Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12743
Vorher
Zymost Grundwert GmbH
Eingetragen
7.9.2010
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zymost Grundwert AG

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 11.422.112,47 11.570.804,47
I. Sachanlagen 11.422.112,47 11.570.804,47
B. Umlaufvermögen 448.293,06 446.544,23
I. Vorräte 248.747,29 322.507,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 166.336,52 73.584,63
III. Guthaben bei Kreditinstituten 33.209,25 50.452,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.870.405,53 12.017.348,70

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 2.475.386,07 2.398.819,70
I. Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.312.827,02 1.187.827,02
III. Gewinnvortrag 210.992,68 242.294,46
IV. Jahresfehlbetrag 48.433,63 31.301,78
B. Rückstellungen 37.884,00 18.110,00
C. Verbindlichkeiten 9.357.135,46 9.600.419,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 519.096,42 487.541,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.838.039,04 9.112.877,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.870.405,53 12.017.348,70

Anhang


Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
  

Firmenname laut Registergericht
Zymost Grundwert AG
Firmensitz laut Registergericht
Bocholt
Registergericht
Amtsgericht Bocholt
Register-Nr.
HRB 12743


Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der Zymost Grundwert AG, Bocholt, für das Geschäftsjahr 2018 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Dabei entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und zeigt eine entsprechende Untergliederung nach Restlaufzeiten.

Neben den Vorschriften des HGB werden die für Kapitalgesellschaften geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften angewendet und beachtet.

Auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 1.1 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen.

 1.2 Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
 

 1.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Soweit das Risiko einer Forderung über das allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.

 1.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.
 

 1.5 Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Rückstellungsbildung berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

 

 1.6 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt.

2. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
 

 2.1 Sonstige Vermögensgegenstände

Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
 

 2.2 Grundkapital

Das Grundkapital beträgt € 1.000.000,00 und wurde in voller Höhe auf das Geschäftskonto eingezahlt.
 

3. Sonstige Angaben

 3.1 Organe der Gesellschaft

Vorstand der Gesellschaft ist:

Herr Josef Möllmann, Kaufmann, Bocholt.

Herr Josef Möllmann ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Anzahl. Der Aufsichtsrat ernennt einen Vorsitzenden des Vorstandes. Er kann einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes ernennen.

 

Bocholt, den 26.02.2020

Josef Möllmann
Vorstand

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2020 festgestellt.

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