
das Rechtsrisiko enthalten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der Szenario
bezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
Systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und
adversen Szenario
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
3.2.7 Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 81,4 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit gegeben.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht
erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
nicht überhöht.
4. Voraussichtliche Entwicklung mit
ihren wesentlichen Chancen und Risiken
Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen
Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen
Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum
Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.
Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr
2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der
Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten
Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein
Seitwärts-Szenario unterstellt.
Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit
behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die
tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen
der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den
Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung
abweichen können.
4.1 Rahmenbedingungen
Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit
bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse
gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr
2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren
Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die
Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in
Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den
Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit
das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp
über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP
verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das
Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten
Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).
Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen
bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der
bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich
bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach
eine große Belastung für die Konjunktur im
Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist
darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu
rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt
unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle
Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die
bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau,
das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und
die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose
soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um
maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).
Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin
stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich
ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit
erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie,
Arbeit und Soziales).
4.2 Chancen und Risiken
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Zu den Risiken
gehören dabei vor allem die in der
Risikoberichterstattung dargestellten
unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.
Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich
im Einlagengeschäft der über Konditionen
geführte Wettbewerb verstärkt und weitere
Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht
auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg
unseres Zinsaufwands führen.
Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich
weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur
können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken.
Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen
auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.
Bei Immobilienfonds waren zuletzt verstärkte
Kündigungen bzw. Anteilsscheinrückgaben durch
Anleger zu beobachten. Bei einigen Fondsgesellschaften
führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit
einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds
unter Druck. Wir sehen das Risiko, dass bei einem Anhalten
dieser Entwicklung auch Teile unserer Investitionen in
Immobilienfonds von Kurskorrekturen betroffen sein
können und dies unsere Ertragslage belastet.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Darüber hinaus kann unser umfassender
Beratungsansatz positive Impulse für unser Wachstum
und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine
Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen
wir vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen.
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen
wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen
Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen
Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem
Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige
und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche
Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und
gewerblichen Kunden.
Das verstärkte Kostenmanagement bei den
Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt
zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der
Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als
regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile
auszubauen.
4.3 Geschäftsentwicklung der
Sparkasse
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem
leichten Wachstum, vorrangig getragen aus dem
Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und
Firmenkunden. Gleichzeitig wollen wir den Bestand an
Schuldscheindarlehen stabil halten.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg
aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte
Entwicklung bei Unternehmen und privaten Anlegern
zurückzuführen.
Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten
Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für
das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme.
4.4 Vermögenslage
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und
dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit
deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital
(inkl. der Zuführung zu den Vorsorgereserven
gemäß § 340f HGB und zum Fonds für
allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer
angemessenen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die
Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen
aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024
jederzeit eingehalten einhalten kann.
4.5 Finanzlage
Nach unserer mittelfristigen Finanz- und
Liquiditätsplanung verfügen wir auch im
Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende
Liquidität. Darüber hinaus ist auch die
Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable
Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin
jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period
des kombinierten Stressszenarios, wie in der
Risikostrategie definiert, größer als 3 Monate
sein.
4.6 Ertragslage
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und
dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem
deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden
Betriebsergebnis vor Bewertung.
Ursächlich ist ein deutlich steigender
Verwaltungsaufwand, der durch die nahezu gleichbleibenden
Ertragspositionen Zins- und Provisionsüberschuss nicht
kompensiert werden kann.
Wir gehen folglich von einem deutlichen Anstieg der
Cost-Income-Ratio aus.
Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir
aufgrund deutlich geringerer Zuführungen zu den
Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB mit deutlich geringeren Belastungen.
Damit gehen wir von einem leicht unter dem
Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung
aus.
4.7 Gesamtaussage
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Wir beurteilen unsere Perspektiven für das
Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der
oben dargestellten Rahmenbedingungen und der
prognostizierten Ertragslage insgesamt deutlich negativer
als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den
Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis
für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen
könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Bad Reichenhall, den 15.
März 2024
Sparkasse Berchtesgadener Land
|
Vorstand |
| Helmut Grundner |
Alexander Gehrig |
Christian Maltan |
Bad Reichenhall, den 20.
