KAISER
plastic GmbH
Altenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.664,00 |
2.293,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.664,00 |
2.293,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.202.831,18 |
996.559,33 |
| I.
Vorräte |
952.592,10 |
801.316,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
218.497,56 |
135.816,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.741,52 |
59.426,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.331,99 |
7.610,25 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
184.508,78 |
207.944,49 |
| Aktiva |
1.394.335,95 |
1.214.407,07 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
232.944,49 |
187.789,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.435,71 |
-45.154,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
184.508,78 |
207.944,49 |
| B.
Rückstellungen |
35.787,00 |
37.019,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.358.548,95 |
1.177.388,07 |
| Passiva |
1.394.335,95 |
1.214.407,07 |
Anhang
KAISER plastic GmbH,
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Anhang zum Jahresabschluss 2022
I.
Allgemeine Angaben
Die KAISER plastic GmbH hat ihren Sitz in
Altenkirchen (Westerwald). Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Montabaur unter HRB 26017 eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend zugunsten des
Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft im Anhang
einen Verbindlichkeitenspiegel (
§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1
und 2 HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Die Bilanz wurde vor Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den
Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von
Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen
waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare
Ermessensentscheidung angestrebt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
Folgendes:
A.
AKTIVA
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung
aufwandswirksam verbucht. Geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 und bis
zu € 800,00 werden ebenfalls im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Bankguthaben wird mit dem Nennwert bewertet.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
B.
PASSIVA
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bewertet.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von T€ 41 (Vj.: T€ 24).
Alle übrigen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €
und ist in voller Höhe eingezahlt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
|
Verbindlichkeiten
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
|
lt. Bilanzausweis
|
Restlaufzeit von bis
|
Restlaufzeit von
|
Restlaufzeit von
|
|
|
zu einem Jahr
|
mehr als einem Jahr
|
mehr als fünf
Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
1.358.548,95
|
294.923,34
|
1.063.625,61
|
0,00
|
Vorjahreswerte
|
1.177.388,07
|
319.225,57
|
858.162,50
|
0,00
|
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von T€ 1 enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von T€ 2 enthalten.
V.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2022 waren
durchschnittlich 8 Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer und Auszubildende) bei unserer
Gesellschaft beschäftigt.
Altenkirchen, den 18. März 2024
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Kamil Michel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024
festgestellt.
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