Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 719838
Eingetragen
25.4.2019
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften der Farb-, Lack-, Dämm-, Baustoff- und/oder der Bauindustrie einschließlich von Dienstleistern für diese Industrien sowie die Übernahme der Zwischenholdingsfunktion für solche Beteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Duttlinger
seit 31.1.2024
Geschäftsführer
Andreas Anton Huber
seit 25.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sto Panel Holding GmbH

Stühlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA


EUR

31.12.2023
EUR

31.12.2022
EUR

A. Anlagevermögen

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

3.055.000,00

2.062.000,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

18.699,95

2.473.965,43

2. Sonstige Vermögensgegenstände

53.830,42

20.712,13

72.530,37

2.494.677,56

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

50.327,10

281.010,30

3.177.857,47

4.837.687,86



PASSIVA

EUR

31.12.2023
EUR

31.12.2022
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

15.110.000,00

15.110.000,00

III. Verlustvortrag

-11.957.048,97

-9.484.048,06

IV. Jahresfehlbetrag

-93,56

-2.473.000,91

3.177.857,47

3.177.951,03

B. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

0,00

11.161,74

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

0,00

1.648.575,09

3.177.857,47

4.837.687,86

ANHANG

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Sto Panel Holding GmbH, mit Sitz in Stühlingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. mit der Firma Sto Panel Holding GmbH unter der Nummer HRB 719838 eingetragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile zu Anschaffungskosten oder mit den niedriger anzusetzenden Werten bilanziert. Entfallen die Gründe für die Wertminderungen in den Folgejahren ganz oder teilweise, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HBG) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke aus der Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungsdifferenzen.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Vorjahr eine Darlehensforderung i.H.v. TEUR 2.474 gegen die Skyrise Prefab Building Solutions Inc., Pickering, Kanada.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind in Höhe von TEUR 43 (Vj. TEUR 98) Erträge von verbundenen Unternehmen enthalten.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten TEUR 2 (Vj. TEUR 3) gegenüber verbundenen Unternehmen.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

In den Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Vorjahr außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.478 enthalten. Diese betreffen außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Konzernverhältnis

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen, einbezogen.

Die Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung, weshalb die Sto Panel Holding GmbH keinen gesonderten Teilkonzernabschluss bzw. -Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 aufstellt.

OECD Modellregelungen zur globale Mindestbesteuerung

Die Sto Panel Holding GmbH fällt in den Anwendungsbereich der OECD Modellregelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2") und ist als Gesellschaft, die in den Konzernabschluss der Sto SE & Co. KGaA eingeschlossen wird, Teil der deutschen Sto-Mindeststeuergruppe. Die Pillar 2-Gesetzgebung wurde in Deutschland beschlossen und ist mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich daher keine Steuerbelastung aufgrund der globalen Mindestbesteuerung.

Auf die Sto Panel Holding GmbH wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehr-belastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne der § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin, die künftig entstehende Steuermehrbelastungen für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu tragen hat, zum Ausgleich für etwaige durch die Sto Panel Holding GmbH verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet.

 

Stühlingen, den 16. Februar 2024

Torsten Duttlinger und Andreas Huber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2024

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