Wunder Fleet GmbHLiquidiert

Hongkongstraße 2, 20457 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 153802
Vorher
fleetbird UG (haftungsbeschränkt)fleetbird GmbH
Eingetragen
15.12.2011
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung von Software- und Hardwarelösungen im Bereich der Mobilität - mit Ausnahme der Überlassung zur kurzzeitigen Nutzung von Fahrzeugen als Mobilitätsbaustein an Dritte gegen Entgelt mit teilweise filialunabhängiger Entgegennahme und Rückgabe der Fahrzeuge im privaten und öffentlichen Straßenraum - sowie die Entwicklung von entsprechenden Umsetzungskonzepten und Beratungsdienstleistungen hierzu.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gunnar Froh
seit 18.10.2018
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wunder Fleet GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis 31.12.2022

1. Bilanz zum 31.12.2022

2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis 31.12.2022

3. Anhang für das Geschäftsjahr 2022

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Bilanz zum 31.12.2022

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.362,00 2.114,00
II. Sachanlagen 13.317,00 31.761,00
14.679,00 33.875,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 386.288,63 646.758,83
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 894.121,01 625.506,59
1.280.409,64 1.272.265,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.771,34 24.374,56
1.318.859,98 1.330.514,98

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 28.985,00 28.985,00
II. Kapitalrücklage 1.083.376,00 1.083.376,00
III. Bilanzverlust -290.791,24 -513.313,94
821.569,76 599.047,06
B. Rückstellungen 158.751,75 120.882,76
C. Verbindlichkeiten 329.487,65 610.585,16
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 329.487,65 (Vorjahr: EUR 610.585,16)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.050,82 0,00
1.318.859,98 1.330.514,98

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

2022 2021
01. Jan. - 31. Dez. 01. Jan. - 31. Dez.
1. Rohergebnis 3.621.311,63 3.118.501,17
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.656.712,77 2.007.721,01
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 330.868,13 426.484,90
- davon für Altersversorgung: EUR 10.827,56 (Vorjahr: EUR 8.895,16)
1.987.580,90 2.434.205,91
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 30.835,79 52.280,24
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.346.792,94 983.927,06
- davon aus der Währungsumrechnung: EUR 2.353,47 (Vorjahr: EUR 1.296,68)
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3,11 435,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.346,85 1.952,05
- davon an verbundenen Unternehmen: EUR 7.346,85 (Vorjahr: EUR 0)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr: Ertrag) 0,00 299,12
8. Ergebnis nach Steuern 248.758,26 -353.728,21
9. sonstige Steuern 26.235,56 0,00
10. Jahresüberschuss (i.Vj. Jahresfehlbetrag) 222.522,70 -353.728,21
11. Verlustvortrag -513.313,94 -159.585,73
12. Bilanzverlust -290.791,24 -513.313,94

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

1. Allgemeine Angaben

Die Wunder Fleet GmbH mit Sitz in Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 153802 im Handelsregister eingetragen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Es wurden teilweise größenabhängige Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 Satz 1 sowie 288 Abs.1 HGB in Anspruch genommen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Going-Concern-Prämisse.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet.

Planmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bemessen.

Die Abschreibung erfolgt linear.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtungen wurden in erforderlicher Höhe auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nennwerten.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, sowie Bankguthaben werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Das eingezahlte Stammkapital und die Kapitalrücklage wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrags bilanziert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten erfolgt nicht, wenn diese eine geringere Laufzeit als ein Jahr haben gemäß § 285 Nr. 1.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit dieser einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Angaben zu einzelnen Bilanz- und GuV-Posten

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände berücksichtigen Pauschal- und Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 4.170,00 und enthalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. EUR 60.050,00).

Das Stammkapital beträgt zum 31.12.2022 EUR 28.985,00 (i. Vj. EUR 28.985,00). Der Bilanzverlust ist rückläufig und besteht in einer Höhe von EUR 290.791,24. (i. Vj. EUR 513.313,94).

Die Rückstellungen wurden insbesondere für zukünftige Verpflichtungen für nicht genommene Urlaubstage des Geschäftsjahres 2022 und Jahresabschlusskosten gebildet.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von EUR 186.311,60 (i. Vj. EUR 453.020,21) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Forderungsausfällen in Höhe von EUR 805.674,93 (i. Vj. EUR 246.136,32), diese resultieren primär aus Insolvenzen von Kunden.

4. Ergänzende Angaben

4.1. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 28 (im Vorjahr 38) Mitarbeiter.

4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den Mietverträgen für Büroräume bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 72.651,46 für 2023, EUR 0 für 2024 und EUR 0 für 2025. Die Gesamthöhe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf EUR 72.651,46 für 2023, EUR 0 für 2024 und EUR 0 für 2025.

4.3. Geschäftsführung

Geschäftsführer ist

Herr Gunnar Froh (Berufsbezeichnung: Chief Executive Officer der Wunder Fleet GmbH)

 

Hamburg, den 20. November 2023

Gunnar Froh

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Wunder Fleet GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Wunder Fleet GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 3 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Untemehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 28. November 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niklas Wilke
Wirtschaftsprüfer

ppa. Stefanie Bubbers
Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

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