Frank
Schulz & Partner GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.628,00 |
27.095,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.628,00 |
27.095,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.519,26 |
79.159,09 |
| I.
Vorräte |
12.216,08 |
13.656,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.889,20 |
65.157,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
413,98 |
345,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
729,00 |
841,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.256,53 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.132,79 |
107.095,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
26.292,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
692,58 |
26.770,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39.549,11 |
26.077,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.256,53 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
9.033,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.632,79 |
71.769,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
103.632,79 |
71.769,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.132,79 |
107.095,09 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes sowie
steuerrechtliche Besonderheiten beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Grrößenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
|
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
|
| • |
Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
gemäß
§ 6 Abs. 6 (2)
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht
feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
|
| • |
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende
Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
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| • |
Die Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
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Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch den
Geschäftsführer, Herr Frank Schulz, geführt.
Hamburg, 29. Dezember 2011
gez. Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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