Rheinroth GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sanitärkeramik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Masahiko Tanaka seit 24.9.2025 | Geschäftsführer |
Satoshi Furuya seit 6.6.2025 | Geschäftsführer |
Yasuo Teraoka seit 18.4.2023 | Geschäftsführer |
Hiroyoshi Maruyama seit 18.4.2023 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEP Europe GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MEP Europe GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MEP Europe GmbH, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MEP Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 19. Juli 2024 EY
GmbH & Co. KG
Mirzaian, Wirtschaftsprüfer Thönneßen, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben Die MEP Europe GmbH (nachfolgend "MEP Europe") hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HR B Register Nummer 42153). Die MEP Europe ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wird abweichend zum Vorjahr, vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist teilweise eingeschränkt, da der Vertrieb von Produkten, die unter den Markennamen Xantar und Novaduran vermarktet werden, zum 1. April 2023 auf die Mitsubishi Chemical Europe GmbH, Düsseldorf (im weiteren Verlauf MCE) übertragen wurde. Ein entsprechender Geschäftsübertragungsvertrag wurde am 28. Februar 2023 unterzeichnet. Vorräte dieser Produkte wurden zu Buchwerten an die MCE verkauft. Zum 31. Dezember 2022 hielt die MEP einen Vorratsbestand von Xantar und Novaduran Produkten in Höhe von T€ 3.248. Zudem wurde die 100 %ige Tochtergesellschaft in den Niederlanden, die MEP Europe B.V., Geleen / Niederlande (im weiteren Verlauf MEP BV) mit einem Buchwert von T€ 18 im Rahmen dieses Vertrags zu einem Kaufpreis von T€ 384 an die MCE veräußert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde mit diesen Produkten Umsatzerlöse in Höhe von € 79 Millionen erzielt, während im Geschäftsjahr 2023 vor der Geschäftsübertragung Umsatzerlöse in Höhe von € 20 Millionen erzielt werden konnten. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Entgeltlich erworbene EDV-Programme werden über eine betriebliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über eine Nutzungsdauer zwischen drei und zwölf Jahren abgeschrieben. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abschreibungsfähiger, beweglicher und unabhängig nutzbarer Anlagegüter werden in dem Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung bzw. Einbringung in voller Höhe als Aufwand erfasst, sofern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des einzelnen Anlagegutes, abzüglich der in den Kosten enthaltenen Umsatzsteuer, einen Betrag von € 250 nicht überschreiten. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich der in den Kosten enthaltenen Umsatzsteuer, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und / oder niedrigeren Beschaffungs- und / oder Absatzpreisen ergeben, sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Absatzpreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden nicht aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Es werden angemessene Wertberichtigungen auf die Forderungen vorgenommen, falls ein erkennbares Risiko hinsichtlich der Werthaltigkeit dieser Forderungen besteht. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % auf die nicht warenkreditversicherten und die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen zuzüglich des Nettobetrags des 10 %igen Selbstbehaltes der warenkreditversicherten Forderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt und vollständig eingezahlt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden erhaltene Kundenvorauszahlungen mit ihrem Nennbetrag ausgewiesen. 4. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die unterjährige Verbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs vom letzten Tag des Vormonats. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 5. Latente Steuern Latente Steuern werden grundsätzlich auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Bestandteil des Anhangs) dargestellt. Im Rahmen des notariellen Geschäftsübertragungsvertrages zwischen der MEP Europe GmbH und der Mitsubishi Chemical Europe GmbH, Düsseldorf (nachfolgend "MCE") vom 28. Februar 2023 wurde die 100%ige Beteiligung an der MEP Europe B.V., Geleen / Niederlande (nachfolgend "MEP BV") für einen Kaufpreis von T€ 384 an die MCE übertragen. Zum 31. Dezember 2023 bestehen somit keine Beteiligungen mehr. