Maritim-
und Offshoreservice Rex GmbH
Wolgast
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
8.503,56 |
10.652,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
532,14 |
1.217,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.971,42 |
9.435,00 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.548,56 |
10.652,48 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.945,07 |
9.099,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
44.054,93 |
40.900,04 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.103,49 |
52,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.548,56 |
10.652,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Maritim- und Offshore Service
Rex GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach § 268 Abs. 1 HGB
unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt worden. In
dem Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag i.H.v. Euro
-40.900,04 enthalten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Abweichungen hiervon sind im Anhang gesondert
erläutert.
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 i.V.m. § 288 HGB sowie
alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen
Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.###
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Mit Beschluss vom 16.12.2015 ist die Gesellschaft
aufgelöst worden. Die Liquidation hat zum 01.01.2016
begonnen.
Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
(§ 266 HGB).
Ausweis in der Bilanz
Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bestandsnachweise
Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten
nachgewiesen.
Die Geldbestände sind aus
Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet und belegmäßig
nachgewiesen.
Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch
Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Maritim- und Offshore Service
Rex GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen zum Abschlussstichtag nicht über den
branchenüblichen Umfang hinaus.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Carola Rex ausgeübter
Beruf: Kauffrau
Ort, Datum
gez. Carola Rex
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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