Michael
Montag Haustechnik GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.678,00 |
22.128,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.678,00 |
22.128,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
998.890,17 |
753.245,33 |
| I.
Vorräte |
561.086,22 |
152.889,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.080,33 |
374.046,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
272.723,62 |
226.309,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.569,69 |
6.566,95 |
| Summe
Aktiva |
1.027.137,86 |
781.940,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
551.150,52 |
503.698,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
478.198,95 |
367.289,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.451,57 |
110.909,18 |
| B.
Rückstellungen |
36.948,00 |
126.149,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
439.039,34 |
152.092,03 |
| Summe
Passiva |
1.027.137,86 |
781.940,28 |
Anhang
der Firma
Michael Montag Haustechnik GmbH
Bamberg
für das
Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der
vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren
die Bestimmungen des GmbHG zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§
266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr
beibehalten worden.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB
wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich
gemäß § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.
b) Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden
Besonderheiten:
·
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen
wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
·
Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der
degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die
Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig
vorgenommen.
·
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis € 250,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr
grundsätzlich als Aufwand erfasst. Geringwertige
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als €
250,00 bis € 800,00 wurden entsprechend
§ 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum
Nominalwert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Summe der Anschaffungskosten und der kumulierten
Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge,
Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben
sich aus dem Anlagenspiegel.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit €
0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00).
Auf eine Erläuterung der sonstigen
Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1
HGB verzichtet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Restlaufzeit |
Restlaufzeit |
Restlaufzeit |
|
|
bis zu einem Jahr |
zwischen einem |
von mehr als |
|
|
und fünf Jahren |
fünf Jahren |
Gesamtbetrag |
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| Verbindlichkeiten |
425.913,65 |
13.125,69 |
0,00 |
439.039,34 |
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht vorgenommen.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine
ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von §
285 Nr. 28 HGB.
4. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Auf die Angabe der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind,
wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.
c) Geschäftsführung
Alleiniges Mitglied der Geschäftsführung war
im Geschäftsjahr:
·
Herr Sven Reuter, Memmelsdorf
Auf die Angabe der Vergütungen an den
Geschäftsführer wird gemäß § 288
Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an den
Geschäftsführer bestanden zum Jahresende in
Höhe von insgesamt € 44.914,88.
d) Gesellschafter
Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum
Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 44.914,13 (Vorjahr
€ 85.81,88) und Verbindlichkeiten i.H.v. €
22.422,00 (Vorjahr € 23.634,00).
e) Beschäftigte Arbeitnehmer
Der durchschnittliche Arbeitnehmerstand
gemäß § 285 Nr. 7 HGB lag im Berichtszeitraum
bei 13 Arbeitnehmern.
5. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
i.H.v. € 47.451,57 zuzüglich des
Gewinnvortrages i.H.v. € 478.198,95, insgesamt also
€ 525.650,52 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bamberg, den 16.01.2025
Michael Montag Haustechnik GmbH
_________________________
Sven Reuter
(Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.1.2025. |