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 267 Forderungen gegen den Gesellschafter aus dem Finanzverkehr. Darüber hinaus bestehen ausschließlich Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt T€ 500. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit T€ 119 (Vorjahr T€ 172) Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungskosten, mit T€ 109 Zollgebühren (Vorjahr keine), mit T€ 39 (Vorjahr T€ 147) personalbezogene Rückstellungen, mit T€ 34 (Vorjahr T€ 111) sonstige ausstehende Eingangsrechnungen. Im Vorjahr waren darüber hinaus mit T€ 7 Rückstellungen für Kundenboni bzw. -rabatte enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Gesellschaftern resultieren ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Im Vorjahr resultierten sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr resultierten T€ 5.665 der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus offenen Ausschüttungen, die darüberhinausgehenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestanden aus Lieferungen und Leistungen. IV. Erläuterungen zur und Gewinn- und Verlustrechnung Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich geforderten Angaben zu Erträgen oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in diesem vorangestellten Abschnitt insgesamt erläutert. Durch den Verkauf der Anteile an der MEP BV (Buchwert T€ 18) für T€ 384 and die MCE wurde ein Gewinn in Höhe von T€ 366 erzielt, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist. Im Rahmen des Geschäftsübertragungsvertrages mit der MCE wurde vereinbart, dass die Vorräte der Produkte, die unter den Markennamen Xantar und Novaduran vermarktet werden zum 31. März 2023 zum Buchwert in Höhe von T€ 2.685 an die MCE verkauft werden. Dieser Vorgang ist in den Umsatzerlösen und im Materialaufwand erfasst. Darüber hinaus sind keine Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung entstanden. Umsatzerlöse Aufteilung nach Tätigkeitsbereichen:
Nach geographisch bestimmten Märkten:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus dem Gewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an der MEP BV (Buchwert T€ 18; Verkaufspreis T€ 384). Darüber hinaus sind im Wesentlichen Fremdwährungsgewinne in Höhe von T€ 143 (Vorjahr T€ 473) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von T€ 58 (Vorjahr T€ 59). Diese resultieren mit T€ 58 ausschließlich aus der Auflösung von Rückstellungen (Vorjahr T€ 52). Im Vorjahr waren weitere unwesentliche periodenfremde Erträge von T€ 7 enthalten. Materialaufwand Aus Gründen der Übersichtlichkeit und einer besseren Transparenz der bei Materialeinkäufen anfallenden Nebenkosten ist der Materialaufwand um den Posten 4c: "Zölle, Frachten und Lagerkosten" erweitert. Personalaufwand Die unter dem Posten 5b ausgewiesenen "sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" entfallen mit T€ 9 (Vorjahr T€ 58) auf Aufwendungen für Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Fremdwährungsverluste mit T€ 138 (Vorjahr T€ 485) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 70, die im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Messekosten aus dem Jahr 2022 resultieren. Im Vorjahr waren lediglich unwesentliche periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 5 enthalten. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betrafen im Vorjahr ausschließlich eine Ausschüttung der MEP BV in Höhe von T€ 400. Die Beteiligung wurde im Geschäftsjahr 2023 veräußert, daher ergaben sich keine Beteiligungserträge. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen im Wesentlichen periodenfremde Steuern, da aufgrund der Verlustsituation keine Steuern für den Veranlagungszeitraum 2023 zu entrichten sind. Aufgrund eines durchgeführten körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag in den Veranlagungszeitraum 2022 ergab sich ein periodenfremder Steuerertrag in Höhe von T€ 366. Darüber hinaus ergaben sich unwesentliche periodenfremde Steuererstattungen durch die Veranlagung 2021 (T€ 5). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind keine Steueraufwendungen/-erträge enthalten, welche sich aus dem Mindeststeuergesetz oder vergleichbaren ausländischen Mindeststeuergesetzen für das Geschäftsjahr ergeben. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Außerbilanzielle Geschäfte Es handelt sich im Wesentlichen um Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag mit einem verbundenen Unternehmen, einem Dienstleistungsvertrag mit einem anderen ehemaligem Konzernunternehmen, einem Mietvertrag für die Geschäftsräume sowie Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge.
