Ingenieurbüro Mittenzwei GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kay Martin seit 6.1.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PYROMANIACS Martin Firework's and Concert GmbHWerdauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 28.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert IV. Haftungsverhältnisse V. Ausschüttungssperre D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Außerplanmäßige Abschreibungen II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen E. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Vorschriften des BilMoG werden erstmals auf das nach dem 31.12.2209 beginnende Wirtschaftsjahr angewendet. 2) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 7) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nichtnotwendig. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten. 8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden gegebenenfalls im Umstellungsjahr gem. Art. 67 ff. EGHGB angepasst. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Gebrauch gemacht. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen. 6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. 8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst. 9) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz I. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Forderungen in Höhe von 10.012,85 €. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht in die Bilanz aufgenommen. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. V. Ausschüttungssperre Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht. D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten I. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen waren nicht relevant. II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB). III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Keine wesentlichen Erträge und Aufwendungen dieser Art vorhanden. E. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Geschäftsführer zum 28.12.2011 war Kay Martin, Pyrotechniker
08412 Werdau, 30.04.2013 |
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