B-Mobile
Energy Verwaltungs-GmbH
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
5.826,94 |
2.798,00 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
2.080,00 |
1.000,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
440,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.826,94 |
3.238,57 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
179,41 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.210,50 |
2.510,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.437,03 |
728,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.437,03 |
728,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.826,94 |
3.238,57 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der
B-Mobile Energy Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage
der Vorschriften §§ 242, 264 ff. des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine Kleinstkapitalgesellschaft. Sodann
wurde bei der Aufstellung des Anhangs von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach
den handelsrechtlichen Vorschriften. Die
Berücksichtigung der steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften erfolgte, soweit dies
handelsrechtlich zulässig ist. Die Bewertungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden. Die
handelsrechtliche Bewertung erfolgt unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Die Rückstellungen beinhalten noch der Höhe
nach ungewisse Aufwendungen.
Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen gegen die Gesellschafter; die Verzinsung der
Verrechnungskonten erfolgte im Geschäftsjahr mit 4%
p.a.
Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden für
kurzfristige Verbindlichkeiten des laufenden
Geschäftsverkehrs gebildet.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die bisherige Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wurde
beibehalten.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herrn Ümüt Bakir, geboren am 28.03.1985
Herrn Dennis Dinkelborg, geboren 14.11.1984
Die Geschäftsführung ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des §
181 BGB befreit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der zu verwendende Jahresüberschuss beträgt
EUR 619,98.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Herford, 25.01.2018
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. GF Herren Ü.Bakir und D.Dinkelborg
sonstige Berichtsbestandteile
Haftungsverhältnisse und Abweichungen von einem
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei
besonderen Umständen bestehen insoweit nicht.
Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen gegen die Gesellschafter; die Verzinsung der
Verrechnungskonten erfolgte im Gechäftsjahr mit 4%
p.a.
Von Größenabhängigen Erleisterungen
wurde Gebrauch gemacht.
Die B-Mobile Energy Verwaltungs-GmbH hat am
Abschlussstichtag zum 31.12.2016 und am Vorjahrsstichtag
jeweils zwei der drei in § 267a Abs. 1 HGB genannten
Merkmale unterschritten, darf somit die Erleichterungen als
Kleinstkapitalgesellschaft in Anspruch nehmen.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2018 festgestellt.
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