Membranteam
GmbH
Fronreute
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
403.330,50 |
304.682,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
83,00 |
583,00 |
| II.
Sachanlagen |
400.747,50 |
301.599,50 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.131.123,94 |
908.119,32 |
| I.
Vorräte |
106.128,00 |
81.035,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
725.467,86 |
685.704,69 |
| davon
gegen Gesellschafter |
140.658,61 |
164.658,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
299.528,08 |
141.379,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.608,35 |
0,00 |
| Aktiva |
1.542.062,79 |
1.212.801,82 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
691.325,86 |
688.651,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
663.651,40 |
485.796,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.674,46 |
177.854,61 |
| B.
Rückstellungen |
14.000,00 |
7.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
836.736,93 |
516.650,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
350.172,21 |
382.288,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
486.564,72 |
134.361,82 |
| Passiva |
1.542.062,79 |
1.212.801,82 |
Anhang
Angaben zur Form des Jahresabschlusses
Allgemeine Abgaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im Bereich der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage liegen im Berichtszeitraum keine Besonderheiten
vor. Diese ergeben sich vielmehr aus dem Jahresabschluss
selbst, den folgenden Angaben und den beigefügten
Anlagen.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 u. 275 des Handelsgesetzbuches. Die Bilanz
ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz wie auch in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind dem Betrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet worden.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutz-
bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegen- stände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Für diese Gegenstände
wird eine Verweildauer im Betrieb von fünf Jahren
unterstellt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die Gliederung und die Restlaufzeiten der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände ist aus dem
Berichtsanhang oder der Bilanz selbst ersichtlich.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
entstanden rechtlich keine erst nach dem Abschlussstichtag.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Der Wert der sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich
aus der Bilanz selbst, ebenso deren Aufgliederung.
Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten sind aus der Bilanz ersichtlich.
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
Es sind keine "außerordentlichen Aufwendungen
oder Erträge" angefallen über die zwingend zu
berichten wäre.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Kesenheimer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2021 festgestellt.
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