März 2024
Sparkasse Berchtesgadener Land
| Vorsitzender des
Verwaltungsrats |
| Bernhard Kern |
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023
| der |
Sparkasse
Berchtesgadener Land |
| Sitz |
Bad Reichenhall |
| eingetragen beim |
|
| Amtsgericht |
Traunstein |
| Handelsregister-Nr. |
HRA 7047 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Barreserve |
|
|
|
|
| a) Kassenbestand |
|
10.970.418,32 |
|
11.257 |
| b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank |
|
17.280.129,68 |
|
15.109 |
|
|
|
28.250.548,00 |
26.366 |
| 2. Schuldtitel
öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
| a) Schatzwechsel und
unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche
Schuldtitel öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
| b) Wechsel |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3. Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
75.843.926,97 |
|
86.015 |
| b) andere
Forderungen |
|
84.059.162,26 |
|
115.630 |
|
|
|
159.903.089,23 |
201.645 |
| 4. Forderungen an
Kunden |
|
|
1.247.598.943,84 |
1.232.343 |
| darunter: |
|
|
|
|
durch Grundpfandrechte
gesichert
660.617.394,23 EUR |
|
|
|
( 657.818 ) |
Kommunalkredite
67.484.267,01 EUR |
|
|
|
( 62.776 ) |
| 5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
| a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
| aa) von
öffentlichen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| ab) von anderen
Emittenten |
19.610.087,61 |
|
|
19.619 |
| darunter: |
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
19.610.087,61 |
|
19.619 |
| b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| ba) von
öffentlichen Emittenten |
72.318.116,53 |
|
|
126.034 |
| darunter: |
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
72.318.116,53 EUR |
|
|
|
( 126.034 ) |
| bb) von anderen
Emittenten |
274.501.069,61 |
|
|
243.474 |
| darunter: |
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
225.235.304,48 EUR |
|
|
|
( 209.490 ) |
|
|
346.819.186,14 |
|
369.508 |
| c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
Nennbetrag
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
366.429.273,75 |
389.127 |
| 6. Aktien und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
150.060.556,25 |
153.406 |
| 6a. Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 7. Beteiligungen |
|
|
29.441.964,65 |
29.442 |
| darunter: |
|
|
|
|
an Kreditinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an
Finanzdienstleistungsinstituten
582.249,81 EUR |
|
|
|
( 582 ) |
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 8. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
|
|
770.000,00 |
770 |
| darunter: |
|
|
|
|
an Kreditinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| an
Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 9.
Treuhandvermögen |
|
|
805.786,90 |
1.032 |
| darunter: |
|
|
|
|
Treuhandkredite
805.786,90 EUR |
|
|
|
( 1.032 ) |
| 10.
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen aus deren
Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
| a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte |
|
0,00 |
|
0 |
| b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
|
8.740,63 |
|
15 |
| c) Geschäfts- oder
Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
| d) geleistete
Anzahlungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
8.740,63 |
15 |
| 12. Sachanlagen |
|
|
34.289.671,74 |
30.803 |
| 13. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
17.300.661,19 |
19.276 |
| 14.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
675.535,41 |
628 |
| Summe der Aktiva |
|
|
2.035.534.771,59 |
2.084.854 |
Passivseite
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
| a) täglich
fällig |
|
5.330.690,41 |
|
615 |
| b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
171.146.021,71 |
|
226.101 |
|
|
|
176.476.712,12 |
226.716 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
| aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten |
292.764.017,41 |
|
|
361.874 |
| ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten |
19.504.741,74 |
|
|
27.100 |
|
|
312.268.759,15 |
|
388.974 |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| ba) täglich
fällig |
1.134.099.912,90 |
|
|
1.238.489 |
| bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
183.072.701,98 |
|
|
8.221 |
|
|
1.317.172.614,88 |
|
1.246.710 |
|
|
|
1.629.441.374,03 |
1.635.683 |
| 3. Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
| b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
Geldmarktpapiere
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3a. Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 4.
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
805.786,90 |
1.032 |
| darunter: |
|
|
|
|
Treuhandkredite
805.786,90 EUR |
|
|
|
( 1.032 ) |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
1.995.190,60 |
1.059 |
| 6.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
367.636,44 |
395 |
| 7.
