Reparatur und Instandhaltung von Telekommunikationsgeräten
ELWI Automation GmbH
Ringstraße 39, 01468 Moritzburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz Wieczorek seit 22.10.2013 | Geschäftsführer |
Lothar Wieczorek seit 22.10.2013 | Prokura |
Bernd Elgner seit 30.12.2010 | Prokura |
Gabriel Elgner seit 30.12.2010 | Geschäftsführer |
Michael Hieke seit 18.3.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.30% | |
B**** E***** | 16.70% |
| 16.70% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELWI Automation GmbHMoritzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge und Abgänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die in Ausführung befindlichen Aufträge wurden entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad mit den bisher entstandenen Kosten angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB umgegliedert und offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Der Wertansatz des Rechnungsabgrenzungspostens entspricht dem Zeitanteil der Zahlungen, die wirtschaftlich dem(n) folgenden Geschäftsjahr(en) zuzuordnen sind. Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von EUR 27.000,00 ist zum Nennbetrag gem. § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB bewertet. Es wird entsprechend § 42 Abs. 1 GmbHG als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre abgezinst. Pensionsrückstellungen Die Berechnungsgrundlagen und Bewertungsparameter zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 30. September 2023 sind in dem versicherungsmathematischen Gutachten der ALLIANZ Lebensversicherungs-AG dargestellt. Als Bewertungsmethode wurde die PUC-Methode angewandt. Die Verwendung dieser Methode führt bei den vorliegenden Zusagen zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtung des Bilanzierenden. Der verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,81 % p.a.. Grundlagen des Gutachtens sind außerdem die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G, Rechnungszins 6,00 % p.a. von Klaus Heubeck. sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern wurden unter Anwendung eines Ertragsteuersatzes von 29,475% ermittelt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz sonstige Angaben Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen Verpflichtungen Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift des § 288 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 285 Nr. 4 und Nr. 6 HGB Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB macht die Gesellschaft von der Befreiungsvorschrift des § 288 HGB Gebrauch. Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch: Herrn Gabriel Elgner und Herrn Moritz Wieczorek Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Die Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB wurde erteilt. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angabe gem. § 285 Nr. 9 HGB verzichtet. Die Gesellschafter schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Moritzburg, den 24. April 2024 gez. Gabriel Elgner gez. Moritz Wieczorek sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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