Die Dienstleistungsverpflichtungen von verbundenen Unternehmen basieren auf Dienstleistungsverträgen mit der Mitsubishi Engineering-Plastics Corporation, Tokio/Japan und betreffen konzerninterne technische Dienstleistungen. Die Vorteile liegen in der kurzen Laufzeit und somit hohen Flexibilität dieses Dienstleistungsvertrags; Risiken sind hingegen in der bestehenden Abhängigkeit zu den Gesellschaften zu sehen. Die Dienstleistungsverpflichtungen basieren auf Dienstleistungsverträgen mit dem ehemals verbundenen Unternehmen, namentlich der MCE, und decken vor allem IT-Dienstleistungen und weitere Verwaltungsaufgaben ab. Die Vorteile liegen in der kurzen Laufzeit und somit hohen Flexibilität dieses Dienstleistungsvertrags; Risiken sind hingegen in der bestehenden Abhängigkeit zu den Gesellschaften zu sehen. Der Dienstleistungsvertrag endet am 31. März 2024. Beim Mietvertrag für die Geschäftsräume handelt es sich um einen Operating-Lease Vertrag. Der Vorteil dieses Vertrags liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb einer Immobilie. Risiken können sich aus einer möglicherweise zu langen Vertragslaufzeit ergeben. Die geleasten Fahrzeuge werden ausgewählten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt; in allen Fällen handelt es sich um Operating-Lease Verträge. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb der Fahrzeuge und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken können sich aus einer möglicherweise zu langen Vertragslaufzeit ergeben. Devisentermingeschäfte Aufgrund des Verkaufs des Geschäftsbereiches Xantar bestehen zum 31. Dezember 2023 keine Devisentermingeschäfte mehr. Im Vorjahr wurden zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken Devisentermingeschäfte von der Gesellschaft eingesetzt. Dabei handelte es sich um außerhalb der Börse gehandelte Sicherungsinstrumente, deren Einsatz nach einheitlichen Richtlinien erfolgt und auf die Absicherung des operativen Geschäfts der Gesellschaft sowie der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge beschränkt war. Ziel des Einsatzes von Devisentermingeschäften war es, die Risiken von regelmäßig wiederkehrenden Materialverkäufen aus dem Geschäftsbereich Xantar in Bezug auf Jahresergebnis und Zahlungsmittelflüsse zu reduzieren, soweit diese auf Veränderungen von Fremdwährungskursen zurückgingen. Die Kursabsicherung erfolgte monatlich in Höhe von zwei Dritteln der in US-Dollar fakturierten und abgewickelten Transaktionen im Geschäftsbereich Xantar. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte wurden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Die Devisenterminkontrakte wurden einzeln mit ihrem Terminkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Bewertungsmethoden und Annahmen bezüglich der eingesetzten Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestanden zwei Kontrakte über den Devisenverkauf von US-Dollar in Höhe von insgesamt T€ 363. Hiervon hatte ein Kontrakt über T€ 164 eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2023 und der andere Kontrakt über T€ 198 hatte eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2023. Der Marktwert dieser Kontrakte belief sich zum 31. Dezember 2022 auf T€ 353. Es wurden keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet; Grund- und Sicherungsgeschäft wurden getrennt voneinander gebucht. Der Marktwert entsprach dem Gegenwert bei Auflösung des entsprechenden Devisentermingeschäfts zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022. Es kamen hier Marktwerte zum Ansatz, die von der Bank in der Bestätigung zu diesen Geschäften zur Verfügung gestellt wurden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wurde aufgrund des unwesentlich niedrigeren Marktwertes (T€ 10) keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers von T€ 60 für das abgelaufene Geschäftsjahr entfällt ausschließlich auf Abschlussprüferleistungen. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich dreizehn (Vorjahr siebzehn) Angestellte für die Gesellschaft tätig, davon zehn in der Verwaltung und drei im Vertrieb. Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 die Herren:
Die Bezüge der Geschäftsführer beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf T€ 608. Konzernzugehörigkeit Die MEP Europe wird seit dem Geschäftsjahr 2023 in den Konzernabschluss der 100 %igen Muttergesellschaft, Mitsubishi Engineering-Plastics Corporation, Tokio/Japan, einbezogen (kleinster Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis in den die MEP Europe einbezogen wird, stellt die Mitsubishi Gas Chemical Co. Ltd, Tokio/Japan (nachfolgend "MGC") auf. Der Konzernabschuss der MGC ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im japanischen EDINET (Electric Disclosure for Investor's NETwork) unter der Nummer E00815 (Mitsubishi Gas Chemical Co. Ltd.) veröffentlicht. Konzernabschluss Die MEP Europe GmbH erstellt keinen eigenen Konzernabschluss, da Anteile an nur einer Tochtergesellschaft, der MEP BV, gehalten wurden und diese nach § 296 HGB unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden würde. Zudem wurde die Beteiligung im Geschäftsjahr 2023 veräußert. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf den Jahresabschluss der MEP Europe für das Geschäftsjahr 2023 hätten auswirken können.