Rückstellungen |
|
|
|
|
| a) Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
|
21.334.866,00 |
|
21.221 |
| b)
Steuerrückstellungen |
|
2.422.324,36 |
|
1.772 |
| c) andere
Rückstellungen |
|
8.522.705,90 |
|
8.183 |
|
|
|
32.279.896,26 |
31.175 |
| 8. (weggefallen) |
|
|
|
|
| 9. Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
0 |
| 10.
Genussrechtskapital |
|
|
0,00 |
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
vor Ablauf von zwei
Jahren fällig
0,00 EUR |
|
|
|
( 0) |
| 11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
74.100.000,00 |
70.000 |
| 12. Eigenkapital |
|
|
|
|
| a) gezeichnetes
Kapital |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Kapitalrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| ca)
Sicherheitsrücklage |
119.062.455,79 |
|
|
117.787 |
|
|
119.062.455,79 |
|
117.787 |
| d) Bilanzgewinn |
|
1.005.719,45 |
|
1.005 |
|
|
|
120.068.175,24 |
118.792 |
| Summe der Passiva |
|
|
2.035.534.771,59 |
2.084.854 |
| 1.
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
| a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
| b) Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
8.785.901,05 |
|
11.324 |
| c) Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
8.785.901,05 |
11.324 |
| 2. Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
| a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
| b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
| c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen |
|
80.027.804,74 |
|
80.249 |
|
|
|
80.027.804,74 |
80.249 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Zinserträge
aus |
|
|
|
|
|
a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
32.753.601,22 |
|
|
21.848 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR |
|
|
|
( 102 ) |
|
aus der Abzinsung von
Rückstellungen
6.143,85 EUR |
|
|
|
( 2) |
|
b) festverzinslichen
Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
5.425.019,68 |
|
|
2.983 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR |
|
|
|
( 14 ) |
|
|
|
38.178.620,90 |
|
24.831 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
11.010.185,46 |
|
1.109 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte positive
Zinsen
17.380,84 EUR |
|
|
|
( 1.180 ) |
|
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
4.462,02 EUR |
|
|
|
( 4) |
|
|
|
|
27.168.435,44 |
23.722 |
| 3. |
Laufende Erträge
aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
3.153.199,85 |
|
3.600 |
|
b) Beteiligungen |
|
1.140.481,62 |
|
842 |
|
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
4.293.681,47 |
4.442 |
| 4. |
Erträge aus
Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
4.509,69 |
0 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
16.036.721,54 |
|
16.182 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
438.514,06 |
|
430 |
|
|
|
|
15.598.207,48 |
15.752 |
| 7. |
Nettoertrag des
Handelsbestands |
|
|
0,00 |
0 |
| 8. |
Sonstige betriebliche
Erträge |
|
|
4.011.769,86 |
3.762 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungsumrechnung
105.704,01 EUR |
|
|
|
( 130 ) |
|
aus der Abzinsung von
Rückstellungen
22.841,91 EUR |
|
|
|
( 2) |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
51.076.603,94 |
47.678 |
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
a) Personalaufwand |
|
|
|
|
|
aa) Löhne und
Gehälter |
15.486.276,64 |
|
|
14.530 |
|
ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
4.856.381,50 |
|
|
4.653 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung
1.920.029,65 EUR |
|
|
|
( 1.900 ) |
|
|
|
20.342.658,14 |
|
19.183 |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
8.977.122,77 |
|
8.651 |
|
|
|
|
29.319.780,91 |
27.835 |
| 11. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen |
|
|
3.987.864,71 |
1.511 |
| 12. |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
|
1.387.151,68 |
2.335 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungsumrechnung
8.869,47 EUR |
|
|
|
( 10 ) |
|
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
268.397,02 EUR |
|
|
|
( 800 ) |
| 13. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
4.091.359,34 |
|
14.919 |
| 14. |
Erträge aus
Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
4.091.359,34 |
14.919 |
| 15. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
1.980.102,79 |
|
0 |
| 16. |
Erträge aus
Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
0,00 |
|
1.691 |
|
|
|
|
1.980.102,79 |
1.691 |
| 17. |
Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
1 |
| 18. |
Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken |
|
|
4.100.000,00 |
0 |
| 19. |
Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
6.210.344,51 |
2.770 |
| 20. |
Außerordentliche
Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
| 21. |
Außerordentliche
Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
| 22. |
Außerordentliches
Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
| 23. |
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
4.846.187,84 |
|
1.381 |
| 24. |
Sonstige Steuern, soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen |
|
88.437,22 |
|
88 |
|
|
|
|
4.934.625,06 |
1.469 |
| 25. |
Jahresüberschuss |
|
|
1.275.719,45 |
1.300 |
| 26. |
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
1.275.719,45 |
1.300 |
| 27. |
Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) aus anderen
Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
1.275.719,45 |
1.300 |
| 28. |
Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
270.000,00 |
|
295 |
|
b) in andere
Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
270.000,00 |
295 |
| 29. |
Bilanzgewinn |
|
|
1.005.719,45 |
1.005 |
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde nach den für
Kreditinstitute geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz
3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der
Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine
anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung
gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c
Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen
(§§ 340 ff. HGB).
