Porstmann Kongresse GmbHLiquidiert

10179 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 57464
Eingetragen
1.10.2004
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Die Organisation von Kongressen und Veranstaltungen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Porstmann Kongresse GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
TEUR

Gesamt
Geschäftsjahr
TEUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

4

3

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2

2

II. Sachanlagen

2

1

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

1.051

1406

I. Vorräte

0

2

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

42

152

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.009

1.252

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

Summe Aktiva

1.055

1.409



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
TEUR

Gesamt
Geschäftsjahr
TEUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

796

815

I. Gezeichnetes Kapital

25

26

II. Bilanzgewinn

771

789

B. Rückstellungen

48

112

C. Verbindlichkeiten

211

482

Summe Passiva

1.055

1.409

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Die Porstmann Kongresse GmbH, Berlin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH - Gesetzes erstellt. Es wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen.

Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen entsprechenden Ansatz im handelsrechtlichen Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft den steuerlichen Vorschriften.

Die Bilanz wurde nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich mit einem Einzelanschaffungswert bis zu EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Eine Bildung solcher Posten war nicht notwendig.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wie sie nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich grundsätzlich aus dem Anlagespiegel, der für die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist.

Vorratsvermögen

Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt EUR 25.564,59. Das Jahresergebnis soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Rückstellungen

In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, davon sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gegeben.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB aufgestellt worden.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestanden nicht. Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter mehr beschäftigt (außer die Liquidatorin).

 

Berlin, den 15. Januar 2020

gez. Monika Porstmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Januar 2020

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