Düsseldorf, den 4. Juni 2024 MEP Europe GmbH Geschäftsführung Osamu Teshima Yasuo Teraoka Hiroyoshi Maruyama Yoshihisa Kashima Takashi Kusuba Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Konzernstruktur und lokales Tätigkeitsfeld Die MEP Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf / Deutschland (nachstehend "MEP Europe"), ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Mitsubishi Engineering Plastics Corporation in Japan (nachstehend "MEP"). Unser Geschäft ist der Handel sowie der Import und Export von technischen Kunstharzen, die von Konzerngesellschaften der Gruppe in Japan, Thailand, China, Korea und Singapur hergestellt werden. Die Produktpalette der MEP Europe umfasst Polycarbonat (rund 57,9 %), Polyacetal (rund 37,3 %) und sonstige technische Kunststoffe (rund 4,7 %). Das Umsatzvolumen der MEP Europe hängt von den konzerninternen Lieferungen der oben genannten Gesellschaften ab. Der Verkauf erfolgt überwiegend durch Direktversand aus den Werken in Japan, Thailand und China an die Kunden und durch Verkauf von Lagerbeständen aus unseren Lägern in Europa, die sich in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Spanien, Italien, Polen und in Tschechien befinden. Das Vertriebsgebiet der MEP Europe umfasst sowohl die Region Europa als auch den Markt in der Türkei und in Nordafrika. Der Umsatz mit in Deutschland ansässigen Kunden beläuft sich auf etwa 38,4 %. Am 28. Februar 2023 wurde ein notarieller Geschäftsübertragungsvertrag zwischen der MEP Europe und der Mitsubishi Chemical Europe GmbH, Düsseldorf (im weiteren Verlauf MCE) unterzeichnet. Der Vertrieb der Produkte, die unter den Markennamen Xantar und Novaduran vermarktet werden, wurde zum 1. April 2023 auf die MCE übertragen. Vorhandene Vorräte dieser Produkte wurden zu Buchwerten an die MCE verkauft. Die 100 %ige Tochtergesellschaft in den Niederlanden, die MEP Europe B.V., Geleen / Niederlande (im weiteren Verlauf MEP BV) wurde im Rahmen dieses Vertrags zu einem Kaufpreis von T€ 384 an die MCE veräußert. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die globale Wirtschaftsleistung bewies sich als recht widerstandsfähig während der weltweiten Desinflation von 2022-23. Als die globale Inflation von ihrem Höchststand Mitte 2022 zurückging, wuchs die globale Wirtschaftsleistung stetig und trotzte den Warnungen vor einer Stagflation und vor globaler Rezession. Das globale BIP-Wachstum beträgt für 2023 3,2 %, nach 3,5 % in 2022. Für das Jahr 2024 wird ebenfalls ein Wachstum von 3,2 % erwartet, wohingegen für 2025 ein marginaler Rückgang auf 3,1 % erwartet wird. Die aktuelle Wachstumsrate ist im historischen Vergleich niedrig und ist auf kurzfristige Faktoren, wie den immer noch hohen Kreditkosten und die Rücknahme staatlicher Unterstützungen aber auch langfristige Faktoren wie die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und dem Einmarsch Russlands in der Ukraine zurückzuführen. Die Entwicklung der Wirtschaftsleistung im Euroraum und in Deutschland war hingegen deutlich schlechter. Für den Euroraum beträgt das BIP-Wachstum für 2023 0,1 %, nach 3,4 % in 2022. Für das Jahr 2024 und 2025 wird jeweils ein Wachstum von 1,4 % erwartet. In Deutschland ist das BIP im Jahr 2023 um 0,2 % geschrumpft, nach einem BIP-Wachstum 2022 von 1,8 %. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum von 0,7 % und für 2025 ein Wachstum von 1,8 % erwartet. Die globale Inflation liegt bei 6,8 % im Jahr 2023. Im Jahr 2024 wird mit einem Jahresdurchschnitt von 5,9 % gerechnet und im Jahr 2025 mit 4,5 %. Fortgeschrittene Volkswirtschaften werden ihre Inflationsziele früher erreichen als Schwellen- und Entwicklungsländer. Die Inflation im Euroraum ist von 8,4 % in 2022 auf 5,4 % in 2023 zurückgegangen. Es wird erwartet, dass die Inflation im Euroraum auf 2,4 % im Jahr 2024 und auf 2,1 % im Jahr 2025 weiter zurückgehen wird. Die Inflation in Deutschland ist von 