VSC Bike
GmbH
Allstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.329,00 |
33.394,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.329,00 |
33.394,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.748.826,30 |
2.487.791,17 |
| I.
Vorräte |
1.769.995,11 |
980.620,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.849,88 |
326.891,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
758.981,31 |
1.180.278,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.657,32 |
15.094,38 |
| Aktiva |
2.791.812,62 |
2.536.279,55 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
|
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
142.299,00 |
134.396,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.624.513,62 |
2.376.883,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.624.513,62 |
2.376.883,55 |
| Passiva |
2.791.812,62 |
2.536.279,55 |
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2022
Die VSC-Bike GmbH hat ihren Sitz in
Allstedt/Sachsen-Anhalt und wird im Handelsregister des
Amtsgerichts Stendal in Abteilung B unter der Nr. HRB 23979
geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß § 242 ff. und § 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen
unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wird unter
Beachtung des kaufmännischen Vorsichtsprinzips
vorgenommen. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind
berücksichtigt.
Das Sachanlagen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen. Gesetzlich zulässige
Vereinfachungsmethoden wie die Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800 EUR wurden in
Anspruch
genommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt
und es wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und weitere
Aufwandsrückstellungen nach HGB wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Beachtung des bilanzaufhellenden Zeitraumes gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des Bilanzrichtliniengesetzes.
Gemäß § 274a HGB gelten
größenabhängige Erleichterungen. Diese
werden vom Unternehmen hinsichtlich des Ausweises der
latenten Steuern in Anspruch genommen. Ein Ausweis latenter
Steuern erfolgt aus diesem Grunde nicht.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Wahrnehmung der Geschäftsführung
erfolgte durch die im Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführungsorgane. Weitere Organe wurden
nicht bestellt.
Allstedt, d.
Geschäftsführer _____________________
sonstige Berichtsbestandteile
gez. T.Herzog GF
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2023
festgestellt.
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