Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 2484
Eingetragen
30.1.1996
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Beratung von Unternehmungen auf betriebswirtschaftlichen Gebieten unter Einschluß der Beratung und Entwicklung von EDV-Systemen und Programmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Paul Neubauer
96242 Sonnefeld, Bieberbach 35
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neubauer GmbH

Sonnefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

3.512,00

5.478,00

II. Finanzanlagen

0,00

3.512,00

65.756,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.034,29

6.171,74

II. Wertpapiere

2.387,32

8.901,90

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.185,25

15.606,86

1.183,47

C. Rechnungsabgrenzungsposten

42,32

1.203,97

D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

18.914,93

0,00

Summe Aktiva

38.076,11

88.695,08



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

12.882,99

32.678,05

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

10.735,74-

19.795,06-

B. Rückstellungen

2.758,00

47.040,00

C. Verbindlichkeiten

7.606,27

3.207,50

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

38.076,11

88.695,08

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Posten des Jahresabschlusses sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Die gesetzlichen Gliederungsschemata wurden unverändert fortgeführt.

Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 1 S.3, § 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und gegebenenfalls zu Herstellungskosten ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Der Übergang von der früher in Anspruch genommenen degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte jeweils dann, wenn dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt, um damit die Steuerbelastung zu senken.

Wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 410,-- Euro (netto ohne Umsatzsteuer) betrugen, wurden diese Wirtschaftsgüter direkt auf entsprechende Aufwandskonten gebucht.

Zur Beibehaltung des Steuerstundungseffektes wurden die in den Vorjahren berücksichtigten steuerlichen Sonderabschreibungen fortgeführt. Eine mögliche Zuschreibung zum Anlagevermögen unterblieb.

Für die Wertpapiere des Umlaufvermögens ist der Kurswert zum Bilanzaufstellungstag über den Bilanzwert des 31.12.2010 gestiegen, aber noch unter den Anschaffungskosten. Angesetzt wurde der Kurswert zum Bilanzerstellungstag, wenn dieser höher war als der Kurswert zum 31.12. des Berichtsjahres, aber höchstens die Anschaffungskosten.

Abschreibungen wegen Kursminderungen wurden in Höhe von € 1.407,00 (Vorjahr € 0,00) vorgenommen.
Zuschreibungen wegen Kurserhöhungen wurden in Höhe von € 123,52 (Vorjahr € 527,74) vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das Stammkapital beträgt unverändert € 25.564,59. Es ist voll eingezahlt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 49.616,07.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwert-verfahren angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz

5,15

%

erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen

1,75

%

bewertet nach Richttafeln 2005G von Dr. Heubeck

Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellung erforderlich. Es wird jedoch vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr wurden auf Grund der geänderten Rückstellungsbewertung Euro 1.351,07 zugeführt. Bis 2024 werden weitere Euro 18.914,93 zugeführt.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Euro

Erfüllungsbetrag der Schulden

49.616,07

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte

68.531,00

Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte

68.531,00

verrechnete Aufwendungen

0,00

verrechnete Erträge

2.775,00

Im Berichtsjahr war Paul Neubauer, Diplom Betriebswirt (FH) alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

gez. Geschäftsführer

 

Paul Neubauer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.01.2012

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