Sponheuer GmbHLiquidiert

45329 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 5676
Vorher
J. Sponheuer Großanstrich und Betonsanierung GmbH
Eingetragen
15.6.1983
Branche
Malerei- und LackiergewerbeSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauLackieren von Kraftwagen
Gegenstand
Die Durchführung von Malerarbeiten, Eisenanstrich, Korrosionsschutz und Betonsanierung.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Fehler
seit 12.11.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.99% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Hetzel & Co.
33.33%
Hetzel & Co. e.K.
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Hetzel & Co.
Germany
100000
33.33%
Hetzel & Co. e.K.
Germany
100000
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sponheuer GmbH (vormals: J. Sponheuer Großanstrich und Betonsanierung GmbH)

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

26.510,76

40.345,08

II. Finanzanlagen

3.100,00

3.100,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

120.878,87

75.000,21

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.116.265,74

656.517,19

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.091.142,66

1.966.366,82

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.340,20

6.080,20

Summe Aktiva

2.359.238,23

2.747.409,50



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51.129,19

51.129,19

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

282.300,29

-49.111,69

III. Jahresüberschuss

185.323,28

331.411,98

B. Rückstellungen

865.098,24

1.185.786,28

C. Verbindlichkeiten

975.387,23

1.228.193,74

Summe Passiva

2.359.238,23

2.747.409,50

ANHANG

I ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 238 ff. und der ergänzenden Regelungen der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Absatz 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2 und Absatz 3 HGB und ist unverändert zum Vorjahr.

II ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, sofern ihr beizulegender Wert nicht außerplanmäßige Abschreibungen erfordert. Soweit gegeben enthalten Herstellungskosten direkt zurechenbare Fertigungs- und Materialkosten und angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten.

Die Abschreibungen basieren auf den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen, soweit zulässig, sowohl linear als auch degressiv.

Durch das BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechende handelsrechtliche Öffnungsklausel aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gem. Art 37 Abs. 4 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 erfolgt die Aktivierung auf Sammelposten. Diese werden im Jahr der Bildung und den vier Folgejahren aufgelöst und sind unwesentlich.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Falls erforderlich, werden Abschreibungen der Vergangenheit bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten zugeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die unfertigen Leistungen wurden mit direkt zurechenbaren Einzelkosten und den notwendigen Gemeinkosten unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bewertet. Für die erhaltenen Anzahlungen wurde das Ausweiswahlrecht gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB ausgeübt. Die erhaltenen Anzahlungen (Kundenanzahlungen) beruhen auf erbrachten Leistungen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bilanziert, sofern ihr beizulegender Wert nicht außerplanmäßige Abschreibungen erfordert. Die erkannten Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nominalwert angesetzt, sofern ihr beizulegender Wert nicht außerplanmäßige Abschreibungen erfordert.

Rechnungsabgrenzung

Als Rechnungsabgrenzung sind auf der Aktivseite Vorauszahlungen für künftige Zeiträume abgegrenzt.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen geschätzt worden und sind unwesentlich. Sie betreffen die Witwe eines pensionierten Mitarbeiters der Gesellschaft. Der Diskontierungszinssatz beträgt 4,25 %.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen. Die Bewertung erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Zum 31.12.2014 sind ausschließlich aktive latente Steuern bei der Gesellschaft zu verzeichnen. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht in Anspruch keine aktiven latenten Steuern zu bilden. Die Abweichungen beruhen hauptsächlich auf den langfristigen sonstigen Rückstellungen und abgezinsten Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen für Geschäftsräume (TEUR 53 p.a.) sowie aus Leasingverträgen (TEUR 17 p.a.) mit einer Restlaufzeit maximal bis 2016.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nicht zu verzeichnen.

III ANGABEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Aufstellung als Erläuterungen des Anhangs dargestellt.

Die Finanzanlagen beinhalten Genossenschaftsanteile.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verrechnungen und entfallen in voller Höhe auf den Gesellschafter.

Eigenkapital

Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein Eigenkapital in Höhe von EUR 518.752,76 aus. Die Bilanz wird nicht unter Gewinnverwendung aufgestellt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Garantiekosten, Rückstellungen für ausstehende Leistungen und erwartete Erlösschmälerungen sowie für Prämien und Tantiemen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 118.535,65 und aus sonstigen Verrechnungen EUR 234.094,52 enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen vollständig auf den Gesellschafter.

Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 weisen die folgenden Restlaufzeiten auf:

bis zu 1 Jahr EUR 766.102,05

von 2 bis 5 Jahren EUR 209.285,18

über 5 Jahren EUR 0,00

IV ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung unterbleiben gemäß § 326 HGB.

V SONSTIGE ANGABEN

Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt sind im Kalenderjahr 2014 11 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt gewesen.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den ausgewiesenen Jahresüberschuss des Jahres 2014 in voller Höhe und aus dem Gewinnvortrag einen angemessenen Betrag an die alleinige Gesellschafterin, die Hetzel GmbH & Co. KG, auszuschütten.

Offenlegung Jahresabschluss

Im Rahmen der Offenlegung nimmt die Gesellschaft die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch (§§ 266, 274a, 276, 288 Abs. 1, 326 HGB).

Organe der Gesellschaft

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2014 an:

Herr Josef Fehler, Bocholt (Kaufmann)

Herr Jörg Wiesner, Nottuln (Dipl.- Kaufmann)

Die Angabe der Aufwendungen für Organmitglieder unterbleibt gemäß § 288 Absatz 1 HGB.

Essen, 02.04.2015

.................................. ..................................

JOSEF FEHLER JÖRG WIESNER

- Geschäftsführer - - Geschäftsführer -

 

Essen, den 02. April 2015

gez. Josef Fehler gez. Jörg Wiesner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.06.2015

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