Monitor
HiFi und Video GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
5.112,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.284,68 |
42.580,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.467,55 |
30.103,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.817,13 |
12.477,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.284,68 |
47.693,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.904,08 |
46.222,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-5.112,92 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.451,67 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.452,41 |
20.658,27 |
| B.
Rückstellungen |
1.095,00 |
612,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
285,60 |
858,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.284,68 |
47.693,39 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
1. Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den §§ 242 ff.
und 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHBG verzichtet.
3. Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichtungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkosten-
verfahren aufgestellt.
5. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Gegenüber dem Geschäftsführer,
Herrn Alexander Manninger, besteht eine "kurzfristige
Forderung" am 31.12.2010 in Höhe von EUR 34.726,55.
2.
Rückstellungen
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie wurden
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
bewertet.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Positionen mit
einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
2.
Rückstellung
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Kosten für den Jahresabschluss.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr betragen EUR 285,60 (Vj. EUR 858,53).
IV.
Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft war am
31.12.2010
Herr Alexander Manninger
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2
HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-. Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft.
3. Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angaben-
pflichtige Sachverhalte enthält, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
79282 Ballrechten-Dottingen, den 30. Dezember 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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