MAL Asset GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunnar Froh seit 18.10.2018 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wunder Fleet GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 1. Bilanz zum 31.12.2022 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2022 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Bilanz zum 31.12.2022AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben Die Wunder Fleet GmbH mit Sitz in Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 153802 im Handelsregister eingetragen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Es wurden teilweise größenabhängige Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 Satz 1 sowie 288 Abs.1 HGB in Anspruch genommen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Going-Concern-Prämisse. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bemessen. Die Abschreibung erfolgt linear. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtungen wurden in erforderlicher Höhe auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nennwerten. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, sowie Bankguthaben werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Das eingezahlte Stammkapital und die Kapitalrücklage wurden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrags bilanziert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten erfolgt nicht, wenn diese eine geringere Laufzeit als ein Jahr haben gemäß § 285 Nr. 1. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit dieser einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Angaben zu einzelnen Bilanz- und GuV-Posten Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände berücksichtigen Pauschal- und Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 4.170,00 und enthalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. EUR 60.050,00). Das Stammkapital beträgt zum 31.12.2022 EUR 28.985,00 (i. Vj. EUR 28.985,00). Der Bilanzverlust ist rückläufig und besteht in einer Höhe von EUR 290.791,24. (i. Vj. EUR 513.313,94). Die Rückstellungen wurden insbesondere für zukünftige Verpflichtungen für nicht genommene Urlaubstage des Geschäftsjahres 2022 und Jahresabschlusskosten gebildet. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von EUR 186.311,60 (i. Vj. EUR 453.020,21) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Forderungsausfällen in Höhe von EUR 805.674,93 (i. Vj. EUR 246.136,32), diese resultieren primär aus Insolvenzen von Kunden. 4. Ergänzende Angaben 4.1. Personal Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 28 (im Vorjahr 38) Mitarbeiter. 4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den Mietverträgen für Büroräume bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 72.651,46 für 2023, EUR 0 für 2024 und EUR 0 für 2025. Die Gesamthöhe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf EUR 72.651,46 für 2023, EUR 0 für 2024 und EUR 0 für 2025. 4.3. Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Gunnar Froh (Berufsbezeichnung: Chief Executive Officer der Wunder Fleet GmbH)
Hamburg, den 20. November 2023 Gunnar Froh BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wunder Fleet GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Wunder Fleet GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 3 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 28. November 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Niklas
Wilke
ppa.
Stefanie Bubbers
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