Forderungen
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute
(einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum
Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen
einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw.
Festzinsbindungsdauer verteilt.
Für akute Ausfallrisiken haben wir bei
Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden
Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach
den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung
IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten
Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die
Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten
Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von
zwölf Monaten geschätzt. Da zum Bilanzstichtag
die Ausgeglichenheit zwischen den erwarteten Verlusten und
den Bonitätsprämien nicht angenommen werden
konnte, wurde der 12-Monats expected loss um einen
Aufschlag von 26% erhöht.
Wertpapiere
Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach
dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren
Börsenkursen bzw. Marktpreisen oder den niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet. Bei den festverzinslichen
Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die
Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit
es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung
handelt.
Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben
wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum
Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die
Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die
Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in
Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai
2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem
illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in
denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen
konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten
Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen
unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde
liegt.
Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds
werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Gekündigte Anteile werden, soweit kein Börsen-
oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis
abzüglich Illiquiditätsabschlag bewertet.
Um den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage zu verbessern, erfolgt die Bewertung von
gemischten Fonds ohne unmittelbare
Veräußerungsabsicht im Hinblick auf die
nachhaltige Investitionsabsicht erstmals zu
Wiederbeschaffungskosten. Dadurch sind Abschläge, die
sich bei einem Verkauf ergeben würden, nicht mehr
bewertungsrelevant. Das ausgewiesene Jahresergebnis fiel
durch die Änderung der Bewertungsmethode um ca. 2.151
TEUR höher aus.
Beteiligungen und Anteile an verbundene
Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am
Bilanzstichtag bewertet.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008
erfolgte bei neu erworbenen beweglichen
Vermögensgegenständen der Wechsel von der
degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage
der von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte
Gebäude werden planmäßig mit den
höchsten steuerlich zulässigen Sätzen
abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte
Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von
40 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden
Grundsätzen ermittelte Wert von
Vermögensgegenständen über dem Wert, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es
sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung,
wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden
im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.
Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen
Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden
vollständig fortgeführt.
Geringwertige Vermögensgegenstände von
über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden ab
2018 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen
dem Er-füllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den
Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig
erfolgswirksam aufgelöst.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit
erforderlich werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem
Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen
Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs.
2 HGB mit dem Rechnungszins der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck
Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit
dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %.
Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre und der vergangen sieben
Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von
316 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Pensionen wurden jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und
Rentensteigerungen von jährlich 2,50 % unterstellt.
Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei
der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde
unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der
Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw.
Zinseffekten einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im
sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen
an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit
ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und
Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der
Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF
(Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer
lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß §
14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des
Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen
übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die
Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung
unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus
Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von
Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich,
ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in
dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen
zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch
bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser
Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine
Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der
Periode eintritt.
Verlustfreie Bewertung der
zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere
Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung
des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB vorgenommen.
Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß
§ 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde
Währung lautenden Bilanzposten und der am
Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte
erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Die Aufwendungen
und Erträge aus der Währungsumrechnung
außerhalb der besonderen Deckung werden unter den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen
ausgewiesen.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
BILANZ
Aktivseite
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Forderungen an die
eigene Girozentrale |
1.451 |
12.720 |
| Die Forderungen gliedern
sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: |
|
|
| Posten 3 b) andere
Forderungen |
|
|
| - bis drei Monate |
23.270 |
70.304 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
20.000 |
15.000 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
40.000 |
20.000 |
| - mehr als fünf
Jahre |
--- |
10.000 |
Posten 4: Forderungen an Kunden
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
12.324 |
12.594 |
| Die Forderungen gliedern
sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: |
|
|
| - bis drei Monate |
19.661 |
25.512 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
102.397 |
86.828 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
410.992 |
405.568 |
| - mehr als fünf
Jahre |
688.749 |
696.420 |
| - mit unbestimmter
Laufzeit |
23.781 |
16.533 |
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Von Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
ausgegebene Wertpapiere |
19.610 |
19.619 |
| - Im folgenden
Geschäftsjahr fällige Wertpapiere |
112.946 |
76.335 |
| - Börsenfähige
Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon
sind |
363.827 |
387.438 |
| -
börsennotiert |
313.287 |
350.880 |
| - nicht
börsennotiert |
50.540 |
36.558 |
| - Nicht mit dem
Niederstwert bewertet: |
|
|
| - Buchwert |
216.997 |
243.703 |
| davon entfällt auf
börsenfähige Wertpapiere |
216.997 |
243.703 |
| - Beizulegender
Zeitwert |
206.858 |
226.070 |
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten
festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich um
Wertpapiere mit Dauerhalteabsicht.
Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon
aus, dass die Wertminderungen bei den wie
Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer
sind, weil die Änderungen nur marktzinsbedingt sind,
die als nicht von Dauer angesehen werden und die
Einlösung zum Nennwert erfolgt.
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Börsenfähige
Wertpapiere, |
33.859 |
35.826 |
| davon sind |
|
|
| - nicht
börsennotiert |
33.859 |
35.826 |
Anteile an Investmentvermögen
An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr
als 10% der Anteile:
| Bezeichnung des
Investmentvermögens |
Marktwert |
Buchwert |
Differenz Marktwert zu
Buchwert |
Ertragsausschüttungen für das
Geschäftsjahr |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Wertpapier-Spezialfonds |
126.201 |
126.201 |
--- |
2.141 |
| (international) |
|
|
|
|
| A-BGLN-Fonds |
|
|
|
|
Der Investmentfonds besteht aus 73 % sofort
veräußerbaren Vermögensgegenständen
und 27 % illiquiden Vermögensgegenständen, deren
Rückgabe spätestens am letzten
Bankgeschäftstag des übernächsten
Kalenderquartals möglich ist
Posten 7: Beteiligungen
Unter den Beteiligungen werden die Anteile an
folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen
nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen
Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Höhe des
Kapitalanteils |
Eigenkapital |
Ergebnis
des Geschäftsjahres |
|
% |
TEUR |
TEUR |
| Deka Erwerbsgesellschaft
mbH &Co. KG, Neuhardenberg |
0,6 |
1.859.741
(31.12.2022) |
--- |
| Deutsche Sparkassen
Leasing AG &Co. KG, Bad Homburg v.d.
Höhe |
0,1 |
697.089
(30.09.2022) |
51.994
(2021/2022) |
|
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG,
München |
1,0 |
474.303
(31.12.2022) |
--- |
| VBG
Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH &Co.
KG, München |
0,9 |
1.330.461
(30.06.2023) |
--- |
| Bayern Card-Services
Beteiligungs GmbH &Co. KG, München |
1,0 |
2.792
(31.12.2022) |
2.942 |
| IZB SOFT
Verwaltungs-GmbH &Co. KG, München |
0,9 |
23.173
(31.12.2022) |
2 |
| S-Immo-Beteiligungs-GmbH
&Co. KG, München |
0,8 |
5.500
(31.12.2022) |
809 |
Darüber hinaus ist die Sparkasse Berchtesgadener
Land an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen
Jahresabschluss offenzulegen haben:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Höhe des
Kapitalanteils |
|
% |
| Sparkassenverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
München (Stammkapital I) |
1,0 |
| Sparkassenverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
München (Stammkapital II) |
0,9 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-
Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Posten 8: Anteile an verbundenen
Unternehmen
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden
die Anteile an der Grundverkehrsgesellschaft
Berchtesgadener Land GmbH mit Sitz in Bad Reichenhall
(Höhe des Kapitalanteils 100%, Eigenkapital 770 TEUR,
letzter uns vorliegender Jahresabschluss 31.12.2023)
ausgewiesen.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen
der Grundverkehrsgesellschaft Berchtesgadener Land GmbH und
der Sparkasse Berchtesgadener Land.
Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde
verzichtet, weil die Einbeziehung der Tochterunternehmen
für die Verschaffung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB).
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Im Rahmen der eigenen
Tätigkeit genutzte Grundstücke und
Bauten |
7.397 |
7.801 |
| - Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.591 |
2.313 |
Posten 13: Sonstige
Vermögensgegenstände
In diesem Posten sind nachrangige
Vermögensgegenstände in Höhe von 0 TEUR (im
Vorjahr 653 TEUR) enthalten.
Posten 14:
Rechnungsabgrenzungsposten
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Agio aus
Forderungen |
38 |
55 |
| - Disagio aus
Verbindlichkeiten |
15 |
16 |
Latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
und außerbilanzieller Korrekturen inklusive negativer
und positiver Anleger-Aktien- und Immobiliengewinne
bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird
der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch
absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive
Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den
Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die
wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren
aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen
und den Rückstellungen. Die zum Ausgleich der
künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren
künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im
Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen
Ansätzen bei den Forderungen an Kunden,
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren und den Rückstellungen. Die Ermittlung
der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines
Steuersatzes von 28,791 % (Körperschaft- und
Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags).
Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende,
lediglich der Körperschaftsteuer und dem
Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden
bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.
Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung
führen und kompensatorisch in die Berechnung der
latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.
Entwicklung des
Anlagevermögens
|
|
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
|
|
Immaterielle
Anlagewerte |
Sachanlagen |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
| Entwicklung der
Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Stand am
1.1. des Geschäftsjahres |
138 |
65.769 |
16.884 |
|
Zugänge |
|
- |
7.217 |
209 |
|
Abgänge |
|
22 |
731 |
653 |
|
Umbuchungen |
- |
- |
- |
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
116 |
72.255 |
16.440 |
| Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
Stand am
1.1. des Geschäftsjahres |
123 |
34.966 |
- |
|
Abschreibungen im Geschäftsjahr |
6 |
3.982 |
- |
|
Zuschreibungen im Geschäftsjahr |
- |
254 |
- |
|
Änderung der
gesamten Abschreibungen |
im Zusammenhang mit
Zugängen |
- |
- |
- |
|
|
im Zusammenhang mit
Abgängen |
22 |
728 |
- |
|
|
im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
- |
- |
- |
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
107 |
37.966 |
- |
| Buchwerte |
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
9 |
34.290 |
16.440 |
|
Stand am
31.12. des Vorjahres |
15 |
30.803 |
16.884 |
| Bilanzposten |
Buchwert 31.12.2022
*) |
Nettoveränderungen |
Buchwert 31.12.2023
*) |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
248.763 |
-17 |
248.746 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
35.826 |
-1.967 |
33.859 |
| Beteiligungen |
29.442 |
- |
29.442 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
770 |
- |
770 |
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
Passivseite
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
176.460 |
187.502 |
| - Durch eigene
Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten |
161.443 |
206.397 |
| Die Verbindlichkeiten
gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie
folgt: |
|
|
| Posten 1 b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
| - bis drei Monate |
4.551 |
14.572 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
13.689 |
53.448 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
69.050 |
70.624 |
| - mehr als fünf
Jahre |
83.855 |
88.214 |
Posten 2: Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
773 |
769 |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
265 |
307 |
| Die Verbindlichkeiten
gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie
folgt: |
|
|
| Posten 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten |
|
|
| - bis drei Monate |
89 |
864 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
19.204 |
26.156 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
119 |
22 |
| - mehr als fünf
Jahre |
93 |
57 |
| Posten 2 b bb) andere
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
|
|
| - bis drei Monate |
48.485 |
1.818 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
94.248 |
5.098 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
39.752 |
1.112 |
| - mehr als fünf
Jahre |
587 |
192 |
Posten 4:
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller
Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 6:
Rechnungsabgrenzungsposten
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Disagio aus
Forderungen |
132 |
176 |
Mehrere Posten betreffende Angaben
Vermögensgegenstände und
Schulden in fremder Währung
Auf Fremdwährung lauten
Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 2.421
TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 2.218
TEUR.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN
POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH
Posten 2: Andere Verpflichtungen
Wir gehen derzeit mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen
Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in
Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen
Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse
keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Posten 5: Provisionserträge -
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
Die wesentlichen an Dritte erbrachten
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
entfallen auf die Vermittlung von Produkten der
Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge,
Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge und
Krediten).
