OLIVER
HOFMANN GmbH
Ostfildern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
881,00 |
1.295,00 |
| I.
Sachanlagen |
881,00 |
1.295,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.370,55 |
43.419,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.370,55 |
43.108,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
311,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
267,75 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.519,30 |
44.714,93 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.772,20 |
29.334,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.227,80 |
20.665,29 |
| B.
Rückstellungen |
1.070,00 |
730,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.677,10 |
14.650,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.519,30 |
44.714,93 |
Anhang
Offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Oliver Hofmann GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines Lageberichts
wurde gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
ermittelt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort als Aufwand verbucht.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Bei der Bemessung der gemäß § 249 HGB
zu bildenden Rückstellungen wurden allen wesentlichen
Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und
ausreichend Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände betragen insgesamt T€
59 (Vorjahr: T€ 43). Davon hatten eine Laufzeit von
mehr als 1 Jahr € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
In den Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 49
(Vorjahr: T€ 36) enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2011
auf insgesamt T€ 16 (Vorjahr: T€ 14), davon
betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr T€ 16 (Vorjahr: T€ 14) bzw. mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren T€ 0
(Vorjahr: T€ 0).
Ergebnisverwendung
Da natürliche Personen Gesellschafter der
Kapitalgesellschaft sind, wird von der Schutzklausel des
§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen zu vermerken.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Oliver Hofmann,
Kaufmann geführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2012 festgestellt.
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