Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
JuB-Creative Product GmbH
Industriestraße 12, 99846 Seebach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Wenzel seit 25.1.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JuB-Creative Product GmbHSeebachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
JuB - Creative Product GmbH
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften des GmbHG. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden grundsätzlich unverändert fortgeführt (§ 246 Abs. 3 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie in den Vorjahren auch, nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Der Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen nach der linearen Methode bemessen werden. Vermögensgegenstände bis zu einem Anschaffungspreis von 250 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis über 250 EUR bis 800 EUR werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Der Bestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag erfasst und ist durch die Inventur nachgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko besteht in Höhe von 0,5% eine Pauschalwertberichtigung. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Die zum Nennwert angesetzten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zutreffend zeitanteilig abgegrenzt. Es handelt sich um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einer bestimmten Zeit nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Steuerrückstellungen betreffen das laufende Geschäftsjahr. Hinsichtlich der zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Pensionsrückstellungen und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehenden Differenzen, welche sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden wegen Geringfügigkeit keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Befreiungsvorschriften der §§ 274a Nr.5 und 288 Abs.1 HGB wurden diesbezüglich in Anspruch genommen. Latente Steuern wurden jedoch für die in den Vorjahren erfolgte Inanspruchnahme steuerrechtlicher Sonderabschreibungen nach § 7g EStG bzw. die steuerrechtliche Minderung der sich hieraus ergebenden Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 5,8 (Vorjahr TEUR 7,3) passiviert. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 249 HGB i.V. m. 252 bis 255 HGB auf Grundlage der vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachten. Die Bewertung beruht auf der PUC-Methode. Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionsalter (65. Lebensjahr) sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: - die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, - Rechnungszins von 1,83% p.a. gemäß § 253 Abs.2 HGB auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre, - für den Vergleichswert zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 253 Abs.6 HGB ein Rechnungszins von 1,44% p.a. auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre, - Rententrend - wie im Vorjahr - in Höhe von 2,00% p.a., - Fluktuationswahrscheinlichkeiten - wie im Vorjahr - in Höhe von 0%. Entsprechend Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde der aus der BilMoG-Umstellung zum 01.01.2010 resultierende Mehrbetrag in Höhe von TEUR 86 ratierlich mit je 1/10 bis zum 31. Dezember 2019 zugeführt. Für Rückstellungen der Altgesellschafter (Pensionäre) wurde auf die Anwendung der Richtlinie DIE RH FAB 1.021 verzichtet. An die Versorgungsberechtigten verpfändete Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 664,3 (Vorjahr TEUR 638,3) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den betreffenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 640,3 (Vorjahr TEUR 647,8) verrechnet. Der geminderte Betrag in Höhe von TEUR 23,9 wurde im Berichtsjahr als Rückstellungen für Pensionen aktiviert. Entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und den Erträgen aus dem Deckungsvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung verfahren. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre lt. den versicherungsmathematischen Gutachten ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 34,8 (Vorjahr TEUR 24,0). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs.6 HGB n.F.). Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Einzelnen in einer Saldenliste nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. IV. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist aus dem Anlagenspiegel zu ersehen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr aus . Das Stammkapital beträgt EUR 25.700,00 und ist voll erbracht. Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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