Posten 8: Sonstige betriebliche
Erträge
|
31.12.2023 |
| In diesem Posten sind
folgende wesentliche Einzelposten enthalten: |
TEUR |
| - Vermietung nicht
betrieblich genutzter Grundstücke und
Gebäude |
2.250 |
| - Erträge aus der
Auflösung von sonstigen Rückstellungen |
542 |
Posten 29: Bilanzgewinn
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 19. Juni 2024
vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für
die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn
vollständig der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Ausschüttungssperre
Am Abschlussstichtag bestehen gemäß §
253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der
Berechnung der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und
der vergangenen sieben Geschäftsjahre)
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
316 TEUR.
Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
Sicherheitsrücklage dotiert wurde.
Beeinflussung des Jahresergebnisses
durch steuerrechtliche Vorschriften
Die Sparkasse Berchtesgadener Land fällt
aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des
§ 1 MiStG nicht in den Anwendungsbereich der
Mindestbesteuerung.
Ergebniseinfluss steuerlicher
Wertansätze
Die in früheren Jahren vorgenommenen
steuerrechtlichen Abschreibungen, die gemäß
Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 EGHGB fortgeführt
werden, wirken sich im vorliegenden Jahresabschluss in
niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; saldiert mit
steuerrechtlichen Abschreibungen im Berichtsjahr führt
dies zu einem entsprechend höheren Steueraufwand. Der
Gesamtsaldo aller dargestellten Auswirkungen auf das
Jahresergebnis bewirkt, dass sich dieses um etwa 17 %
erhöht.
SONSTIGE ANGABEN
Angaben zu nicht passivierten
pensionsähnlichen Verpflichtungen
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Berchtesgadener Land
Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen
Gemeinden (ZVK).
Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der
Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%)
7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz
bleibt im Jahr 2024 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des
mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses
die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 13.755 TEUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 1.055 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 18.587 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1%
und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005
G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als
Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der ZVK.
Gesamtbezüge des Vorstandes und
des Verwaltungsrates
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im
Geschäftsjahr 2023 868 TEUR, die
Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des
Verwaltungsrates 83 TEUR.
Pensionsrückstellungen und
-Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des
Vorstandes und deren Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren
Hinterbliebene wurden 661 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31.12.2023 7.037 TEUR.
Kreditgewährungen an Vorstand und
Verwaltungsrat
Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an
Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 283 TEUR und an
Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 337 TEUR
gewährt.
Honorare für den
Abschlussprüfer
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie §
340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres
Jahresabschlusses. Für
Abschlussprüfungsleistungen fielen im
Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 179
TEUR an. Die Aufwendungen für andere
Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 28 TEUR und
entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer
erbrachte Leistungen gemäß § 89
Wertpapierhandelsgesetz.
Verwaltungsrat und Vorstand
Verwaltungsrat
| Vorsitzender: |
Kern Bernhard, Landrat
des Landkreises Berchtesgadener Land |
| Stellvertretender
Vorsitzender: |
Koller Michael, Mitglied
des Bayerischen Landtages |
| Mitglieder: |
Feil Hans,
Bürgermeister der Stadt Laufen |
|
Gasser Thomas,
Bürgermeister des Marktes Teisendorf |
|
Hiebl Markus,
Bürgermeister der Stadt Freilassing |
|
Lung Dr. Christoph,
Oberbürgermeister der Stadt Bad Reichenhall |
|
Rasp Franz,
Bürgermeister des Marktes Berchtesgaden |
|
Reichenberger Siegfried,
Geschäftsführer der Möbel
Reichenberger GmbH |
|
Renoth Siegfried,
eingetragener Kaufmann / Inhaber von Sport Renoth
e.K. |
|
Wieninger Christian,
Geschäftsführer der Privatbrauerei M.C.
