ITNS
GmbH
Brannenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.935,00 |
34.948,50 |
| I.
Sachanlagen |
29.935,00 |
34.948,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.473,68 |
52.534,60 |
| I.
Vorräte |
2.597,87 |
2.606,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.109,05 |
22.228,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.766,76 |
27.699,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
186,35 |
122,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.595,03 |
87.605,10 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.938,47 |
47.753,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.971,00 |
32.987,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.185,17 |
1.983,08 |
| B.
Rückstellungen |
14.652,00 |
10.290,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.004,56 |
29.561,80 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.004,56 |
29.561,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.595,03 |
87.605,10 |
Anhang
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
der
ITNS GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ITNS GmbHwurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. § 6 Abs. 1 Nr. 3
EStG wurde beachtet. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der
Bilanz zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 8.529,33.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro
1.336,72.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfällt ein
Betrag von Euro 0,00 auf Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Vorschüsse an Geschäftsführer wurden
in Höhe von Euro 0,00 vorgenommen.
Sonstige Angaben
Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das
Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 mit Euro 802,02 und
sind ausschließlich der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit zuzuordnen.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Eduard Petzet, Rosenheimer Str. 100, 83098
Brannenburg
Herr Anders Filipsson, Bahnhofstr. 61, 83098
Brannenburg
Brannenburg, den 03.04.2013
Eduard Petzet, Gf, Radio- und Fernsehtechnikermeister
Anders Filipsson. Gf, Radio- und Fernsehtechniker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2013 festgestellt.
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