Amia Energy
GmbH
(vormals:
Cogenon GmbH)
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.466,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.217,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.249,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
146.380,39 |
477.323,73 |
| I.
Vorräte |
91.684,11 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.779,63 |
809,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.916,65 |
476.514,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
220,76 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
209.951,01 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
406.018,16 |
477.323,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
464.054,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
400.000,00 |
400.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
35.945,52 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
674.005,49 |
35.945,52 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
209.951,01 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
9.700,00 |
4.169,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
396.318,16 |
9.100,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
293.934,16 |
9.100,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
406.018,16 |
477.323,73 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Amia Energy GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Mitzugehörigkeitsvermerke
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind in voller Höhe sonstige
Verbindlichkeiten.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 150,00 wurden als Aufwand erfasst.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Hans-Martin Rüter
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann (ab dem 3.
Februar 2011)
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Joachim Müller
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann (ab dem 8.
August 2011)
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Hasso von Kameke
|
ausgeübter Beruf:
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Kaufmann (bis zum 3.
Februar 2011)
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Bernhard Kloth
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ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann (bis zum 3.
Februar 2011)
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 127.417,33.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Nach Auffassung der
Geschäftsführung ist die Gesellschaft trotzdem
nicht i. S. d. § 19 InsO
überschuldet, weil die Gesellschafterin den
Rangrücktritt ihrer Forderungen in Höhe von
EUR 125.000,00 erklärt und zusätzlich eine
Patronatserklärung dahingehend abgegeben hat, die
Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass diese
jederzeit in der Lage ist, ihre fälligen
Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Hamburg, 16. März 2012
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gez. Hans-Martin Rüter
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gez. Joachim Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 festgestellt.
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