8,7 % im Jahr 2022 auf 6,0 % im Jahr 2023 zurückgegangen. Es wird erwartet, dass die Inflation in Deutschland auf 2,4 % im Jahr 2024 und auf 2,0 % im Jahr 2025 weiter zurückgehen wird. Die Risiken für die globale Entwicklung sind weitgehend ausgewogen, jedoch sind die Aussichten für den Euroraum und Deutschland schlechter. Negative Effekte könnten aus geopolitischen Spannungen, einschließlich derer aus dem Krieg in der Ukraine und der Konflikt in Gaza und Israel resultieren. (Quelle: IMF World Economic Outlook April 2024, 16. April 2024; IMF World Economic Outlook October 2023, 10. Oktober 2023) Marktentwicklung und Wettbewerb Kunden aus der Automobilindustrie sind die größte Abnehmergruppe für das Polycarbonat Portfolio der MEP und Kunden aus der Strangpressindustrie ist die größte Abnehmergruppe für das Polyacetal Portfolio der MEP. Wir haben einen deutlichen Rückgang der Produktionstätigkeit unserer Kunden im Jahr 2023 wahrgenommen. Die hohe Inflation und die hohen Energiekosten haben zu einem Rückgang der Produktionstätigkeit geführt. Bei Polyacetalharzen ging unser Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte zurück, da die Extrusionskunden eine geringere Produktion aufwiesen und Lieferengpässe bei benötigten Rohstoffen existierten. Bei den Polycarbonatharzen, ohne die Produkte, die unter dem Markennamen Xantar vermarktet werden, verzeichneten wir einen leichten Aufwärtstrend, der zum Teil auf die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Automobilproduktion zurückzuführen ist. B. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 Der Gesamtumsatz der MEP Europe verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um T€ 90.803 bzw. 55,5 % und beträgt nunmehr T€ 72.843. Der Umsatz im Polycarbonat Portfolio verringerte sich um 55,1 % von T€ 93.075 auf T€ 41.817. Die Hauptprodukte entwickelten sich wie folgt: Der Umsatz der Verbundprodukte der Marke Xantar verringerte sich aufgrund der zum 1. April 2023 erfolgten Übertragung dieses Geschäftsbereiches auf die MCE im Rahmen des Geschäftsübertragungsvertrags um 78,2 %. Der Umsatz mit lupilon - einer aus Thailand importierten Produktlinie - erhöhte sich im Jahr 2023 um 17,0 % im Vergleich zu 2022. Dieser Anstieg ist vor allem auf eine Erhöhung der Nachfrage aus der Automobilindustrie zurückzuführen, deren Produktionsvolumen sich erholt hat. Der Umsatz im Polyacetal Portfolio verringerte sich um 57,9 % von T€ 64.012 auf T€ 26.950. Das Hauptprodukt entwickelte sich wie folgt: Der Umsatz von Iupital verringerte sich im Vergleich zu 2022 um 57,9 %. Dies ist hauptsächlich auf die allgemein geringere Nachfrage aus der Extrusions-, Bau- und Haushaltsgeräteindustrie zurückzuführen. Der Umsatz im Segment Sonstige Produkte verringerte sich insgesamt um 44,0 % von T€ 6.113 auf T€ 3.443. Das Hauptprodukt in diesem Segment entwickelte sich wie folgt: Der Umsatz von Novaduran verringerte sich um 48,6 % gegenüber dem Jahr 2022 aufgrund der zum 1. April 2023 erfolgten Übertragung dieses Geschäftsbereiches auf die MCE im Rahmen des Geschäftsübertragungsvertrags. Die Bruttomarge, definiert als Umsatzerlöse und Bestandsveränderung abzüglich Materialaufwand, beläuft sich für das Jahr 2023 auf € 1,3 Mio bzw. 1,8 % (Vorjahr € 13,0 Mio bzw. 7,9 %) der Umsätze. Ohne Berücksichtigung der Umsatzerlöse aus erbrachten Dienstleistungen beläuft sich die Bruttomarge auf € 0,7 Mio bzw. 1,0 % (Vorjahr € 12,5 Mio bzw. 7,7 %) der Umsätze. Der Rückgang der Bruttomarge ist hauptsächlich auf die Übertragung des Xantar-Geschäfts zurückzuführen, welches eine Marge von etwa 6 % aufwies. Der Verkauf der Vorräte des Xantar-Geschäfts an MCE zum Buchwert führte zu einer Nullmarge. Die übrigen Produkte neben Xantar wiesen vergleichsweise geringere Margen auf. Der Personalaufwand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 627 oder 27,4 %. Dies ist im Wesentlichen auf die Übertragung des Vertriebs