Maritim- und Offshoreservice Rex GmbHLiquidiert

17438 Wolgast, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 8481
Eingetragen
14.8.2012
Branche
Reparatur und Instandhaltung von KriegsschiffenReparatur und Instandhaltung von zivilen Schiffen, Booten und YachtenBau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau
Gegenstand
Maritim- und Offshoreservice, Metallbauund Stahlbauarbeiten, Verleih von Fachkräften, Kraftwerks- und Industriemontagen

Historie

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Management

NameRolle
Carola Rex
seit 4.2.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

40.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maritim- und Offshoreservice Rex GmbH

Wolgast

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 8.503,56 10.652,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 532,14 1.217,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.971,42 9.435,00
B. Rechnungsabgrenzungsposten 45,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.548,56 10.652,48

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 5.945,07 9.099,96
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust 44.054,93 40.900,04
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 1.103,49 52,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.548,56 10.652,48

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Maritim- und Offshore Service Rex GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist nach § 268 Abs. 1 HGB unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt worden. In dem Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag i.H.v. Euro -40.900,04 enthalten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Abweichungen hiervon sind im Anhang gesondert erläutert.

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285  i.V.m. § 288 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.###

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Mit Beschluss vom 16.12.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst worden. Die Liquidation hat zum 01.01.2016 begonnen.

Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§ 266 HGB).

Ausweis in der Bilanz

Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bestandsnachweise

Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.

Die Geldbestände sind aus Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet und belegmäßig nachgewiesen.

Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Maritim- und Offshore Service Rex GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht über den branchenüblichen Umfang hinaus.
 
Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Carola Rex ausgeübter Beruf: Kauffrau

Ort, Datum

gez. Carola Rex    
 Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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