Monolith Bau GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz L. Thurnher seit 27.1.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rundshahl Bau bergesellschaft m.b.H. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Monolith Bau GmbH i. I.LindauJahresabschluss zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 2007Monolith Bau GmbH i. I.A. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der Monolith Bau GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dm Kalenderjahr. Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachungen der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Kempten - Insolvenzgericht - vom 01.11.1999 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Michael Pluta, bestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES Angaben und Begründungen der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. C. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERLICHER MASSNAHMEN Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Monolith Bau GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden. Aufgrund der im Jahr 1999 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Dem Lagerbestands- und Verwertungsrisiko wurde durch Wertabschläge angemessen Rechnung getragen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten in steuerlich erforderlichem Umfang auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden hierbei nicht angesetzt. Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Forderungen Die hier ausgewiesenen Beträge haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten sind keine durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung und Globalzession gesichert. E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Name der Geschäftsführer Zum Insolvenzverwalter war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Michael Pluta, Rechtsanwalt, Ulm, bestellt. Zum letzten Geschäftsführer war bestellt:
Der Geschäftsführer ist am zwischen dem 18. und 19. Oktober 2001 verstorben. Ein neuer Geschäftsführer wurde nicht bestellt. Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung. Haftungsverhältnisse aufgrund von Verbindlichkeiten aus
bestehen nicht.
Ulm 15. Oktober 2008 gez. Michael Pluta, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter |
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