PYROMANIACS Martin Firework's and Concert GmbHLiquidiert

08412 Werdau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 25582
Eingetragen
25.1.2010
Branche
Herstellung von pyrotechnischen ErzeugnissenKonzertveranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Feuerwerkschoreographie, Feuerwerksdurchführungen, Feuewerksfestivals, Konzertveranstalter, Tournee- und Produktionsleiter, Großveranstaltungscatering, Veranstaltungstechnik

Historie

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Management

NameRolle
Kay Martin
seit 6.1.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PYROMANIACS Martin Firework's and Concert GmbH

Werdau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 28.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  28.12.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 466,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 19.589,06
SUMME Aktiva 20.055,06

Passiva

 
  28.12.2011
EUR
A. EIGENKAPITAL 19.065,49
B. RÜCKSTELLUNGEN 965,00
C. VERBINDLICHKEITEN 24,57
SUMME Passiva 20.055,06

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden

C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten

I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert IV. Haftungsverhältnisse V. Ausschüttungssperre

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Außerplanmäßige Abschreibungen II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

E. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Vorschriften des BilMoG werden erstmals auf das nach dem 31.12.2209 beginnende Wirtschaftsjahr angewendet.

2) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nichtnotwendig.

Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.

8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden gegebenenfalls im Umstellungsjahr gem. Art. 67 ff. EGHGB angepasst.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Gebrauch gemacht.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen.

6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Forderungen in Höhe von 10.012,85 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht in die Bilanz aufgenommen.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

V. Ausschüttungssperre

Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht.

D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen waren nicht relevant.

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB).

III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Keine wesentlichen Erträge und Aufwendungen dieser Art vorhanden.

E. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer zum 28.12.2011 war Kay Martin, Pyrotechniker

 

08412 Werdau, 30.04.2013

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