Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 708607
Vorher
"BLOCK25" Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)BLOCK 25 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
1.2.2010
Branche
Betrieb von SportanlagenBeteiligungsgesellschaftenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer Boulderhalle, eines integrierten Cafés, eines integrierten Kinderspielplatzes, einer integrierten Physiotherapie und eines integrierten Shops.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Schüssler
seit 29.1.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

boulderhaus GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 708.491,00 489.610,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 708.490,00 489.609,76
B. Umlaufvermögen 513.457,50 681.376,17
I. Vorräte 1.630,80 11.510,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 364.218,06 336.067,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 265.866,29 119.162,48
davon gegen Gesellschafter 41.390,00 35.282,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 147.608,64 333.798,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 687,04  
Aktiva 1.222.635,54 1.170.986,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 968.717,64 796.698,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 771.698,36 449.779,27
III. Jahresüberschuss 172.019,28 321.919,09
B. Rückstellungen 126.612,44 159.467,61
C. Verbindlichkeiten 127.305,46 214.820,96
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 77.305,46 139.820,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.000,00 75.000,00
Summe Passiva 1.222.635,54 1.170.986,93

Anhang

Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht gebildet.
Heidelberg 20.02.2025, gezeichnet Frank Schüssler

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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