DITO Multimedia Produktions GmbHLiquidiert

77855 Achern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 220308
Eingetragen
17.3.1977
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von WerbeagenturenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Rundfunk-, Fernseh- und Musikproduktionen, Beratung und Betreuung von Künstlern sowie Werbeberatung und Produktionen von Werbespots. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

DITO Multimedia Produktions GmbH

Lauf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 162,51 716,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 161,51 715,01
B. Umlaufvermögen 221.897,30 282.645,44
I. Vorräte 9.349,88 18.699,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.536,23 21.959,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 186.011,19 241.986,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 250,00 250,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 142.372,57 125.608,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 364.682,38 409.219,72

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -11.504,07 -11.504,07
2. eingefordertes Kapital 14.060,52 14.060,52
II. Verlustvortrag 139.668,79 111.396,38
III. Jahresfehlbetrag 16.764,30 28.272,41
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 142.372,57 125.608,27
B. Rückstellungen 236.183,50 242.726,48
C. Verbindlichkeiten 128.498,88 166.493,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 364.682,38 409.219,72

Anhang


Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 238 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten noch nicht verbrauchte, im Voraus entrichtete Betriebsausgaben.Vom gezeichneten Kapital wurden die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen abgezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz 5,14 %, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafel 2005 G von Klaus Heubeck

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 20.858,00 Euro. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also 1.391,00 Euro den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 beträgt 18.076,00 Euro (Art. 67 II EGHGB). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) beträgt 0,00 Euro. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) beträgt 100.999,00 Euro. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 Euro.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Ragnhild Heck geführt. Weitere Organe der Gesellschaft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bestellt. Die Geschäftsführerin war alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen i.H.v. 22.528,61 Euro und Verbindlichkeiten i.H.v. 95.948,61 Euro. Die Angaben beinhalten ebenfalls diejenigen Beträge, die den Gesellschafter-Geschäftsführern zuzurechnen sind. Die Gesellschafterin Ragnhild Heck hat hinsichtlich ihrer Forderung gegenüber der Dito Multimedia GmbH i.H.v. 90.000,00 Euro den Rangrücktritt erklärt. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt 16.764,30 Euro. Dieser wird gemeinsam mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorgetragen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.


Achern, 26.03.2013


Ragnhild Heck
Geschäftsführerin
Liquidatorin
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2013 festgestellt.

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