Wieninger GmbH &Co. KG |
|
Wimmer Dr.
Bartholomäus, Aufsichtsrat der Synlab AG |
Vorstand
| Vorsitzender: |
Grundner Helmut |
| Mitglieder: |
Gehrig Alexander |
|
Maltan Christian |
Mitarbeiter / -innen
| Im Jahresdurchschnitt
wurden beschäftigt: |
2023 |
| Vollzeitkräfte |
169 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte |
116 |
|
285 |
| Auszubildende |
29 |
| Insgesamt |
314 |
Bad Reichenhall, den 15.
März 2024
Sparkasse Berchtesgadener Land
|
Vorstand |
| Helmut Grundner |
Alexander Gehrig |
Christian Maltan |
Bad Reichenhall, den 20.
März 2024
Sparkasse Berchtesgadener Land
| Vorsitzender des
Verwaltungsrats |
| Bernhard Kern |
Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz
2 KWG
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023 ("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Berchtesgadener Land hat keine
Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende
Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre
Geschäftstätigkeit als regional tätige
Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die
Tätigkeit der Sparkasse Berchtesgadener Land besteht
im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Berchtesgadener Land definiert den
Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der
Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 51.077
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 235.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.210 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.846 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Berchtesgadener Land hat im
Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen
erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Berchtesgadener Land
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Berchtesgadener Land, bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
gemäß 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären
wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit ß
317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von
der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. ß 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Forderungen an Kunden aus
dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
Zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im
Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Das Risiko für den Abschluss
Die Identifikation eines
Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer
Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem
risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und
Ermessensspielräume, die sich durch die
wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers
sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben.
Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem
risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat
wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.
Unsere Vorgehensweise in der
Prüfung
Im Rahmen unseres risikoorientierten
Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren
zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten
gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur
ordnungsGemäßen buchhalterischen Erfassung von
Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und
Funktionsprüfung unterzogen.
Darüber hinaus führten wir aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements
durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen
Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach
Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen
Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts-
und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten
Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer
ordnungsGemäßen Handhabung des
Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit
hinreichender Sicherheit eine Rückführung der
Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern
dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung
zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der
Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden
Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten gewürdigt.
Unsere Schlussfolgerungen
Auf Basis der durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns von der
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an
Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen
Kreditgeschäft überzeugen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahres-abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit ß 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10
EU-APrVO:
Wir sind nach ß 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung
i. V. m. ß 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur
Abschlussprüfung für das geprüfte
Unternehmen erbracht:
| ― |
Prüfung des
Wertpapierdienstleistungs- und
Depotgeschäfts
|
| ― |
Bestätigung
gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG
|
| ― |
Prüfung gemäß
Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk
|
Verantwortliche
Wirtschaftsprüfer
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für
die Prüfung ist Herr Marco Bichlmaier.
München, den 27. Mai
2024
Prüfungsstelle
des Sparkassenverbandes Bayern
| Öttl |
Bichlmaier |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat hat während des
Berichtsjahres die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen
obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der
Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, in vier
Sitzungen wahrgenommen.
Über die Entwicklung, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und sonstigen wesentlichen
Angelegenheiten der Sparkasse wurde er vom Vorstand
umfassend und zeitgerecht unterrichtet.
Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Lagebericht hat die Prüfungsstelle des
Sparkassenverbandes Bayern geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 19.06.2024 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt sowie der
Lagebericht über das Geschäftsjahr 2023
gebilligt.
Dem Vorschlag des Vorstandes entsprechend, hat der
Verwaltungsrat beschlossen, den Bilanzgewinn des Jahres
2023 von Euro 1.005.719,45 voll der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Bad Reichenhall, den
19.06.2024
| Vorsitzender des
Verwaltungsrates |
| Bernhard Kern |
|