Herstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Liftbau VLS GmbHLiquidiert
13125 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Völlmar seit 19.1.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Liftbau VLS GmbHPöttmesJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangGeneralklausel Der Jahresabschluss der Firma wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. Die Bilanz per 31. Dezember 2010 entwickelt sich aus der Schlussbilanz des vorangegangenen Kalenderjahres, sowie der danach erfolgten Geschäftsvorfälle. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten, bzw. Anschaffungskosten mit einbezogen. Aufwendungen für Ingangsetzung i.S.d. §269 HGB sind am Bilanzstichtag nicht bilanziert. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Es wurden keine Vermögensanteile im Sinne des §285 Nr. 26 HGB gehalten. Bewertungseinheiten im Sinne des §254 HGB wurden im vorliegenden Geschäftsjahr nicht gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden entsprechend den Vorschriften des §253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gem. §252 (1) HGB wurde Rechnung getragen. B. Informationen zur Bilanz Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,-- Euro. C. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herr Helmut Völlmar als Geschäftsführer geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag haben das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu 100% belastet. Haftungsverhältnisse der im §251 HGB bezeichneten Art bestanden am Bilanzstichtag nicht. Von den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen. Die Vorjahresgliederung wurde beibehalten. Eine Abweichung von der einheitlichen Bewertung war nicht festzustellen. Beteiligungsverhältnisse i.S.d. §285 Nr. 11 HGB bestanden nicht. Haftungsverhältnisse i.S.d. §285 Nr. 11a HGB bestanden nicht. Am Bilanzstichtag bestanden keine i.S.d. §285 Nr. 9c HGB anzuzeigende Rechtsgeschäfte. Ein Firmenwert ist nicht aktiviert. Eine Haftungsstellung i.S.d. §285 Nr. 15 HGB bestand am Bilanzstichtag nicht. Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des §268 Abs. 8 HGB waren am Bilanzstichtag nicht festzustellen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2012 festgestellt. |
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