der Produkte die unter den Markennamen Xantar und Novaduran vermarktet werden zum 1. April 2023 auf die MCE zurückzuführen. Zum 1. April 2023 wurden in diesem Zusammenhang 10 Mitarbeiter von der MCE übernommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um T€ 1.427 oder 39,8 % auf T€ 2.158. Im Wesentlichen ist dies auf einen Rückgang der an die MEP BV gezahlten Dienstleistungsgebühren um T€ 1.112 oder 78,9 % zurückzuführen, da die Anteile an dieser Gesellschaft im Rahmen des Geschäftsübertragungsvertrags an die MCE veräußert und die Geschäftsbeziehung somit beendet wurde. Ebenso reduzierten sich die Dienstleistungsgebühren an die MCE um T€ 243 oder 38,1 %, da die MEP Europe eigenes Personal eingestellt hat und einen separaten Mietvertrag abgeschlossen hat, was vorher über die Dienstleistungsgebühren abgedeckt wurde. Ebenfalls aufgrund der Übertragung des Geschäftsbereiches Xantar an die MCE verringerten sich die Verluste aus Währungsumrechnung um T€ 347 oder 71,6 %. Gegenläufig wirkten sich der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten um T€ 112 und der Anstieg der Wartungskosten für Software um T€ 104 aus. Die Erträge aus Beteiligungen betrafen im Vorjahr mit T€ 400 eine Ausschüttung der MEP BV. Durch den Verkauf im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Erträge aus Beteiligungen erzielt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen im Wesentlichen Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2022 durch den körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.602 ausgewiesen (Vorjahr Jahresüberschuss T€ 5.665). Vergleich des Ausblicks aus dem letzten Jahr mit den tatsächlich erreichten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023 Die Geschäftsführung erwartete Umsatzerlöse in Höhe von € 117 Mio und einen Jahresüberschuss vor Steuern von € 0,7 Mio. Tatsächlich wird ein Umsatz in Höhe von € 73 Mio und ein Jahresfehlbetrag vor Steuern von € 2,0 Mio ausgewiesen. Die Abweichung bei den Umsatzerlösen beträgt 37,6 % und ist hauptsächlich auf den um 50 % niedrigeren Umsatz gegenüber dem Budget von Iupital zurückzuführen. Dies resultierte aus einer geringen Nachfrage aus der Strangpressindustrie und aus geringeren Verkäufen in England, der Türkei und Spanien. Die Abweichung beim Jahresüberschuss vor Steuern (Jahresfehlbetrag vor Steuern € 2,0 Mio vs. geplantem Jahresüberschuss vor Steuern € 0,7 Mio) ist hauptsächlich auf den niedrigeren Umsatz von Iupital gegenüber dem Budget zurückzuführen. Das Geschäftsjahr verlief nicht zufriedenstellend. Innerhalb einer angemessenen Zeitspanne werden Maßnahmen ergriffen, um den Umsatz zu steigern, die finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern und den finanziellen Abschwung zu stoppen. Vermögenslage zum 31. Dezember 2023 Die Bilanzsumme der als Handelsgesellschaft operierenden MEP Europe verringerte sich von T€ 40.433 im Vorjahr auf T€ 19.140. Bei den Aktiva ist der Rückgang vor allem auf Rückgänge bei den Vorräten um T€ 11.251, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 9.876 und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 974 zurückzuführen. Der Rückgang der Vorräte ist im Wesentlichen auf eine im Vergleich zum Vorjahr generell verbesserte Verfügbarkeit von Produkten und dadurch verkürzte Lieferzeiten zurückzuführen. Den größten Effekt verzeichnet hier das Produkt Iupital. Innerhalb der unterwegsbefindlichen Ware verringerte sich der Bestand für Iupital von T€ 5.999 auf T€ 1.034 (- T€ 4.965). Ein weiterer wesentlicher Effekt ist die Übertragung des Vertriebs der Produkte, die unter den Markennamen Xantar und Novaduran vermarktet werden, zum 1. April 2023 auf die MCE zurückzuführen, da die Vorräte zu Buchwerten verkauft wurden und keine Bevorratung für dieses Geschäft mehr erfolgen muss (Bestand zum 31.12.2022: T€ 3.248). Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen auf das geringere Umsatzvolumen zurückzuführen. