Greipl + Roche Ingenieure Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Udo Karl Stoll seit 28.9.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
aXantis AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
ANHANG ZUM 31.12.2023Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Der Bestand wurde mangels Aufzeichnungen geschätzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 8.064,45 (Vorjahr: € 2.308,25). Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 50.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Angabe zu Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.821.553,81 Euro Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre. Sonstige Angaben In dem Jahr 2023 war Herr Udo Stoll zum Vorstand bestellt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer liegen nicht vor. Zum Aufsichtsrat waren bestellt: Peter Ascher (Vorsitzender) Elisabetha Stoll-Sansone Martin Stoll Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.04.2024
Stuttgart, den 27.03.2024 axantis AG Udo Stoll |
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