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist auf die Übertragung des Xantar Geschäftes zurückzuführen, da dieses Produkt auch an verbundene Unternehmen verkauft wurde. Das Vermögen der Gesellschaft besteht damit wie im Vorjahr zu 99,5 % aus kurzfristig gebundenem Umlaufvermögen und zu nur 0,5 % aus längerfristig gebundenem Anlagevermögen. Finanzlage zum 31. Dezember 2023 Die zu finanzierende Bilanzsumme verringerte sich von T€ 40.433 im Vorjahr auf T€ 19.140 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023. Davon entfallen 46,7 % bzw. T€ 8.947 (Vorjahr 79,8 % bzw. T€ 32.251) auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Konzernunternehmen einschließlich Gesellschafter. Saldiert mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergibt sich ein Verbindlichkeitsüberhang gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 8.660 (Vorjahr T€ 30.990). Dieser Rückgang ist auch auf die Zahlung der Verbindlichkeiten aus offenen Ausschüttungen in Höhe von T€ 5.665 gegen Gesellschafter zurückzuführen. Darüber hinaus ist der Rückgang auf das geringere Geschäftsvolumen zurückzuführen. Da alle Rückstellungen und Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig sind, bestehen 89,6 % (Vorjahr 91,1 %) der Bilanzsumme aus kurzfristigen Schulden, die ausschließlich zur Finanzierung kurzfristiger Vermögenswerte dienen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten repräsentieren 31,1 % der zu finanzierenden Bilanzsumme. Die MEP Europe GmbH deckt kurzfristige Finanzmittelbedarfe zur Finanzierung des Vorratsvermögens über die Aufnahme von Krediten bei Banken ab. Aufgrund des Jahresfehlbetrags 2023 hat sich das Eigenkapital insgesamt um T€ 1.602 verringert. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 8,9 % im Vorjahr auf 10,4 % zum Jahresende 2023. Liquiditätslage Zum 31. Dezember 2023 verfügt die MEP Europe über einen im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Finanzmittelbestand von T€ 1.502 (Vorjahr T€ 1.179) aber auch höhere kurzfristige Bankverbindlichkeiten von T€ 5.958 (Vorjahr T€ 0), was einen im Endeffekt verringerten Liquiditätsbestand von T€ - 4.456 nach T€ 1.179 im Vorjahr zur Folge hat. Investitionen Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 liegen mit T€ 90 über den vorgenommenen Abschreibungen von T€ 9. Für das Geschäftsjahr 2024 sind keine größeren Neuinvestitionen geplant, bis auf die Einführung eines neuen Buchführungssystems. Beschaffung Die Gesellschaft bezieht ihre Waren von den Konzerngesellschaften. Personal Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten wir einschließlich der bei der Gesellschaft angestellten Geschäftsführer im Durchschnitt 16 (Vorjahr 19) Mitarbeiter. Forschung und Entwicklung Die fundamentale Forschung und die Entwicklung von neuen Produkten werden zentral auf Konzernebene in Japan durchgeführt und gesteuert. C. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Vertriebstätigkeit der MEP umfasst eine Vielzahl von Marktsegmenten, wie z.B. Automobil, Elektrik und Elektronik, Bau, Strangpressindustrie und Verpackung. Wir rechnen mit einer stabilen bzw. erhöhten Nachfrage aus diesen Bereichen, obgleich die weltweite Verknappung von Rohstoffen, einschließlich Chips, den Aufwärtstrend vorübergehend gebremst hat. Mit seiner Vertriebserfahrung ist MEP Europe gerüstet, den Kunden Mehrfach-Produktlösungen über Absatz, Marketing und technischen Service zu bieten, was schrittweise einen neuen Markt für Reny- und Iupiace- Produkte eröffnen wird. Weitere Chancen werden in einer engeren Kooperation ab 2024 mit der an der Konzernspitze stehenden Mitsubishi Gas Chemical Co. Ltd, Tokio/Japan (nachfolgend "MGC") gesehen, von der man nach der erfolgten Reorganisation und durch die geplante Neuausrichtung profitieren kann. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die MEP Europe mit dem Vertrieb eines durch den MGC Konzern hergestellten Produktes innerhalb von Europa beauftragt werden soll. Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Erläuterung der nachfolgend aufgeführten Risiken erfolgt entsprechend ihrer Bedeutung in absteigender Reihenfolge. • Marktrisiko Die Entwicklung der Energiepreise in Europa hat signifikante Auswirkungen auf unsere Zielmärkte und Wettbewerber. Ein Rückgang der Nachfrage wirkt sich auf die Preise aus. Darüber hinaus werden aufgrund von Kostenvorteilen Produzenten/Lieferanten bevorzugt die in global vorteilhafteren Regionen ansässig sind und ihre Produkte daher zu günstigeren Preisen anbieten können. • IT-Risiken Die wachsende Vernetzung der Informationssysteme und die Forderung nach deren permanenter Verfügbarkeit stellen immer höhere Ansprüche an die eingesetzte Informationstechnologie und die IT-Infrastruktur. Mit dem Einsatz moderner Hard- und Software sowie der stetigen technologischen Erneuerung unserer IT-Infrastruktur begegnen wir möglichen Risiken und gewährleisten die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme. Die Auslagerung des ERP Systems auf das regionale IT-Center der Mitsubishi Gruppe trägt dazu bei Synergien zu nutzen und die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Dem steigenden Risiko von Cyberkriminalität begegnen wir mit regelmäßigen Updates unserer Sicherheitssoftware und Firewalls sowie mit Schulungen unserer Mitarbeiter. Im Jahr 2024 werden das ERP-System und die Netzwerkinfrastruktur erneuert. • Liquiditätsrisiko Die Gesellschaft finanziert ihr Working Capital durch kurzfristige Kreditaufnahme bei Banken, sowie durch die Inanspruchnahme der von verbundenen Unternehmen gewährten Zahlungszielen. Die laufende Geschäftstätigkeit wird durch die vorhandenen liquiden Mittel als auch durch den laufenden operativen Zahlungsmittelzufluss finanziert, somit besteht eine Fristenkongruenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Daher sieht die Geschäftsführung das Liquiditätsrisiko, obgleich für das kommende Geschäftsjahr noch mit einem negativen Jahresergebnis gerechnet wird, als gering an. • Auswirkungen des Krieges in der Ukraine Am 24. Februar 2022 startete der Krieg zwischen Russland und der Ukraine durch die Invasion Russlands in die Ukraine. Russland wurde daraufhin von vielen Ländern mit schweren Sanktionen belegt, die der Wirtschaft Russlands enormen Schaden zufügen. Der Ausgang des Krieges und die weiteren damit einhergehenden Entwicklungen sind weiterhin nicht absehbar. Nach internen Risikoanalysen sind die finanziellen Auswirkungen eher als gering einzustufen. • Forderungsausfallrisiko Die wesentlichen Kunden der MEP Europe sind Tochtergesellschaften großer japanischer Handelshäuser und weltweit operierender Unternehmen. MEP Europe sichert das Kreditrisiko über eine Kreditversicherungsgesellschaft ab und hat interne Kreditmanagementbestimmungen aufgestellt. Derzeit sind keine Risiken bekannt, die den Fortbestand der Gesellschaft beeinträchtigen können. D. Prognosebericht Das Management von MEP Europe erwartet für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von ca. 49 Millionen Euro und einen Verlust vor Steuern in Höhe von ca. 0,4 Millionen Euro. Der um die Umsatzerlöse der Produkte die unter den Markennamen Xantar und Novaduran vermarktet werden bereinigte Umsatz 2023 beträgt ca. 53 Millionen Euro. Dementsprechend wird ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse mit den verbleibenden Produkten um ca. 8 % erwartet. Diese Schätzungen sind mit einer Unsicherheit verbunden und können erfüllt, aber auch verfehlt werden. Abweichungen zur Planung von +/- 10 % werden als unwesentlich angesehen.
Düsseldorf, den 04. Juni 2024 MEP Europe GmbH Die Geschäftsführung Osamu Teshima Yasuo Teraoka Hiroyoshi Maruyama Yoshihisa Kashima Takashi Kusuba Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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